Bürgerrechte

Neuauflage des IfSG: Nein zur Ermächtigungsgrundlage!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
232.028 Unterstützende 228.430 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

232.028 Unterstützende 228.430 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.11.2020, 09:48

Weitere Hintergrundinformationen inkl. Referenz wurden ergänzt.


New petition description: Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes [1] am 19.11.2020 18.11.2020 nicht zu verabschieden.
Referenzen:
[1] Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/23944, dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf


Neue Begründung: Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einem Ermächtigungsgesetz, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I). In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn Evidenz für die Wirksamkeit dieser Methoden (z.B. $28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-4].
In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen.
Referenzen:
[1] Corona Transition. „Die Einschränkung der Grundrechte und die Verlagerung parlamentarischer Kompetenzen an die Regierung sind verfassungswidrig“. Zugegriffen 5. Oktober 2020. corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer.
corona-transition.org/die-einschrankung-der-grundrechte-und-die-verlagerung-parlamentarischer
[2] „Früherer Verfassungsrichter: Papier warnt vor ‚Erosion des Rechtsstaats‘“. FAZ.NET. Zugegriffen 5. Oktober 2020. www.faz.net/1.6708118.
Murswiek, Dietrich. „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“. Stellungnahme. Freiburg, 18. August 2020. dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf.
dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf
[3] NACHRICHTEN, n-tv. „Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime“. n-tv.de. Zugegriffen 15. Oktober 2020. www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html.
www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
[4] „Wissing fordert Ende der Corona-Einschränkungen“. Zugegriffen 24. September 2020. www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43.
www.zdf.de/uri/2a7d8456-7b5c-4545-88ee-66d5c5d0ea43

Signatures at the time of the change: 8.794 (8.715 in Germany)


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