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Bild der Petition Neues Tempolimit auf der Autobahn A13 wieder aufheben !
Verkehr

Neues Tempolimit auf der Autobahn A13 wieder aufheben !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

257 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

257 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

11.11.2022, 13:59

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

am 8.11.2022 wurde das mit dieser Petition angegriffene Tempolimit vollständig aufgehoben.

Seither ist der betroffene 62 km lange Autobahnabschnitt in beiden Fahrtrichtungen wieder ohne Tempolimit befahrbar.

Inwieweit diese Petition dazu beigetragen hat, ist unklar, wir werden allerdings in dazugehörigen Pressemeldungen erwähnt:

www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2022/11/begrenzung-geschwindigkeit-autobahn-13-aufgehoben.html

Zu hoffen bleibt, dass diese erfreuliche Situation nun wieder von Dauer ist, sich also insbesondere auch bei der nächsten Bundestagswahl keine rot-grünen oder rot-rot-grünen Mehrheiten ergeben. Dieser Appell richtet sich insbesondere an irrlichternde Nicht- oder AfD-Wähler, die mit ihrer Abkehr von den bürgerlichen Parteien der politischen Mitte das rot-grüne Lager gestärkt haben, indem sie das bürgerliche Lager geschwächt und der aktuellen, tempolimitfordernden Kanzlerpartei 2021 zu einen äußerst knappen Wahlsieg verholfen haben.

Abschließend nochmals herzlichen Dank an alle Teilnehmer & freundliche Grüße,

Thomas Borchardt


14.06.2022, 13:11

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

der Stand der Petition ist unverändert, sie liegt dem Petitionausschuß vor. Dort wird allerdings abgewartet, bis eine vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängige Klage gegen das A13-Tempolimit entschieden ist. Man möchte der gerichtlichen Entscheidung nicht vorgreifen, was verständlich ist.

Sobald das Gerichtsverfahren (Verwaltungsgericht Potsdam, Az. VG 10 K 1942/20) abgeschlossen ist, werde ich den Petitionsausschuß informieren und um weitere Bearbeitung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Borchardt


09.07.2021, 11:49

Die Petition wurde dem Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages sowie dem örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Björn Lakenmacher übersandt mit der Bitte um Übergabe an den zuständigen Landes-Minister Guido Beermann (CDU) vom MIL, welches in die Entscheidung eingebunden sein wird, ob das Limit über den Testzeitraum von 3 Jahren hinaus verlängert wird oder nicht.


19.06.2020, 11:30

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


18.06.2020, 15:25

Auf Hinweis der Webseiten-Betreiber wurde eine weitere Quelle eingefügt.


