Bürgerrechte

Neuauflage des IfSG: Nein zur Ermächtigungsgrundlage!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

232.028 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

232.028 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.11.2020, 18:01

Diese Petition behandelt ein kontroverses Thema. Als politisch neutrale Petitionsplattform möchte openPetition politische Willensbildung und sachliche, öffentliche Debatten fördern.

Im Folgenden soll daher auf eine Einschätzung der Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von Frau Dr. Andrea Kießling hingewiesen werden. Frau Dr. Kießling ist Akademische Rätin a.Z. an der juristischen Fakultät der Universität Bochum, spezialisiert auf Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Infektionsschutzrecht und wurde bereits vom Bundestag als Einzelsachverständige zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum IfSG geladen.

+++ Positiv betrachtet sie am 17.11. via Twitter die folgenden Punkte der geplanten Novelle:

“- Der Katalog der Schutzmaßnahmen des § 28a Abs. 1 wird an einigen Stellen präzisiert, wo er vorher besonders unbestimmt war
- Der überflüssige (weil selbstverständliche) Satz „Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein“ wird gestrichen.
- Für einige (nicht alle) der besonders sensiblen Bereiche (Versammlungen, Gottesdienste, Ausgangsbeschränkungen, Betreten von Pflegeheimen) müssen besondere Voraussetzungen vorliegen.
- Pflicht zur Kontaktdatenerhebung wird präzisiert (Zweck, Herausgabe nur an Ges.amt, Löschung nach 4 Wo)
- Es ist nicht mehr von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen“ Schutzmaßnahmen die Rede, ohne diese Begriffe an bestimmte Schutzmaßnahmen zu koppeln
- Rechtsverordnungen müssen begründet und befristet („grundsätzlich 4 Wochen“) werden.”

--- Ihre Kritikpunkte an der geplanten Novelle sind:

“- Wieso müssen nur Rechtsverordnungen und nicht Allgemeinverfügungen befristet werden? (Der Lockdown in Berchtesgaden z.B. wurde per Allgemeinverfügung angeordnet.)
- Maßnahmen sind „insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten“: Das ist meiner Meinung sehr unbestimmt (weil sehr abstrakt) und das ist eigentlich auch nicht das
was § 28a bezweckt, wenn an anderer Stelle von den bekannten 35er- und 50er-Inzidenzwerten die Rede ist. In der Sache geht es um die Aufrechterhaltung der Möglichkeit der Gesundheitsämter, die individuelle Kontaktverfolgung und die Isolierung Infizierter durchzuführen.
Im Übrigen wirkt der entsprechende Absatz in § 28a nach wie vor sehr starr, ob er in der Praxis tatsächlich eine Steuerungswirkung entfaltet, bleibt abzuwarten.
- Neu: Offenbar sollen nächtl Ausgangssperren zulässig sein („Ausgangsbeschränkungen“/“Verlassen des priv. Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten“). Das Virus überträgt sich aber nachts nicht anders als tagsüber (oder andersh.). Die Regelung halte ich für verfassungswidrig.
- Es ist weiterhin davon die Rede, dass ggf. bundesweit einheitliche Maßnahmen anzustreben sind. Bundesweit einheitliche Maßnahmen kann aber nur der Bund verordnen, dafür bedarf es einer entsprechenden Verordnungsermächtigung.”

--- Ihre Kritikpunkte an der öffentlichen Debatte sind:

“Und für alle, die von „Ermächtigungsgesetz“ sprechen: Bei § 28a handelt es sich so wenig um ein „Ermächtigungsgesetz“ wie beim bish. IfSG. Wenn wir keine Gesetze hätten, die die Behörden zu Grundrechtseingriffen ermächtigen würden, wäre der Staat handlungsunfähig. Oder eine Diktatur”


Quelle: twitter.com/andkiessling/status/1328602996087939073

Mehr Informationen zu dem juristischen Begriff “Ermächtigungsgrundlage”: Ermächtigungsgrundlagen sind notwendig für viele gesetzliche Regelungen, u.a. etwa das Schulgesetz, die Straßenverkehrsordnung oder das Polizeigesetz. Das liegt daran, dass in der Verfassung festgelegt ist, dass Maßnahmen, die Grundrechte beschneiden, nur dann auf Bürgerinnen und Bürger anwendbar sind, wenn eine solche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist. Ermächtigungsgrundlagen sind zwingend notwendig, um den Staat zu befähigen, seiner Arbeit nachzugehen.

Quelle: www.juracademy.de/allgemeines-verwaltungsrecht/ermaechtigungsgrundlage-va.html

Im Folgenden auch ihr Entwurf für eine Revision des Infektionsschutzgesetzes, der die angesprochenen Kritikpunkte aufgreift (es öffnet sich ein PDF): www.oer.ruhr-uni-bochum.de/mam/content/gesetzentwurf_zur_%C3%84nderung_des_ifsg_kie%C3%9Fling.pdf


17.11.2020, 11:40

Liebe Unterstützer,
wir haben diese Nacht die atemberaubende Grenze von 200.000 Unterzeichnern überschritten! Das war vor 3 Tagen für uns noch unvorstellbar. Damit sind wir aktuell die größte Petition auf openPetition.de. Vielen lieben Dank für eure Unterstützung!

Gestern früh haben wir, wie versprochen, die Petition noch vor der Sitzung an den Rechtsausschuss des Bundestages geschickt und mit den Büros zweier Obmänner des Rechtsausschuss telefoniert, um deren Zustellung sicherzustellen.

