01.01.2020, 01:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
04.10.2018
Presseschau von Petitions-Startenden:
04.10.2018
Presseschau von Petitions-Startenden:
03.10.2018, 12:13
Um Missverständnissen vorzubeugen sprechen wir nicht vom "Abschalten" der Kameras - diese filmen 24 Stunden am Tag - sondern von "nicht besetzt". Unter der Woche ab 23.00 Uhr und am Wochenende ab 3.00 Uhr werden die Mitschnitte der Kameras nicht live mitverfolgt (sofern das System Alarm schlägt) sondern es wird lediglich aufgezeichnet. Dies dient der Strafverfolgung aber nicht unmittelbar der Verbesserung der objektiven oder subjektiven Sicherheit.
Neue Begründung: Wir haben daran erhebliche Zweifel:
- So hat die zur Begründung herangezogene Broken-Windows-Theorie weder etwas mit Videoüberwachung zu tun, noch sollte sie als Argumentationsgrundlage dienen, da sie empirisch bereits diverse Male, unter anderem von Forschern der Universität Mannheim, widerlegt wurde. Darüber hinaus liefert der Verweis auf Einzelfallbeispiele keine zuverlässigen Aussagen über reale Zusammenhänge.
- Die Videoüberwachung wird im Bereich gezielter Kriminalität wie etwa beim Drogenhandel und Diebstahl höchstwahrscheinlich zu einer Verdrängung der Kriminalität an andere Orte führen, ohne sie damit wesentlich einzuschränken. So entsteht ein Verdrängungseffekt der neue Probleme wie etwa Angsträume im Parkhausbereich an der alten Schafweide schafft.
- Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel werden heimlich begangen und damit durch die automatisierte Videoüberwachung, die Gewalt, Gruppenbildung und Stürze anzeigen können wird, nicht erkannt. Andere Straftaten wie Raub oder Gewaltdelikte fallen an den stark frequentierten „Brennpunkten“ ohnehin sofort auf und werden schnell angezeigt. Polizeibeamte werden daher neben diesen auffälligen Straftaten vor allem die unzähligen Treffen von Familien mit Kindern, die ersten Fahrversuche kleiner radbegeisterter Mannheimer, die ambitionierten Sprünge und Stürze jugendlicher Skater oder Sprints eiliger Studierenden, Arbeitenden und Anwohnern zur Straßenbahn auf ihren Bildschirmen angezeigt bekommen. Nachts, wenn das Sicherheitsgefühl an den belebteren Plätzen abnimmt, werden sind auch die Kameras ausgeschaltet. Bildschirme der Videoüberwachung nicht besetzt und es findet kein Einschreiten durch Beamte statt.
- Dass subjektives Sicherheitsempfinden keinesfalls positiv mit der tatsächlichen Entwicklung der Kriminalität zusammenhängen muss, erleben wir derzeit auch in Mannheim. Die Kriminalitätsrate sinkt, aber das subjektive Sicherheitsempfinden steigt nicht, sondern nimmt tendenziell ab. Das bedeutet: Selbst wenn Videoüberwachung die Kriminalitätsrate an den überwachten Plätzen verringert, muss dies keine direkten Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger haben. Deren subjektive Sicherheit wird vor allem durch sichtbare Maßnahmen wie die Präsenz von Ordnungskräften gestärkt.
- Die intelligente Videoüberwachung hat weniger Bedeutung für die Abwehr von Gefahren für die Bürger oder für die Verbesserung des Sicherheitsgefühls als vielmehr für die Aufklärung von Straftaten. Diese ist aber nur dann effizient zu betreiben, wenn sie mit zusätzlichen Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger wie etwa der Gesichtserkennung zur Identifikation von Tatverdächtigen einhergeht. Für eine wirkungsvolle Strafverfolgung, müssen darüber hinaus möglichst viele öffentliche Räume per Videotechnik überwacht werden. Das führt aber in der Konsequenz genau zu dem, was niemand wollen kann: Einer flächendeckenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raumes und potenziellen Identifizierung aller Bürger im Umfeld von Videokameras, in dem angeblich verdächtiges Verhalten festgestellt wird. Diese Konsequenzen die mit der beschlossenen Installation der Videoüberwachung angestoßen werden, sind für die Bürger in keiner Weise transparent und ersichtlich gemacht.
