04.04.2021, 23:09
Hallo zusammen,
wir freuen uns sehr, dass bisher schon 600 Stimmen zusammen gekommen sind!
Wir brauchen aber mehr. Eine einfache Möglichkeit ist es, wenn nicht nur eine Person im Haushalt unterschreibt, sondern alle Personen aus dem Haushalt, dafür müssen diese nicht zwingend volljährig sein.
Vielen Dank und weiterhin ein schönes Osterfest!
Tomasz Petersohn
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.