28.11.2014, 22:20
Änderung 1 der Begründung
Neue Begründung: Grundsteuererhöhung=Mietpreiserhöhung Die Erhöhung der Grundsteuer B als Kompensation der jahrzehntelangen Misswirtschaft in Overath ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar. Eine derartige Erhöhung verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (das Übermaßverbot)
Warum sollten SIE diese Petition unterstützen? Weil es ALLE Overather treffen wird, ganz unabhängig davon, ob derjenige nun Mieter im sozialen Wohnungsbau, Mieter im freien Wohnungsmarkt, Eigentumswohnungs - oder Reihenhausbesitzer ist:....diese Kosten schlagen auf uns alle durch! Diese Grundsteuererhöhung ist auch Mietpreiserhöhung gleichzeitig ein verstoß gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum, in dem es den Wert der Immobilie nachhaltig negativ beeinflusst. Diese geplante Grundsteuererhöhung ist in höchstem Maße unsozial und belastet in erster Linie Menschen mit Alterbezügen (Renten und Pensionen) oder junge Familien.