Region: Overath
Erfolg
Steuern

Nein zur Grundsteuer B Erhöhung der Stadt Overath

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Jörg Weigt

1.385 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

1.385 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
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Petition richtet sich an: Bürgermeister Jörg Weigt

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1029 v. H. davon Grundsteuer B 497 v.H. davon Winterdienst / Straßenreinigung 30 v.H. davon Generationenbeitrag 502 v.H.

Begründung

Die Erhöhung der Grundsteuer B als Kompensation der jahrzehntelangen Misswirtschaft in Overath ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar. Eine derartige Erhöhung verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (das Übermaßverbot) Diese Grundsteuererhöhung ist gleichzeitig ein verstoß gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum, in dem es den Wert der Immobilie nachhaltig negativ beeinflusst. Diese geplante Grundsteuererhöhung ist in höchstem Maße unsozial und belastet in erster Linie Menschen mit Alterbezügen (Renten und Pensionen) oder junge Familien.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.11.2014
Petition endet: 04.12.2014
Region: Overath
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

Es kann doch nicht weiterhin die Unfähigkeit der Politiker dadurch kompensiert werden, dass jahrelange Misswirtschaft und Schuldenmache durch einfach zu handhabende Steuererhöhungen, wie z.B. Grundsteuererhöhungen, unter den Teppich gekehrt werden sollen. Nur mit dem Hintergedanken sich als einzelner, weiterhin nach außen als Wohltäter der Gesellschaft zu profilieren auf Kosten der Bürger. Eine solche Aktion wie in Overath zeigt doch, dass es keinerlei Respekt der Politikerkaste gegenüber dem steuerzahlenden Bürger gibt. Man sollte nicht mehr ausgeben als eingenommen wird."Milchmädchen".

Noch kein CONTRA Argument.

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