Der Termin für die persönliche Übergabe der Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages morgen früh um 10 Uhr steht ebenfalls. Wir werden versuchen, die Übergabe per Live-Stream zu übertragen. Den Link zum Live-Stream schicken wir euch noch zu.

Liebe Grüße
Marcus





16.11.2020, 23:29

Einige kleinere Korrekturen bzgl. der zitierten Normen.


New petition description: **Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes [1] am 18.11.2020 nicht zu verabschieden.**
Referenzen:
[1] Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/23944, dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf


Neue Begründung: Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), VIII), per Verordnung - **also ohne Zustimmung des Bundesrates** - \- sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Kunst\, Kultur\, Handel\, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. \(vgl\. §28a I).
I\)\.
In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden Maßnahmen (z.B. §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-7].
In Verbindung mit der Tatsache, dass gem. §5 I IfSG sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - **resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.**
Referenzen:
[1] Corona Transition. „Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig“. Zugegriffen 5. Oktober 2020. corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer
[2] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-ex-verfassungsrichter-papier-sorgt-sich-um-grundrechte-16708118.html
Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf
[3] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
[4] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020. www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43
[5] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020). www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19_14_0246-7-_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf
www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19\_14\_0246-7-\_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf
[6] Ludwig, Kristiana. „Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte“. Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020. www.sueddeutsche.de/politik/jens-spahn-gesetz-pandemie-1.5079500
{7] Kissler, Alexander. „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen»“. Neue Zürcher Zeitung, 20. Oktober 2020. www.nzz.ch/international/hans-juergen-papier-warnt-vor-aushoehlung-der-grundrechte-ld.1582544

Signatures at the time of the change: 198.443 (195.435 in Germany)


15.11.2020, 19:55

Liebe Unterstützer der Petition,
vielen Dank für eure zahlreiche Unterstützung! Es haben bereits weit über 100.000 Mitmenschen unterzeichnet. Das ist fantastisch! Es zeigt, wie wichtig uns unsere Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung (inkl. Gewaltenteilung) allen ist - und wie ernst die Lage unserer Ansicht nach ist.

Wir sammeln auf jeden Fall weiter bis Dienstagabend Unterschriften - also bitte verteilt weiterhin fleißig den Link!
Trotzdem werden wir morgen früh bereits den Zwischenstand an den Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz übermitteln, weil dieser morgen Mittag bereits zu diesem Thema tagt. Bis zum Mittwochvormittag werden wir außerdem die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben, so dass das Parlament auf jeden Fall von dem breiten Widerstand gegen den Gesetzentwurf erfährt.

Viele liebe Grüße
Marcus


14.11.2020, 19:39

Vielen lieben Dank an alle Unterzeichner der Petition!
Dank eurer Unterstützung konnten wir über 50.000 Unterschriften in nur 49 Stunden sammeln. Das ist - unseres Wissens - das schnellste Wachstum einer Petition seit es Online-Petitionen gibt. Ihr seid so fleißig, dass es bereits über 56.000 Unterschriften geworden sind, während ich hier diese Zeilen schreibe.

Die nächsten Schritte:
Wir sammeln auf jeden Fall weiter Unterschriften. Einen ersten Zwischenstand werden wir dem Petitionsausschuss des Bundestages bereits am Montag früh vor dessen Sitzung zuschicken. Spätestens am Mittwoch früh noch vor der Abstimmung werden wir dem Petitionsausschuss dann die komplette Petition mit Unterschriftenliste übergeben.

Ganz liebe Grüße
Marcus


14.11.2020, 03:16

Zusätzliche Quelle und Korrektur eines Paragraphen.


Neue Begründung: Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - **also ohne Zustimmung des Bundesrates** - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I).
In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden (z.B. $28a §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-6].
[1-7].
In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - **resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.**
Referenzen:
[1] Corona Transition. „Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig“. Zugegriffen 5. Oktober 2020. corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer
[2] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. www.faz.net/1.6708118.
Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf
[3] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
[4] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020. www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43
[5] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020). www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19_14_0246-7-_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf
[6] Ludwig, Kristiana. „Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte“. Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020. www.sueddeutsche.de/politik/jens-spahn-gesetz-pandemie-1.5079500
{7] Kissler, Alexander. „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen»“. Neue Zürcher Zeitung, 20. Oktober 2020. www.nzz.ch/international/hans-juergen-papier-warnt-vor-aushoehlung-der-grundrechte-ld.1582544

Signatures at the time of the change: 29.474 (29.194 in Germany)


13.11.2020, 17:06

Weitere Hintergrundinformationen inkl. Referenz wurden ergänzt.


New title: Neuauflage des IfSG: Nein zum Ermächtigungsgesetz!
zur Ermächtigungsgrundlage!


Neue Begründung: Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einem Ermächtigungsgesetz, einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I). In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden (z.B. $28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-4].
[1-6].
In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.
Referenzen:
[1] Corona Transition. „Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig“. Zugegriffen 5. Oktober 2020. corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer
[2] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. www.faz.net/1.6708118.
Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf
[3] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
[4] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020. www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43
[5] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020). www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19_14_0246-7-_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf
[6] Ludwig, Kristiana. „Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte“. Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020. www.sueddeutsche.de/politik/jens-spahn-gesetz-pandemie-1.5079500

Signatures at the time of the change: 17.716 (17.558 in Germany)


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