14.11.2020, 03:16
Zusätzliche Quelle und Korrektur eines Paragraphen.
Neue Begründung: Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - **also ohne Zustimmung des Bundesrates** - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I).
In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden (z.B. $28a §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-6]. [1-7].
In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - **resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.**
Referenzen:
[1] Corona Transition. „Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig“. Zugegriffen 5. Oktober 2020. corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer
[2] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. www.faz.net/1.6708118.
Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf
[3] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
[4] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020. www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43
[5] Kießling, Andrea. Stellungnahme als geladene Einzelsachverständigefür die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestagesam 12.11.2020, § Gesundheitsausschussdes Deutschen Bundestages (2020). www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19_14_0246-7-_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf
[6] Ludwig, Kristiana. „Corona-Pandemie: Spahn will dauerhaft Sonderrechte“. Süddeutsche.de, 18. Oktober 2020. www.sueddeutsche.de/politik/jens-spahn-gesetz-pandemie-1.5079500
{7] Kissler, Alexander. „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen»“. Neue Zürcher Zeitung, 20. Oktober 2020. www.nzz.ch/international/hans-juergen-papier-warnt-vor-aushoehlung-der-grundrechte-ld.1582544
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