18.10.2023, 18:41
Hallo liebes Team,
ich habe nun den Link nochmal angefügt so das er auch für andere Rechner per Drag and Drop funktioniert.
Mit besten Grüßen
Kai Lange
Neue Begründung:
1.
Durch das beabsichtigte Wohngebiet „in einer Sackgasse“ wird eine erhebliche Belastung und jahrelanger Lärm mit Baufahrzeugen und Schwerlastverkehr aller Art die anliegenden Straßen frequentieren, die derzeit noch in einem guten Zustand sind.
2.
Ist die Maßnahme abgeschlossen müsste die Straßen im Nachgang saniert werden und die anfallenden Kosten müssten dann von den Anwohnern zum Teil mitgetragen werden.
3.
Nördlich von Ummern gibt es große ungenutzte Flächen, die von einer Besiedlung umschlossen ist und nicht an eine erhaltungswürdige Landschaft angrenzt. Einer zersiedeln von Ummern sollte entgegengewirkt werden gerade im Hinblick auf das Höfesterben in den nächsten Jahren. Jahren.
4.
Das hier vorgesehene Plangebiet grenzt unmittelbar an zwei Waldstücke. Waldränder sollen jedoch aufgrund ihrer ökologischen Funktionen grundsätzlich von Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen freigehalten werden. Hinsichtlich von Bebauungen soll gemäß NBauO (Niedersächsischer Bauordnung) ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden. Es handelt sich bei dieser Maßgabe um einen Grundsatz zurdes Raumordnung,(RROP) derRegionalen beiRaumordnungsprogramm für den PlanungenGroßraum einzuhaltenBraunschweig ist.2008.
file:///Users/kailange/Downloads/RROP2008_Begruendung%20(1).pdfQuelle: RROP 2008, Seite 123, Punkt (3) (3)
5.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die stark ansteigende Verkehrsbelastung im "Gifhorner"Gifhorner Weg"Weg" sowie dem "Moordamm""Moordamm" die auch bleiben wird und zur Senkung der Lebensqualität durch Verkehrslärm und der Verkehrsdichte beitragen wird.
7.
Zusammenfassend möchten wir Sie daher bitten, wenn Sie unsere Erwägungen teilen, uns mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (11 in Ummern)