Erfolg
Bildung

Öffnung der Musikschulen in Baden-Württemberg für den Einzelunterricht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

3.755 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

3.755 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

16.05.2021, 10:09

Anders als im vorangegangenen Blog-Eintrag geschrieben, dürfen die Musikschulen im ersten Öffnungsschritt bereits Gruppen mit bis zu 10 Schüler*innen unterrichten!


14.05.2021, 13:39

Nach einem Telefonat mit dem Sozialministerium heute Morgen hat sich die Strategie für die Öffnung der Musikschulen in BW weitgehend geklärt!

In den "Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung" (www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/) gibt es einen Paragraphen mit dem Titel "Was ist mit Musikschulen, Musikunterricht und Kunst- und Jugendkunstschulen?" Dort finden sich widersprüchliche Aussagen zu den künftig geltenden Regeln bezüglich Inzidenz (100 oder 165) und Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht.

Nach Auskunft des Ministeriums heute Morgen gilt folgendes: Um die Bundesnotbremse auszuhebeln, müssen die Städte/Kreise tatsächlich erst einmal fünf Tage unter 100 sein. Ab dann gilt Öffnungsstufe 1 des Landes, Musikschulen dürfen Unterricht in Gruppen bis zu fünf Schüler*innen erteilen - ausgenommen jedoch Unterricht in Blasinstrumenten und Gesang. Dieser kann erst weitere 14 Tage später aufgenommen werden (Öffnungsstufe 2), sollte die Inzidenz nicht wieder über 100 steigen.

Wenn die jeweiligen Kreise/Städte die Bundesnotbremse ein Mal ausgehebelt haben, dürfen die Musikschulen bis zu einer Inzidenz von 165 geöffnet bleiben! Hier schließt sich die (noch ungeklärte) Frage an, ob dies dann auch den Unterricht von Blasinstrumenten und Gesang beinhaltet.

Den Forderungen der Petition wurde insofern Rechnung getragen, dass die Musikschulen nach Beendigung der Bundesnotbremse bis 165 geöffnet bleiben dürfen und damit den gleichen Regeln unterliegen wie die allgemeinbildenden Schulen. Die Ungerechtigkeit bezieht sich also rückwirkend auf die Auslegung der Bundesnotbremse durch das Land Baden-Württemberg.



07.05.2021, 13:53

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Gestern wurde in einem Treffen von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mit Vertretern aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Handel eine Öffnungsstrategie in drei Stufen konzipiert: www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Grafik-Stufenkonzept-Oeffnungsstrategie.pdf. Den Artikel dazu finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fahrplan-fuer-oeffnungen-bei-sinkenden-infektionszahlen/

Die Situation der Musikschulen würde sich damit weiter verschlechtern, weil sie im ersten Schritt gar nicht berücksichtigt wären, sondern - anders als bisher kommuniziert - erst 14 Tage nach dem ersten Öffnungsschritt ihre Arbeit aufnehmen dürften. Die Inzidenz müsste folglich 21 Tage lang stabil unter 100 liegen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die musikalische Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen nun daran gekoppelt wird, dass die Inzidenzen auch 14 Tage nach Öffnung von Einzelhandel, Hotels und Gastronomie (im Außenbereich) etc. nicht steigen.

Umso dringlicher ist die Forderung dieser Petition, dass der Musikschule (wieder) der Status der Bildungseinrichtung zuerkannt und sie bei den Öffnungen mit den allgemeinbildenden Schulen gleichgesetzt wird.

Bitte helfen Sie weiter, unser Anliegen zu verbreiten und Zeichner für die Petition zu gewinnen, um auf die Situation der Musikschüler*innen und Lehrkräfte an den Musikschulen in Baden-Württemberg aufmerksam zu machen.

Vielen Dank!


07.05.2021, 13:45

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Gestern wurde in einem Treffen von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mit Vertretern aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Handel eine Öffnungsstrategie in drei Stufen konzipiert: www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Grafik-Stufenkonzept-Oeffnungsstrategie.pdf

Die Situation der Musikschulen würde sich damit weiter verschlechtern, weil sie im ersten Schritt gar nicht berücksichtigt wären, sondern - anders als bisher kommuniziert - erst 14 Tage nach dem ersten Öffnungsschritt ihre Arbeit aufnehmen dürften. Die Inzidenz müsste folglich 21 Tage lang stabil unter 100 liegen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die musikalische Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen nun daran gekoppelt wird, dass die Inzidenzen auch 14 Tage nach Öffnung von Einzelhandel, Hotels und Gastronomie (im Außenbereich) etc. nicht steigen.

Umso dringlicher ist die Forderung dieser Petition, dass der Musikschule (wieder) der Status der Bildungseinrichtung zuerkannt und sie bei den Öffnungen mit den allgemeinbildenden Schulen gleichgesetzt wird.


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