Neue Begründung: Aus der Pressemitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg ergibt sich, dass das neue Limit mit zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden begründet wird. Aus der Pressemitteilung ergibt sich jedoch, dass sich im Vergleich der Kalenderjahre 2017 und 2018 die Unfallzahlen von 684 auf 662 verringert haben sowie die Anzahl der tödlich verunglückten Personen sich sogar von 4 auf 2 halbiert hat. Einzig die Zahl der verletzten Personen hat sich geringfügig von 133 auf 147 (10,5 %) erhöht.
www.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Bereits nach diesen eigenen Ausführungen der zuständigen Behörde fehlt es an der Erforderlichkeit für eine derart weitreichende Beschränkung, da eine Verschlechterung der Sicherheitslage gerade nicht eingetreten ist. Zum anderen fehlt es an der Geeignetheit, denn die Pressemitteilung gibt ferner an, dass LKW „überdurchschnittlich oft“ an diesen Unfällen beteiligt gewesen seien. Insofern dürfte das zusätzlich angeordnete LKW-Überholverbot bereits die einzig geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sein.
m.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Eines weitergehenden Limits für PKW auf der gesamten Strecke von 2 x 60 km bedarf es folglich nicht.
Eingewandt wird weiter, dass es sich bei den für 2017 und 2018 genannten Zahlen, sofern sich diese anhand offizieller Erhebungen im weiteren Verfahrensverlauf tatsächlich belegen lassen, nicht um ungewöhnlich oder überdurchschnittlich hohe Werte je Autobahnkilometer dieser Art und Bauweise handelt, die einen Handlungsbedarf erzeugen.
Der Deutsche Bundestag lehnte zudem am 17.10.2019 mit großer Mehrheit einen Antrag ab, der die Einführung eines flächendeckenden Limits von 130 km/h vorsah.
www.tagesschau.de/inland/tempolimit-gruene-103.html
Die streitgegenständliche Regelung, eine Bundesautobahn betreffend, steht daher im Widerspruch zur aktuellen Beschluss- und Rechtslage auf Bundesebene. Auch das Bundesrecht, hier namentlich die Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung ordnet lediglich eine unverbindliche Höchstgeschwindigkeit an.
Die vollständige und beidseitige Abdeckung eines erheblichen, namentlich 60 km langen Autobahnabschnittes zwischen 2 Autobahnkreuzen entspricht exakt dem Prinzip einer flächendeckenden Beschränkung bzw. führt diese vom Bundestag gerade ausdrücklich abgelehnte Regelung hier (schrittweise) ein. In einem weiteren Schritt könnten Landesbehörden mit vergleichbarer Begründung beispielsweise einen 150 km langen Abschnitt durchgehend beschränken und so mittelfristig im Ergebnis ein bundesweites verbindliches Limit erreichen. Dies ist von der nach wie vor geltenden Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung gerade nicht gedeckt.
Zusätzlich wird ein auf dem gegenständlichen Abschnitt ebenfalls flächendeckendes Überholverbot für LKW eingeführt und damit die ohnehin unzulässige und unverhältnismäßige Beschränkung noch weiter verschärft. Diese offenkundige Umgehung der aktuellen Rechts- und Bundestagsbeschlusslage ist einzustellen.
Der Vorschlag des Limits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Genehmigung durch das Ministerium in Potsdam erfolgten in der Zeit des Kabinetts Woidke II, bestehend aus SPD und Die LINKE.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Weitere Quelle: Akteneinsicht des Unterzeichners beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Neben Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich bei diesen beiden Parteien um die lautesten Befürworter eines generellen, bundesweiten Tempolimits.
www.merkur.de/politik/tempolimit-130-spd-merkel-autobahn-groko-tweet-scheuer-bundesregierung-cdu-verkehrssicherheitsrat-zr-13368142.html
Es besteht somit der deutliche Eindruck, diesen "Wunsch" durch die Hintertür und Stück für Stück auf Landesebene durchzusetzen, nachdem dies auf Bundesebene bislang nicht geglückt ist.
Seit dem 20.11.2019, d.h. seit dem Kabinett Woidke III, wird das zuständige Brandenburger Ministerium durch den CDU-Minister Guido Beermann geführt.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Da die CDU sich konsequent gegen ein flächendeckendes Limit positioniert, darf gehofft werden, dass eine entsprechende Petition etwas bewirkt.
www.cducsu.de/presse/pressestatement/kein-generelles-tempolimit-auf-Autobahnen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (1 in Brandenburg)


18.06.2020, 15:20

Auf Hinweis der Webseiten-Betreiber wurde eine weitere Quelle eingefügt.


