13.08.2021, 16:29
Die BImA hat auf meine Anfrage vom 11.08.2021 unter Nennung meiner konkreten Fragen wie folgt geantwortet:
VOPK.O1000-2/21
Sehr geehrte Frau Sültrup,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an der Wohnraumoffensive in Bonn. Gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Ist mit der Größe der zu überbauenden Fläche eine weitere Fläche als der Standort der jetzigen Gärtnerei hinzugekommen? Welche Fläche genau sollen mit den in der Beschlussvorlage genannten 8235 m2 neu versiegelt werden und welches Areal genau bezeichnen Sie als „Biotop“ (laut Beschlussvorlage), welches geschützt werden soll?
Zu der Fläche der ehemaligen Gärtnerei ist noch die angrenzende Fläche der ehemaligen Dienstwohnung Deichmanns Aue 70 hinzugekommen. Es wird nicht die gesamte Planungsgebietsfläche versiegelt. Auf der Fläche sind sowohl begrünte Regenrückhaltebereiche, Grünflächen als auch ein attraktiver Spielplatz für Kinder geplant.
Die Biotopfläche „Ahornwald in der Deichmanns Aue“ ist nicht Bestandteil des Planungsbereiches und wird somit nicht in die Bebauung einbezogen. Sie liegt auf dem nördlich angrenzenden Grundstück.
2. Wieviele Wohnungen sollen errichtet werden und gibt es hierfür Auflagen der Stadt Bonn?
Die BImA plant auf der Liegenschaft circa 80 bis 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau zu errichten. Die Vorgaben des Bonner Baulandmodells werden dabei angewendet.
3. Werden die Wohnungen ausschließlich den Bediensteten der BIma angeboten?
Die Wohnungsangebote richten sich zunächst an wohnungsfürsorgeberechtigte Beschäftigte des Bundes, um diesen bezahlbaren, dienstortnahen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden die Wohnungen aber auch am freien Markt zur Miete angeboten.
4. Aus welchen Gründen haben Sie sich für die Übernahme der Planungen entschieden und seit wann gibt es diese Entscheidung?
Die Entscheidung der BImA in Bonn neue Wohnungen zu errichten, geht auf den Wohngipfel vom 21. September 2018 zurück. In der dort beschlossenen „Gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen“ wurde unter anderem die BImA beauftragt, an Bedarfsstandorten sowie in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten, wie Bonn, selbst neue Wohnungen zu errichten, um mit jeder neu gebauten Wohnung einen Beitrag für die Entlastung angespannter Wohnungsmärkte zu leisten. Dabei legt die BImA Wert auf moderate Mieten, die sich am regionalen Mietniveau orientieren.
5. Wie dem Ratsbeschluss vom 12.12.2018 zu entnehmen ist, sollen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen mit einbezogen werden. Welche Planungsschritte ergeben sich daraus für Ihre Behörde?
Gemäß Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2018 wird das Bauleitplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) genau festgelegt und sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Die Kommune wird im Zuge des Bauleitplanverfahrens alle eingebrachten Stellungnahmen prüfen und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägen. Zu den Belangen zählen auch die des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes.
Es ist beabsichtigt, das städtebauliche Verfahren zeitnah einzuleiten. Aufgrund der erforderlichen Bauleitplanungsschritte rechnet die BImA damit, dass das Bauleitplanverfahren Anfang 2023 abgeschlossen sein wird. Auf die Dauer der Bauleitplanung hat die BImA jedoch keinen Einfluss. Für die Gebäudeplanung und den Bau der Wohngebäude wird mit einem Zeitraum von circa zwei bis drei Jahren gerechnet.
Mit freundlichen Grüßen aus Bonn
Im Auftrag
Thorsten Grützner