18.10.2023, 18:41
Hallo liebes Team,
ich habe nun den Link nochmal angefügt so das er auch für andere Rechner per Drag and Drop funktioniert.
Mit besten Grüßen
Kai Lange
Neue Begründung:
1.
Durch das beabsichtigte Wohngebiet „in einer Sackgasse“ wird eine erhebliche Belastung und jahrelanger Lärm mit Baufahrzeugen und Schwerlastverkehr aller Art die anliegenden Straßen frequentieren, die derzeit noch in einem guten Zustand sind.
2.
Ist die Maßnahme abgeschlossen müsste die Straßen im Nachgang saniert werden und die anfallenden Kosten müssten dann von den Anwohnern zum Teil mitgetragen werden.
3.
Nördlich von Ummern gibt es große ungenutzte Flächen, die von einer Besiedlung umschlossen ist und nicht an eine erhaltungswürdige Landschaft angrenzt. Einer zersiedeln von Ummern sollte entgegengewirkt werden gerade im Hinblick auf das Höfesterben in den nächsten Jahren. Jahren.
4.
Das hier vorgesehene Plangebiet grenzt unmittelbar an zwei Waldstücke. Waldränder sollen jedoch aufgrund ihrer ökologischen Funktionen grundsätzlich von Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen freigehalten werden. Hinsichtlich von Bebauungen soll gemäß NBauO (Niedersächsischer Bauordnung) ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden. Es handelt sich bei dieser Maßgabe um einen Grundsatz zurdes Raumordnung,(RROP) derRegionalen beiRaumordnungsprogramm für den PlanungenGroßraum einzuhaltenBraunschweig ist.2008.
file:///Users/kailange/Downloads/RROP2008_Begruendung%20(1).pdfQuelle: RROP 2008, Seite 123, Punkt (3) (3)
www.regionalverband-braunschweig.de/fileadmin/user_upload/05_Veroeffentlichungen/Regionalentwicklung/RROP/RROP2008_Begruendung.pdf
5.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die stark ansteigende Verkehrsbelastung im "Gifhorner"Gifhorner Weg"Weg" sowie dem "Moordamm""Moordamm" die auch bleiben wird und zur Senkung der Lebensqualität durch Verkehrslärm und der Verkehrsdichte beitragen wird.
7.
Zusammenfassend möchten wir Sie daher bitten, wenn Sie unsere Erwägungen teilen, uns mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (11 in Ummern)
17.10.2023, 15:08
Hallo und vielen Dank für ihre Einwendungen zur Petition. Wir haben den Sachverhalt mit Quellen unterlegt und auf eine Neutrale und Sachliche Beschreibung gesetzt. Wenn noch etwas nicht passen sollte, geben Sie uns bitte eine Info hierzu. Wir hoffen das nun alles soweit passt.
Mit besten Grüßen
Kai Lange und Team
Neuer Petitionstext:
Wir wenden uns heute an Sie, da wir der Samtgemeinde Wesendorf verdeutlichen wollen, dass die Pläne zur Ausweisung eines neuen Wohngebietes (ca. 40 Bauplätze) im Süden von Ummern von der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt werden soll. Gerne möchten wir Sie dafür gewinnen, Ihre Stimme gegen diese Planungen zu erheben. Gegenwärtig steht die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes an, die im Detail für die Ortschaft Ummern folgendes bedeutet:
Neue Begründung: 1.
Durch das beabsichtigte Wohngebiet „in einer Sackgasse“ wird eine erhebliche Belastung und jahrelanger Lärm mit Baufahrzeugen und Schwerlastverkehr aller Art die anliegenden Straßen frequentieren, die derzeit noch in einem guten Zustand sind.
2.
Ist die Maßnahme abgeschlossen und Erkennt die Gemeinde, dassmüsste die Straßen im Nachgang saniert werden müssen, werden Straßenausbaubeiträge fällig,und die anfallenden Kosten müssten dann von den Anwohnern zuzum tragenTeil sind.mitgetragen Gerade bei Anliegerstraßen liegt der umlagefähige Schlüssel bei ca. 80 % und höher, hier kann es sich um deutlich vier- bis fünfstellige Beträge für jeden einzelnen Anwohner handeln. Dies bedeutet, dass wir, die Anwohner, die Kosten einer dann fälligen Straßensanierung nahezu vollständig zu tragen hätten, obwohl wir für die Abnutzung nur unterdurchschnittlich verantwortlich wären.werden.
3.
GanzNördlich abgesehen davon halten wir unsere Ortschaftvon Ummern derzeitig für groß genug. Selbst wenn man dies anders sehen wollte, so gibt es nördlich von Ummern große ungenutzte Flächen, die von einer Besiedlung umschlossen ist und nicht an eine erhaltungswürdige Landschaft angrenzt. AnstattEiner weiterzersiedeln den Ortvon Ummern zu zersiedeln, sollte dieentgegengewirkt bestehendewerden Ortschaftgerade im Hinblick auf das Höfesterben in den nächsten Jahren nachhaltig genutzt und erhalten werden. Jahren.
4.
Das hier vorgesehene Plangebiet grenzt unmittelbar an zwei Waldstücke. Waldränder sollen jedoch aufgrund ihrer ökologischen Funktionen grundsätzlich von Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen freigehalten werden. Hinsichtlich von Bebauungen soll gemäß NBauO (Niedersächsischer Bauordnung) ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden. Es handelt sich bei dieser Maßgabe um einen Grundsatz zur Raumordnung, der bei den Planungen einzuhalten ist. Die Planungen verstoßen daher gegen Grundsätze zur Raumordnung und verringern ohne jede Not die Qualität der bestehenden Anwohner.
file:///Users/kailange/Downloads/RROP2008_Begruendung%20(1).pdf
Seite 123, Punkt (3)
5.Nördlich von Ummern, wie schon erwähnt stehen ausreichend Flächen zum Zwecke einer Nachverdichtung zur Verfügung. 6.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die stark ansteigende Verkehrsbelastung im Gifhorner"Gifhorner WegWeg" sowie dem Moordamm"Moordamm" die auch nach Vollendung von bis zu 40 Neubauprojekten bleiben wird und zur Senkung der Lebensqualität durch Verkehrslärm und der Verkehrsdichte beitragen wird.
7.Letztendlich müssen wir uns als Anwohner darüber klar sein, dass alle anliegenden Grundstücke aufgrund der vorgenannten Tatsachen stark an Wert verlieren werden.
Zusammenfassend möchten wir Sie daher bitten, wenn Sie unsere Erwägungen teilen, uns mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Vielen lieben Dank
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (11 in Ummern)