Neue Begründung: Aus der Pressemitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg ergibt sich, dass das neue Limit mit zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden begründet wird. Aus der Pressemitteilung ergibt sich jedoch, dass sich im Vergleich der Kalenderjahre 2017 und 2018 die Unfallzahlen von 684 auf 662 verringert haben sowie die Anzahl der tödlich verunglückten Personen sich sogar von 4 auf 2 halbiert hat. Einzig die Zahl der verletzten Personen hat sich geringfügig von 133 auf 147 (10,5 %) erhöht.
www.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Bereits nach diesen eigenen Ausführungen der zuständigen Behörde fehlt es an der Erforderlichkeit für eine derart weitreichende Beschränkung, da eine Verschlechterung der Sicherheitslage gerade nicht eingetreten ist. Zum anderen fehlt es an der Geeignetheit, denn die Pressemitteilung gibt ferner an, dass LKW „überdurchschnittlich oft“ an diesen Unfällen beteiligt gewesen seien. Insofern dürfte das zusätzlich angeordnete LKW-Überholverbot bereits die einzig geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sein.
m.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Eines weitergehenden Limits für PKW auf der gesamten Strecke von 2 x 60 km bedarf es folglich nicht.
Eingewandt wird weiter, dass es sich bei den für 2017 und 2018 genannten Zahlen, sofern sich diese anhand offizieller Erhebungen im weiteren Verfahrensverlauf tatsächlich belegen lassen, nicht um ungewöhnlich oder überdurchschnittlich hohe Werte je Autobahnkilometer dieser Art und Bauweise handelt, die einen Handlungsbedarf erzeugen.
Der Deutsche Bundestag lehnte zudem am 17.10.2019 mit großer Mehrheit einen Antrag ab, der die Einführung eines flächendeckenden Limits von 130 km/h vorsah.
www.tagesschau.de/inland/tempolimit-gruene-103.html
Die streitgegenständliche Regelung, eine Bundesautobahn betreffend, steht daher im Widerspruch zur aktuellen Beschluss- und Rechtslage auf Bundesebene. Auch das Bundesrecht, hier namentlich die Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung ordnet lediglich eine unverbindliche Höchstgeschwindigkeit an.
Die vollständige und beidseitige Abdeckung eines erheblichen, namentlich 60 km langen Autobahnabschnittes zwischen 2 Autobahnkreuzen entspricht exakt dem Prinzip einer flächendeckenden Beschränkung bzw. führt diese vom Bundestag gerade ausdrücklich abgelehnte Regelung hier (schrittweise) ein. In einem weiteren Schritt könnten Landesbehörden mit vergleichbarer Begründung beispielsweise einen 150 km langen Abschnitt durchgehend beschränken und so mittelfristig im Ergebnis ein bundesweites verbindliches Limit erreichen. Dies ist von der nach wie vor geltenden Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung gerade nicht gedeckt.
Zusätzlich wird ein auf dem gegenständlichen Abschnitt ebenfalls flächendeckendes Überholverbot für LKW eingeführt und damit die ohnehin unzulässige und unverhältnismäßige Beschränkung noch weiter verschärft. Diese offenkundige Umgehung der aktuellen Rechts- und Bundestagsbeschlusslage ist einzustellen.
Der Vorschlag des Limits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Genehmigung durch das Ministerium in Potsdam erfolgten in der Zeit des Kabinetts Woidke II, bestehend aus SPD und Die LINKE.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Neben Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich bei diesen beiden Parteien um die lautesten Befürworter eines generellen, bundesweiten Tempolimits.
www.merkur.de/politik/tempolimit-130-spd-merkel-autobahn-groko-tweet-scheuer-bundesregierung-cdu-verkehrssicherheitsrat-zr-13368142.html
Es besteht somit der deutliche Eindruck, diesen "Wunsch" durch die Hintertür und Stück für Stück auf Landesebene durchzusetzen, nachdem dies auf Bundesebene bislang nicht geglückt ist.
Seit dem 20.11.2019, d.h. seit dem Kabinett Woidke III, wird das zuständige Brandenburger Ministerium durch den CDU-Minister Guido Beermann geführt.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Da die CDU sich konsequent gegen ein flächendeckendes Limit positioniert, darf gehofft werden, dass eine entsprechende Petition etwas bewirkt.
www.cducsu.de/presse/pressestatement/kein-generelles-tempolimit-auf-Autobahnen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (1 in Brandenburg)


18.06.2020, 14:43

Auf Hinweis der Webseitenbetreiber wurden Links mit Quellen im Text ergänzt.


