Bürgerrechte

Neuauflage des IfSG: Nein zur Ermächtigungsgrundlage!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

232.028 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

232.028 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes [1] am 18.11.2020 nicht zu verabschieden.

Referenzen: [1] Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/23944, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Begründung

Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 IV S. 2, 14 IX, 36 VIII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I).

In vielen dieser Fälle ohne Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Maßnahmen (z.B. §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-4,6-7].

In Verbindung mit der Tatsache, dass gem. §5 I IfSG sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.

Referenzen:

[1] Corona Transition. „Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig“. Zugegriffen 5. Oktober 2020. https://corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer

[2] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-ex-verfassungsrichter-papier-sorgt-sich-um-grundrechte-16708118.html Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf

[3] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. https://www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html

[4] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020. https://www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43

[5] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020). https://www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19_14_0246-7-_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf

[6] Ludwig, Kristiana. „Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte“. Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020. https://www.sueddeutsche.de/politik/jens-spahn-gesetz-pandemie-1.5079500

{7] Kissler, Alexander. „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen»“. Neue Zürcher Zeitung, 20. Oktober 2020. https://www.nzz.ch/international/hans-juergen-papier-warnt-vor-aushoehlung-der-grundrechte-ld.1582544

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.11.2020
Petition endet: 17.11.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer der IfSG-Petition,
    obwohl wir unsere Petition mit 230.000 Unterschriften am 18.11.2020 noch vor der Abstimmung im Bundestag an den Petitionsausschuss übergeben hatten (Video: www.youtube.com/watch?v=aG4HzONzvg0), wurde der Gesetzentwurf durchgewunken. Nichtsdestotrotz wird unsere Petition noch ausführlich im Petitionsausschuss behandelt werden.

    In der Zwischenzeit startete Bastian Barucker einen zweiten Versuch, um eine Corona-Debatte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen anzustoßen. Die erste Petition brachte 63.000 Unterschriften und bundesweite Übergaben. Trotzdem wurde der Wunsch einer Sondersendung von der ARD verneint! Jetzt sollen es viel mehr Unterschriften werden, so dass sie unseren Wunsch nicht mehr ignorieren... weiter

  • Liebe Unterstützer der Petition,
    wie versprochen habe ich am morgen des 18.11.2020 die Petition mit euren Unterschriften an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergaben. Der Live-Stream hat wegen Verbindungsproblemen leider nicht funktioniert, aber wir haben das alles parallel aufgenommen und ihr findet dieses Video hier:
    www.youtube.com/watch?v=aG4HzONzvg0

    Wie kann es weiter gehen?

    Nachdem die Regierungskoalition am Mittwoch dieses deutliche Zeichen ignoriert hat und sogar der Bundespräsident ohne mit der Wimper zu zucken noch am gleichen Tag das Gesetz unterzeichnet hat, liegt es jetzt bei den Gerichten, dieses fragwürdige Gesetz zu kippen.

    Des Weiteren hat Ralf Ludwig bereits erklärt, dass es (spätestens) jetzt an... weiter

Die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gehören in die Parlamente und nicht in die s.g. Social Media, auf die Straße oder ins Ehebett. Und die Schutzmaßnahmen müssen unter dem Prinzip der Gewaltenteilung beschlossen werden. Die 2. Welle kam nicht überraschend und die 3., 4. und 100. wird auch keine Überraschung sein. In unser Land muss ein erwachsener und souveräner Umgang mit diesem Virus gefunden werden, und das schaffen wir nur zusammen. Wenn die Regierung im Alleingang entscheidet, werden sich immer mehr Menschen übergangen fühlen.

Die Präzisierung des Gesetzes in betreffend der Schutzmaßnahmen §28a ist sinnvoll. Dadurch wird konkret geregelt, welche Maßnahmen die Exekutive ergreifen darf. Neu ist auch das Wort Verhältnismäßigkeit". Und nur die Judikative kann, nach Bewertung der Lage, eine epidemische Lage feststellen. §5 IfSG regelt konkret, dass die Judikative mit Wegfall der Vorraussetzungen die Feststellung aufheben muss. Dies ist auch nicht Neu im IfSG. Es werden durch die Änderungen der Exekutive nur schriftliche Vorgaben gemacht. Von einer Aushöhlung der Gewaltenteilung zu sprechen ist falsch.

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