Die Bedenken gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung werden durch die bisherigen Erfahrungen mit der Videoüberwachung in Mannheim verstärkt. So wird der Bahnhofsvorplatz bereits seit mehreren Jahren mit Videokameras überwacht. Die Straßen- und Drogenkriminalität ist dort jedoch nicht gesunken. Sie hat somit den erhofften Effekt nicht erzielt. Wir sehen nicht, warum dies nun mit Hilfe von mehr Kameras und computerbasierter Auswertung anders sein sollte.
Unsere Argumente haben bisher kein Gehör gefunden. Einigkeit sollte aber darüber bestehen, dass ein solch teures und kontroverses Projekt mit tiefgreifenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger überprüfbare Zielvorgaben benötigt. Bisher hat die Stadt keinerlei Belege für eine verbesserte Bekämpfung der Straßenkriminalität durch den Einsatz von Videoüberwachung vorgelegt. Die kontrovers diskutierte Investition erfolgt basierend auf Vermutungen und vagen Annahmen. Die bisherigen Erfahrungen mit Videotechnik sprechen gegen diese Vermutungen. Wir fordern daher die Formulierung klarer Zielvorgaben für das Projekt algorithmusbasierte Videoüberwachung, das auch bundesweit Modelcharakter hat. Dies gilt sowohl hinsichtlich der angestrebten Reduzierung der Kriminalitätsrate (anhand der jährlichen Kriminalitätsstatistik), sowie hinsichtlich der prognostizierten Steigerung des Sicherheitsgefühls (anhand der Mannheimer Sicherheitsbefragung). Denn wer Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung für die Grundrechte anstößt, sollte auch spezifizieren können, was er sich davon verspricht.
**Erstunterzeichner:**
- Humanistische Union LV Baden-Württemberg
- Selbstbestimmt.Digital. e.V.
- Grüner Ortsverband Neckarstadt
- Grüner Ortsverband Mitte
- Grüner Kreisverband Mannheim
- Grüne Jugend Mannheim
- Bündnis90/Die Grüne im Gemeinderat Mannheim
Grü
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55 (46 in Mannheim)
30.09.2018, 22:21
Das Petitionsformat erlaubt nur 2 x 5000 Zeichen. Durch Hervorhebungen in fett ging ein Teil der Erstunterzeichner verloren.
Wir haben daher die fetten Hervorhebungen herausgenommen und an einzelnen Stellen gekürzt um den Brief vollständig darstellen zu können.
Inhaltliche Änderungen wurden keine vorgenommen.
Neuer Petitionstext: **Wir halten die neue Überwachungstechnik für riskant, teuer und vor allem nicht für geeignet, die bestehenden Probleme zu lösen. Sie ist keine Lösung für Probleme mit erhöhter Straßenkriminalität auf öffentlichen Plätzen, sondern ein Prestigeprojekt der Lokalpolitik, das die bisherigen Grenzen staatlichen Eingreifens in die Bürgerrechte signifikant verschiebt. Für Bürger und Besucher Mannheims wird ein Durchqueren oder Betreten der Mannheimer Innenstadt, ohne dabei gefilmt zu werden, praktisch nicht mehr möglich sein. Dies steht in keinem Verhältnis zu dem mehr als zweifelhaften Nutzen der verdachtslosen und pauschalen Videoerfassung städtischer Räume. Die Videoüberwachung führt allenfalls zur Verdrängung von Kriminalität in bisher nicht betroffene Stadtgebiete. Das ist Kriminalpolitik nach dem Floriansprinzip. Statt Kameras müssen Polizei und Ordnungsbehörden regelmäßig – auch nachts – flexible Präsenz zeigen, um tatsächlich für mehr Sicherheit zu sorgen. Das ist nicht zum Nulltarif zu erlangen, aber finanziell und gesellschaftlich lohnenswerter als der Tabubruch einer videoüberwachten Stadt.**
[gekürzte Petitionsversion des offenen Briefs]
Sehr geehrter Erster Bürgermeister Specht, sehr geehrter Polizeipräsident Köber,
die Mannheimer Stadtverwaltung plant eine Ausweitung der Videoüberwachung an verschiedenen öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet, bei der eine algorithmusbasierte Videoauswertung erfolgen soll. Dabei ist beabsichtigt, ein Videoprogramm zum Einsatz zu bringen, das auf bestimmte Bildsequenzen wie Schlagen oder Treten, Gruppenbildung und Stürze automatisiert reagiert. Ziel des Ausbaus der Videoüberwachung ist es, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken und die objektive Sicherheitslage, insbesondere durch eine bessere Bekämpfung der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität, zu verbessern. Die **Ausweitung Ausweitung der Videoüberwachung** Videoüberwachung soll unserer Stadt ca. **880.000 €** 880.000 € kosten.