Neue Begründung: Aus der Pressemitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg ergibt sich, dass das neue Limit mit zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden begründet wird. Aus der Pressemitteilung ergibt sich jedoch, dass sich im Vergleich der Kalenderjahre 2017 und 2018 die Unfallzahlen von 684 auf 662 verringert haben sowie die Anzahl der tödlich verunglückten Personen sich sogar von 4 auf 2 halbiert hat. Einzig die Zahl der verletzten Personen hat sich geringfügig von 133 auf 147 (10,5 %) erhöht.
www.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Bereits nach diesen eigenen Ausführungen der zuständigen Behörde fehlt es an der Erforderlichkeit für eine derart weitreichende Beschränkung, da eine Verschlechterung der Sicherheitslage gerade nicht eingetreten ist. Zum anderen fehlt es an der Geeignetheit, denn die Pressemitteilung gibt ferner an, dass LKW „überdurchschnittlich oft“ an diesen Unfällen beteiligt gewesen seien. Insofern dürfte das zusätzlich angeordnete LKW-Überholverbot bereits die einzig geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sein. Eines weitergehenden Limits für PKW auf der gesamten Strecke von 2 x 60 km bedarf es folglich nicht.
Eingewandt wird weiter, dass es sich bei den für 2017 und 2018 genannten Zahlen, sofern sich diese anhand offizieller Erhebungen im weiteren Verfahrensverlauf tatsächlich belegen lassen, nicht um ungewöhnlich oder überdurchschnittlich hohe Werte je Autobahnkilometer dieser Art und Bauweise handelt, die einen Handlungsbedarf erzeugen.
Zu berücksichtigen ist weiter, dass es ausweislich entsprechender Presseberichte im Falle einer vergleichbaren Regelung auf der Bundesautobahn A2 zwischen Magdeburg und Berlin keinerlei Verbesserung der Verkehrssicherheit gegeben hat.
Der Deutsche Bundestag lehnte zudem am 17.10.2019 mit großer Mehrheit einen Antrag ab, der die Einführung eines flächendeckenden Limits von 130 km/h vorsah.
www.tagesschau.de/inland/tempolimit-gruene-103.html
Die streitgegenständliche Regelung, eine Bundesautobahn betreffend, steht daher im Widerspruch zur aktuellen Beschluss- und Rechtslage auf Bundesebene. Auch das Bundesrecht, hier namentlich die Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung ordnet lediglich eine unverbindliche Höchstgeschwindigkeit an.
Die vollständige und beidseitige Abdeckung eines erheblichen, namentlich 60 km langen Autobahnabschnittes zwischen 2 Autobahnkreuzen entspricht exakt dem Prinzip einer flächendeckenden Beschränkung bzw. führt diese vom Bundestag gerade ausdrücklich abgelehnte Regelung hier (schrittweise) ein. In einem weiteren Schritt könnten Landesbehörden mit vergleichbarer Begründung beispielsweise einen 150 km langen Abschnitt durchgehend beschränken und so mittelfristig im Ergebnis ein bundesweites verbindliches Limit erreichen. Dies ist von der nach wie vor geltenden Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung gerade nicht gedeckt.
Zusätzlich wird ein auf dem gegenständlichen Abschnitt ebenfalls flächendeckendes Überholverbot für LKW eingeführt und damit die ohnehin unzulässige und unverhältnismäßige Beschränkung noch weiter verschärft. Diese offenkundige Umgehung der aktuellen Rechts- und Bundestagsbeschlusslage ist einzustellen.
Der Vorschlag des Limits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Genehmigung durch das Ministerium in Potsdam erfolgten in der Zeit des Kabinetts Woidke II, bestehend aus SPD und Die LINKE.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Neben Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich bei diesen beiden Parteien um die lautesten Befürworter eines generellen, bundesweiten Tempolimits.
www.merkur.de/politik/tempolimit-130-spd-merkel-autobahn-groko-tweet-scheuer-bundesregierung-cdu-verkehrssicherheitsrat-zr-13368142.html
Es besteht somit der deutliche Eindruck, diesen "Wunsch" durch die Hintertür und Stück für Stück auf Landesebene durchzusetzen, nachdem dies auf Bundesebene bislang nicht geglückt ist.
Seit dem 20.11.2019, d.h. seit dem Kabinett Woidke III, wird das zuständige Brandenburger Ministerium durch den CDU-Minister Guido Beermann geführt.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Da die CDU sich konsequent gegen ein flächendeckendes Limit positioniert, darf gehofft werden, dass eine entsprechende Petition etwas bewirkt.
Laut Auskunft des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg wurden durch betroffene Bürger bislang 3 Widerspruchsverfahren gegen das Limit eingeleitet. Der Ausgang ist allerdings offen und vor allem ungewiss.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
www.cducsu.de/presse/pressestatement/kein-generelles-tempolimit-auf-Autobahnen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (1 in Brandenburg)


18.06.2020, 14:03

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Betreffend auf folgende Aussagen bitten wir um Quellenangaben:

Aus der Pressemitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg ergibt sich, dass das neue Limit mit zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden begründet wird. Aus der Pressemitteilung ergibt sich jedoch, dass sich im Vergleich der Kalenderjahre 2017 und 2018 die Unfallzahlen von 684 auf 662 verringert haben sowie die Anzahl der tödlich verunglückten Personen sich sogar von 4 auf 2 halbiert hat. Einzig die Zahl der verletzten Personen hat sich geringfügig von 133 auf 147 (10,5 %) erhöht.

Der Deutsche Bundestag lehnte zudem am 17.10.2019 mit großer Mehrheit einen Antrag ab, der die Einführung eines flächendeckenden Limits von 130 km/h vorsah.

Zusätzlich wird ein auf dem gegenständlichen Abschnitt ebenfalls flächendeckendes Überholverbot für LKW eingeführt und damit die ohnehin unzulässige und unverhältnismäßige Beschränkung noch weiter verschärft. Diese offenkundige Umgehung der aktuellen Rechts- und Bundestagsbeschlusslage ist einzustellen.

Der Vorschlag des Limits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Genehmigung durch das Ministerium in Potsdam erfolgten in der Zeit des Kabinetts Woidke II, bestehend aus SPD und Die LINKE.

Neben Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich bei diesen beiden Parteien um die lautesten Befürworter eines generellen, bundesweiten Tempolimits.

Es besteht somit der deutliche Eindruck, diesen "Wunsch" durch die Hintertür und Stück für Stück auf Landesebene durchzusetzen, nachdem dies auf Bundesebene bislang nicht geglückt ist.

Seit dem 20.11.2019, d.h. seit dem Kabinett Woidke III, wird das zuständige Brandenburger Ministerium durch den CDU-Minister Guido Beermann geführt.

Da die CDU sich konsequent gegen ein flächendeckendes Limit positioniert, darf gehofft werden, dass eine entsprechende Petition etwas bewirkt.






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