18.06.2020, 15:20
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Neue Begründung: Aus der Pressemitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg ergibt sich, dass das neue Limit mit zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden begründet wird. Aus der Pressemitteilung ergibt sich jedoch, dass sich im Vergleich der Kalenderjahre 2017 und 2018 die Unfallzahlen von 684 auf 662 verringert haben sowie die Anzahl der tödlich verunglückten Personen sich sogar von 4 auf 2 halbiert hat. Einzig die Zahl der verletzten Personen hat sich geringfügig von 133 auf 147 (10,5 %) erhöht.
www.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Bereits nach diesen eigenen Ausführungen der zuständigen Behörde fehlt es an der Erforderlichkeit für eine derart weitreichende Beschränkung, da eine Verschlechterung der Sicherheitslage gerade nicht eingetreten ist. Zum anderen fehlt es an der Geeignetheit, denn die Pressemitteilung gibt ferner an, dass LKW „überdurchschnittlich oft“ an diesen Unfällen beteiligt gewesen seien. Insofern dürfte das zusätzlich angeordnete LKW-Überholverbot bereits die einzig geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sein.
m.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit
Eines weitergehenden Limits für PKW auf der gesamten Strecke von 2 x 60 km bedarf es folglich nicht.
Eingewandt wird weiter, dass es sich bei den für 2017 und 2018 genannten Zahlen, sofern sich diese anhand offizieller Erhebungen im weiteren Verfahrensverlauf tatsächlich belegen lassen, nicht um ungewöhnlich oder überdurchschnittlich hohe Werte je Autobahnkilometer dieser Art und Bauweise handelt, die einen Handlungsbedarf erzeugen.
Der Deutsche Bundestag lehnte zudem am 17.10.2019 mit großer Mehrheit einen Antrag ab, der die Einführung eines flächendeckenden Limits von 130 km/h vorsah.
www.tagesschau.de/inland/tempolimit-gruene-103.html
Die streitgegenständliche Regelung, eine Bundesautobahn betreffend, steht daher im Widerspruch zur aktuellen Beschluss- und Rechtslage auf Bundesebene. Auch das Bundesrecht, hier namentlich die Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung ordnet lediglich eine unverbindliche Höchstgeschwindigkeit an.
Die vollständige und beidseitige Abdeckung eines erheblichen, namentlich 60 km langen Autobahnabschnittes zwischen 2 Autobahnkreuzen entspricht exakt dem Prinzip einer flächendeckenden Beschränkung bzw. führt diese vom Bundestag gerade ausdrücklich abgelehnte Regelung hier (schrittweise) ein. In einem weiteren Schritt könnten Landesbehörden mit vergleichbarer Begründung beispielsweise einen 150 km langen Abschnitt durchgehend beschränken und so mittelfristig im Ergebnis ein bundesweites verbindliches Limit erreichen. Dies ist von der nach wie vor geltenden Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung gerade nicht gedeckt.
Zusätzlich wird ein auf dem gegenständlichen Abschnitt ebenfalls flächendeckendes Überholverbot für LKW eingeführt und damit die ohnehin unzulässige und unverhältnismäßige Beschränkung noch weiter verschärft. Diese offenkundige Umgehung der aktuellen Rechts- und Bundestagsbeschlusslage ist einzustellen.
Der Vorschlag des Limits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Genehmigung durch das Ministerium in Potsdam erfolgten in der Zeit des Kabinetts Woidke II, bestehend aus SPD und Die LINKE.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Neben Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich bei diesen beiden Parteien um die lautesten Befürworter eines generellen, bundesweiten Tempolimits.
www.merkur.de/politik/tempolimit-130-spd-merkel-autobahn-groko-tweet-scheuer-bundesregierung-cdu-verkehrssicherheitsrat-zr-13368142.html
Es besteht somit der deutliche Eindruck, diesen "Wunsch" durch die Hintertür und Stück für Stück auf Landesebene durchzusetzen, nachdem dies auf Bundesebene bislang nicht geglückt ist.
Seit dem 20.11.2019, d.h. seit dem Kabinett Woidke III, wird das zuständige Brandenburger Ministerium durch den CDU-Minister Guido Beermann geführt.
de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung
Da die CDU sich konsequent gegen ein flächendeckendes Limit positioniert, darf gehofft werden, dass eine entsprechende Petition etwas bewirkt.
www.cducsu.de/presse/pressestatement/kein-generelles-tempolimit-auf-Autobahnen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (1 in Brandenburg)