Wir möchten hiermit noch einmal auf die **bestehenden bestehenden Widersprüche in der vermeintlichen Wirksamkeit der Videoüberwachung** Videoüberwachung und damit auf den Sinn und Nutzen der geplanten Maßnahmen eingehen. Auch wir wollen Verbesserungen der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Menschen in Mannheim erreichen. Dabei müssen berechtigte Sicherheitsinteressen und betroffene Grundrechte der Menschen in Mannheim sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Drastischen Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie etwa flächendeckender Videoüberwachung stehen wir dabei grundsätzlich skeptisch gegenüber. Im konkreten Fall ist für uns jedoch die zentrale Frage, ob durch die geplante Ausweitung überhaupt die erhoffte Wirkung erreicht werden kann.
Neue Begründung: Wir haben daran erhebliche Zweifel:
- So hat die zur Begründung herangezogene Broken-Windows-Theorie aus den 80er Jahren weder etwas mit Videoüberwachung zu tun, noch sollte sie als Argumentationsgrundlage dienen, da sie empirisch bereits diverse Male, unter anderem von Forschern der Universität Mannheim, widerlegt wurde. Darüber hinaus liefert der Verweis auf Einzelfallbeispiele keine zuverlässigen Aussagen über reale Zusammenhänge.
- Die Videoüberwachung wird im Bereich gezielter Kriminalität wie etwa beim Drogenhandel und Diebstahl höchstwahrscheinlich zu einer Verdrängung der Kriminalität an andere Orte führen, ohne sie damit wesentlich einzuschränken. So entsteht ein **Verdrängungseffekt** Verdrängungseffekt der neue Probleme wie etwa Angsträume im Parkhausbereich an der alten Schafweide schafft.
- Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel werden heimlich begangen und damit durch die **automatisierte Videoüberwachung**, automatisierte Videoüberwachung, die Gewalt, Gruppenbildung und Stürze anzeigen können wird, nicht erkannt. Andere Straftaten wie Raub oder Gewaltdelikte fallen an den stark frequentierten „Brennpunkten“ ohnehin sofort auf und werden schnell angezeigt. Polizeibeamte werden daher neben diesen auffälligen Straftaten vor allem die unzähligen Treffen von Familien mit Kindern an den Springbrunnen, Kindern, die ersten Fahrversuche kleiner radbegeisterter Mannheimer, die ambitionierten Sprünge und Stürze jugendlicher Skater oder Sprints eiliger Studierenden, Arbeitenden und Anwohnern zur Straßenbahn auf ihren Bildschirmen angezeigt bekommen. **Nachts**, Nachts, wenn das Sicherheitsgefühl an den belebteren Plätzen abnimmt, **werden werden auch die Kameras ausgeschaltet**. ausgeschaltet.
- Dass subjektives Sicherheitsempfinden keinesfalls positiv mit der tatsächlichen Entwicklung der Kriminalität zusammenhängen muss, erleben wir derzeit auch in Mannheim. Die Kriminalitätsrate sinkt, aber das subjektive Sicherheitsempfinden steigt nicht, sondern nimmt tendenziell ab. Das bedeutet: Selbst wenn Videoüberwachung die Kriminalitätsrate an den überwachten Plätzen verringert, muss dies **keine keine direkten Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger** Bürger haben. Deren subjektive Sicherheit wird vor allem durch sichtbare Maßnahmen wie die tatsächliche **Präsenz Präsenz von Ordnungskräften** Ordnungskräften gestärkt.
