13.11.2021, 14:53
Zwischenzeitlich hat die BImA einen Auslobungsentwurf vorgelegt, die das Wettbewerbsverfahren für die Bebauung der Deichmanns Aue vorbereitet. Dieser Entwurf ist insbesondere bei einem Mitglied der Jury auf Kritik gestoßen. Seine Anmerkungen:
Bauprogramm
In der Auslobung wird eine Bebauung von 100 Wohneinheiten angestrebt.
Das Grundstück hat eine Fläche von knapp 10.000qm (s. Katasterausdruck)
Geht man bei 100 Wohnungen und einer in der Auslobung genannten mittleren Wohnungsgröße von 62 qm aus, ergäbe sich eine Nettoraumfläche (früher Nettogrundfläche) von 6.200 qm und daraus wiederum bei Einbeziehung eines Faktors von 1,4 eine Brutto-Grundfläche von ca. 9.000 qm, was wiederum einer GFZ von ca.0,9 entspräche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der rückwärtige Teil des Grundstücks zur Bebauung „Im Meisengarten“ einen starken Böschungsanstieg aufweist und eigentlich nicht bebaut werden kann. Das führt zu einer stark verdichteten Bebauung über den komplette Grundstücksbereich.
100 Wohnungen bedeuten die Notwendigkeit von 100 KFZ-Stellplätzen als Tiefgarage. Mit einhergehender Versieglung der Freiflächen.
In den Städtebaulichen Zielen genannten Maxime der Stadt Bonn der dreifachen Innenentwicklung (S.37) die hier Anwendung finden soll:
§ Minimierung der Flächenneuversiegelung/Entsiegelung von Flächen § Erhalt vorhandener Grünstrukturen und Bäume...
§ Lokale Niederschlagsrückhaltung
§ etc.
Diese allgemeinen Aussagen stehen im kompletten Gegensatz zu der hohen Baudichte und werden nicht erreicht werden können.
Forderung: Reduzierung der geplanten Bebauungsdichte
Schutzwürdiges Biotop
In der Auslobung ist als Biotop lediglich der angrenzende Ahornwald dargestellt. Die Eigenart des zu beplanenden Grundstücks, welches durchaus selbst als schutzwürdiges Biotop anzusehen ist, wird im Text nicht oder nur am Rande erwähnt. Es ist lediglich von einer „Mischung aus Einzelvorkommen an Laub- und Nadelbäumen“ S.19 die Rede. Eine Darstellung und Bewertung vorhandener schutzwürdiger Bäume oder Pflanzbereiche fehlt völlig.
Forderung: In der Auslobung muss die eigenständige Qualität des Grundstücks stärker betont und ein Baumschutzgutachten und eine Kartierung des unbedingt zu erhaltenden Baumbestandes enthalten sein.
Starkregen
In der Auslobung wird das Thema Starkregen bagatellisiert. Eine Bewertung erfolgt auf der Basis des Status quo nicht aber unter Berücksichtigung einer geplanten Bebauung mit zwangsläufig hohem Anteil an versiegelter, bebauter Fläche. Da wird auch die geplante Substratstärke von 1,00 m auf der Tiefgarage und ein genanntes geplantes Versickerungsbecken kaum Abhilfe schaffen. Eine Belastung des städtischen Kanals in der Deichmanns Aue wird entkräftet, erscheint mir aber weiterhin nicht unproblematisch. Forderung: Weitergehende Untersuchungen zur Auswirkung von Starkregen
Kaltluftproduktion
Die überdurchschnittlich Kaltluftproduktionsrate des Baugebiets wird zwar in der Auslobung benannt und auch eine bedenkliche bioklimatische Situation im angrenzenden Umfeld attestiert (S.34/35), aber die Schlußfolgerungen daraus bleiben eher unkonkret: „Die Kaltluftprojektion der Freifläche sollte nach Möglichkeit durch einen geringen Versiegelungsgrad und hohen Grünlandanteil erhalten werden“. „Daher ist bei der Entwicklung des Planungsraumes das Thema Klimaanpassung verstärkt zu berücksichtigen“ Dies wird aber bei der angestrebten hohen Verdichtung ein Lippenbekenntnis bleiben. Forderung: Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros sollten Vorschläge zu Maßnahmen für die Kompensation des Verlustes der Kaltluftproduktion in Ihre Planung aufnehmen.
Fazit:
Der Qualität des Baugebiets als schutzwürdiges Biotop und als Bereich überdurchschnittlicher Kaltluftproduktionsqualität tragen die in der Auslobung genannten Festlegungen und Ziele nicht ausreichend Rechnung. Die Schutzwürdigkeit sollte in der Auslobung stärker betont werden.
Eine Reduzierung der genannten Baudichte und der Anzahl der Wohnungen ist unbedingt erforderlich. Eine Bebauung sollte möglichst auf den Bereich entlang der Deichmanns Aue beschränkt sein, so dass der rückwärtige Grünbereich in seiner Qualität erhalten und auch zugänglich und erlebbar bleibt. Hier könnte einer Bebauung von drei Vollgeschossen + Staffel- bzw. Nichtvollgeschoss zugestimmt werden, die zur verbleibenden Freifläche abgestuft wird.
Dieses hochwertige Grundstück taugt nicht für eine großflächige, konzentrierte Wohnbebauung , sondern erfordert Sensibilität in der Planung und eine sich zurücknehmende, sanftere Architektur.
Die Förderung des Wohnungsbau, vor allem im Hinblick auf sozial verträgliche Mieten ist erklärtes Ziel unserer Politik. Dennoch erscheint gerade dieses Grundstück dafür nicht unbedingt prädestiniert.
Es gäbe durchaus Bauflächen im Besitz der BIMA