22.01.2023, 21:28
Werte Unterstützende,
letzte Woche diskutierte die Versammlung der Bezirksvertreter*innen Bad Godesberg über das Schicksal der Deichmanns Aue 62. Es wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Grünen folgende Entscheidung getroffen: "Der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wird auf Grundlage der Ergebnisse der städtebaulichen Mehrfachbeauftragung und der Artenschutzuntersuchungen I und II nicht zugestimmt."
Was bedeutet das nun für unser Anliegen? Die gute Nachricht: Bei einer Debatte des Stadtrates Bonn zum Bebauungsplanverfahren in der Deichmanns Aue besteht berechtigte Hoffnung, dass die Grünen im Stadtrat nicht gegen ihre Parteikolleg*innen stimmen werden. Leider haben die Bezirksvertreter*innen in dieser Angelegenheit laut Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn nach § 8 Buchst. a) lediglich ein Empfehlungsrecht.
Die Begründung zu dem Antrag, das Bebauungsplanverfahren zu stoppen, hatte es jedoch in sich: "Die Artenschutzuntersuchungen bescheinigen dem Planungsgebiet eine hohe ökologische Relevanz: Neben der dort befindlichen Artenvielfalt inklusive planungsrelevanter Arten und wertvoller Böden leistet das Areal einen wichtigen Beitrag zur Kaltluftentstehung und zur Niederschlagsrückhaltung. Der Wettbewerb der städtebaulichen Mehrfachbeauftragung hat nicht dazu geführt, dass an dieser Stelle ein ökologisches Modellprojekt entsteht; im Gegenteil ist beim Gewinnerentwurf die geplante Verdichtung sehr hoch. Der geänderte Beschluss im AUKLA zur Bebauung wurde im Wettbewerbsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt, ebenso ist die Maßgabe, Nisthilfen für den Gartenrotschwanz in Offenlandstrukturen anzulegen und dafür ein Konzept (Gutachten) zu erstellen, bislang nicht umgesetzt worden."
Die Diskussion wurde hitzig geführt. Sie ist aber noch lange nicht zu Ende. Jetzt wird die Debatte im Stadtrat fortgesetzt, bevor die Planung für die zugesagte Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan in Angriff genommen werden kann, sofern überhaupt ein Bebauungsplan zustandekommt.
Mit solidarischen Grüßen