- Die intelligente Videoüberwachung hat weniger Bedeutung für die Abwehr von Gefahren für die Bürger oder für die Verbesserung des Sicherheitsgefühls als vielmehr für die Aufklärung von Straftaten. Diese ist aber **nur nur dann effizient** effizient zu betreiben, wenn sie mit **zusätzlichen zusätzlichen Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger** Bürger wie etwa der Gesichtserkennung zur Identifikation von Tatverdächtigen einhergeht. Für eine wirkungsvolle Strafverfolgung, müssen darüber hinaus möglichst viele öffentliche Räume per Videotechnik überwacht werden. Das führt aber in der Konsequenz genau zu dem, was niemand wollen kann: Einer **flächendeckenden flächendeckenden polizeilichen Erfassung** bzw. Überwachung des öffentlichen Raumes und potenziellen Identifizierung aller Bürger im Umfeld von Videokameras, in dem angeblich verdächtiges Verhalten festgestellt wird. Diese Konsequenzen die mit der beschlossenen Installation der Videoüberwachung angestoßen werden, sind für die Bürger in keiner Weise transparent und ersichtlich gemacht.
Die Bedenken gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung werden durch die **bisherigen bisherigen Erfahrungen mit der Videoüberwachung** Videoüberwachung in Mannheim verstärkt. So wird der Bahnhofsvorplatz bereits seit mehreren Jahren mit Videokameras überwacht. Die Straßen- und Drogenkriminalität ist dort jedoch nicht gesunken. Sie hat somit den erhofften Effekt nicht erzielt. Wir sehen nicht, warum dies nun mit Hilfe von mehr Kameras und computerbasierter Auswertung anders sein sollte.
Unsere Argumente haben bisher kein Gehör gefunden. Einigkeit sollte aber zumindest darüber bestehen, dass ein solch teures und kontroverses Projekt mit tiefgreifenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger überprüfbare Zielvorgaben benötigt. Bisher hat die Stadt **keinerlei keinerlei Belege für eine verbesserte Bekämpfung der Straßenkriminalität durch den Einsatz von Videoüberwachung** Videoüberwachung vorgelegt. Die kontrovers diskutierte Investition erfolgt basierend auf Vermutungen und vagen Annahmen. Die bisherigen Erfahrungen mit Videotechnik sprechen gegen diese Vermutungen. Wir fordern daher die **Formulierung Formulierung klarer Zielvorgaben** Zielvorgaben für das Projekt algorithmusbasierte Videoüberwachung, das auch bundesweit Modelcharakter hat. Dies gilt sowohl hinsichtlich der angestrebten Reduzierung der Kriminalitätsrate (anhand der jährlichen Kriminalitätsstatistik), sowie hinsichtlich der prognostizierten Steigerung des Sicherheitsgefühls (anhand der Mannheimer Sicherheitsbefragung). Denn wer Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung für die Grundrechte anstößt, sollte auch spezifizieren können, was er sich davon verspricht.
Erstunterzeichner:
Humanistische Union LV Baden-Württemberg
Selbstbestimmt.Digital. e.V.
Grüner Ortsverband Neckar
Neckarstadt
Grüner Ortsverband Mitte
Grüner Kreisverband Mannheim
Grüne Jugend Mannheim
Bündnis90/Die Grünen im Gemeinderat M
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Mannheim)
30.09.2018, 22:05
Die Unterzeichnenden wurden aus dem Brief z.T. heraus geschnitten.
Diese sind nun wieder drin
Neue Begründung: Wir haben daran erhebliche Zweifel:
- So hat die zur Begründung herangezogene Broken-Windows-Theorie aus den 80er Jahren weder etwas mit Videoüberwachung zu tun, noch sollte sie als Argumentationsgrundlage dienen, da sie empirisch bereits diverse Male, unter anderem von Forschern der Universität Mannheim, widerlegt wurde. Darüber hinaus liefert der Verweis auf Einzelfallbeispiele keine zuverlässigen Aussagen über reale Zusammenhänge.
- Die Videoüberwachung wird im Bereich gezielter Kriminalität wie etwa beim **Drogenhandel Drogenhandel und Diebstahl** Diebstahl höchstwahrscheinlich zu einer Verdrängung der Kriminalität an andere Orte führen, ohne sie damit wesentlich einzuschränken. So entsteht ein **Verdrängungseffekt** der neue Probleme wie etwa Angsträume im Parkhausbereich an der alten Schafweide schafft.
- Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel werden heimlich begangen und damit durch die **automatisierte Videoüberwachung**, die Gewalt, Gruppenbildung und Stürze anzeigen können wird, nicht erkannt. Andere Straftaten wie Raub oder Gewaltdelikte fallen an den stark frequentierten „Brennpunkten“ ohnehin sofort auf und werden schnell angezeigt. Polizeibeamte werden daher neben diesen auffälligen Straftaten vor allem die unzähligen Treffen von Familien mit Kindern an den Springbrunnen, die ersten Fahrversuche kleiner radbegeisterter Mannheimer, die ambitionierten Sprünge und Stürze jugendlicher Skater oder Sprints eiliger Studierenden, Arbeitenden und Anwohnern zur Straßenbahn auf ihren Bildschirmen angezeigt bekommen. **Nachts**, zu den weniger frequentierten Zeiten, wenn auch das Sicherheitsgefühl an den belebteren Plätzen abnimmt, **werden auch die Kameras ausgeschaltet**.
- Dass subjektives Sicherheitsempfinden keinesfalls positiv mit der tatsächlichen Entwicklung der Kriminalität zusammenhängen muss, erleben wir derzeit auch in Mannheim. Die Kriminalitätsrate sinkt, aber das subjektive Sicherheitsempfinden steigt nicht, sondern nimmt tendenziell ab. Das bedeutet: Selbst wenn Videoüberwachung die Kriminalitätsrate an den überwachten Plätzen verringert, muss dies **keine direkten Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger** haben. Deren subjektive Sicherheit wird vor allem durch sichtbare Maßnahmen wie die tatsächliche **Präsenz von Ordnungskräften** gestärkt.
- Die intelligente Videoüberwachung hat weniger Bedeutung für die Abwehr von Gefahren für die Bürger oder für die Verbesserung des Sicherheitsgefühls als vielmehr für die Aufklärung von Straftaten. Diese ist aber **nur dann effizient** zu betreiben, wenn sie mit **zusätzlichen Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger** wie etwa der Gesichtserkennung zur Identifikation von Tatverdächtigen einhergeht. Für eine wirkungsvolle Strafverfolgung, müssen darüber hinaus möglichst viele öffentliche Räume per Videotechnik überwacht werden. Das führt aber in der Konsequenz genau zu dem, was niemand wollen kann: Einer **flächendeckenden polizeilichen Erfassung** bzw. Überwachung des öffentlichen Raumes und potenziellen Identifizierung aller Bürger im Umfeld von Videokameras, in dem angeblich verdächtiges Verhalten festgestellt wird. Diese Konsequenzen die mit der beschlossenen Installation der Videoüberwachung angestoßen werden, sind für die Bürger in keiner Weise transparent und ersichtlich gemacht.
Die Bedenken gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung werden durch die **bisherigen Erfahrungen mit der Videoüberwachung** in Mannheim verstärkt. So wird der Bahnhofsvorplatz bereits seit mehreren Jahren mit Videokameras überwacht. Die Straßen- und Drogenkriminalität ist dort jedoch nicht gesunken. Sie hat somit den erhofften Effekt nicht erzielt. Wir sehen nicht, warum dies nun mit Hilfe von mehr Kameras und computerbasierter Auswertung anders sein sollte.
Unsere Argumente haben bisher kein Gehör gefunden. Einigkeit sollte aber zumindest darüber bestehen, dass ein solch teures und kontroverses Projekt mit tiefgreifenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger überprüfbare Zielvorgaben benötigt. Bisher hat die Stadt **keinerlei Belege für eine verbesserte Bekämpfung der Straßenkriminalität durch den Einsatz von Videoüberwachung** vorgelegt. Die kontrovers diskutierte Investition erfolgt basierend auf Vermutungen und vagen Annahmen. Die bisherigen Erfahrungen mit Videotechnik sprechen gegen diese Vermutungen. Wir fordern daher die **Formulierung klarer Zielvorgaben** für das Projekt algorithmusbasierte Videoüberwachung, das auch bundesweit Modelcharakter hat. Dies gilt sowohl hinsichtlich der angestrebten Reduzierung der Kriminalitätsrate (anhand der jährlichen Kriminalitätsstatistik), sowie hinsichtlich der prognostizierten Steigerung des Sicherheitsgefühls (anhand der Mannheimer Sicherheitsbefragung). Denn wer Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung für die Grundrechte anstößt, sollte auch spezifizieren können, was er sich davon verspricht.
Erstunterzeichner:
Humanistische Union
Union LV Baden-Württemberg
Selbstb
Selbstbestimmt.Digital. e.V.
Grüner Ortsverband Neckar
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Mannheim)