03.04.2020, 16:41
„Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für diese Sache.
Ich habe viele Mails bekommen, die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen, dafür danke Ich Ihnen!
Nach Rücksprache mit einigen Klinikbetreibern habe ich die Formulierung noch einmal überarbeitet, wobei der Zweck der Petition damit nicht verändert wird.
Bitte teilt diese Petition mit Freunden und Interessierten, damit so schnell wie nur möglich eine Vielzahl von Menschen diesem Gedanken beitreten.
Vielen Dank.“
Neuer Titel: Einbeziehung des Paragraphen 111a SGB V Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in das Krankenhausentlastungsgesetz Gefahr. Sofort auch ein Rettungsschirm für Mutter-/Vater-Kind-Klinik
Neuer Petitionstext: Im Krankenhausentlastungsgesetz der Bundesregierung werden nun zwar alle allgemeinen Rehabilitations- Stationäre Vorsorge- und Vorsorgekliniken nach § 111 SGB V unterstützt, aber nicht Rehabilitations- und Vorsorgekliniken Rehabilitationskliniken für Mütter/ Väter Mütter/Väter und Kinder wurden in den Verhandlungen zum COVID-19-KH-Entlastungsgesetz außen vorgelassen. Diese Kliniken stehen nach § 111a SGB V. behördlicher Anordnung seit Mitte März bundesweit komplett leer und befinden sich
Das sollteändern. nun weder unter dem Rettungsschirm dieses Gesetzes, noch werden sie über das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz unterstützt.
Tausende geplanter Aufnahmen mussten bereits abgesagt werden, die Existenz von 131 Kliniken bundesweit mit fast 10.000 Mitarbeiter/innen steht auf dem Spiel und die Zukunft des gesamten Leistungsangebots für Mütter/Väter und Kinder wird in Frage gestellt.
Die Rehabilitations- Forderung lautet: Es muss in der Corona-Krise auch eine unmittelbare Unterstützung für die Mutter-/Vater-Kind-Kliniken geben. Ansonsten sind deren Bestand und Vorsorgekliniken für Mütter damit die Versorgung der Gesundheit vieler tausender kranker und Väter nach § 111a SGB V müssen auch mit in das Krankenhausentlastungsgesetz. stark belasteter Mütter/Väter und Kinder bedroht.
Neue Begründung: Die Corona Krise schüttelt unser Land gehörig durcheinander. Das öffentliche Leben liegt brach, viele Unternehmen, Restaurants, Geschäfte mussten schließen, um Politik schließt Vorsorge und Reha-Einrichtungen von den Hilfen aus
Nachdem der Bundesrat am Freitag, den 27.03.2020 das Virus aufzuhalten. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossen hat, ist ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in
Die wirtschaftlichen Folgen werdenvielen Bereichen durch Bereitstellung von Hilfsgeldern abgefedert. Deutschland getan. Doch die Politik lässt dabei wichtige Akteure des Gesundheitswesens im Stich; – die stationären Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für
Das Bereiche Mal vergessen werden, ist menschlich aber hat aber auch gravierende Folgen.
Auch Einrichtungenstationäre Rehabilitations- Mütter, Väter und Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter müssen im Krankenhausentlastungsgesetz aufgenommen werden, um auch Kinder, die Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen zu sichern. sich mit
Zudem wo sollen denn Eltern ihre Leistungsfähigkeit wieder herstellen können wenn keine Klinik mehr für Rehabilitations-und Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter vorhanden sind.
Bitte unterstützt unsallen den ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, Mitteln an der Bewältigung der Krise beteiligen möchten, bleiben als einzige stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichten im Krisenbewältigungsplan außer Acht.
Bundesweit wurden seit dem 16.03.2020 stationäre Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder aufgefordert, alle Patienten aus ihren Einrichtungen zu entlassen und keine weiteren Patienten für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen mehr aufzunehmen. Die Kliniken stehen zwischenzeitlich leer und haben Kapazitäten zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Patientenversorgung im Rahmen ihrer vor Ort bestehenden Möglichkeiten angeboten. Dennoch fehlt die gesetzliche Grundlage zur Einbindung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz als auch im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiteten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Damit werden einzig und allein diese Art von stationären Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bei der finanziellen Absicherung ausgeschlossen, obwohl deren Leistungsangebot inhaltlich dem der Psychosomatischen Rehabilitation ähnelt.
Es bleibt keine Zeit zu Warten: Die bereits geschlossenen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder stehen schon heute vor der Situation, dass unsere stationären Mutter-/Vater-Kind-Kuren auch in Zukunft sie aufgrund der abrupt wegfallenden Vergütung keine adäquate und unmittelbare Finanzierung der unabhängig von der Schließung weiter anfallenden Kosten, wie Personalkosten oder Fix-Kosten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur, gewährleisten können. Wenn die Liquidität und der wirtschaftliche Bestand der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen nicht kurzfristig gesichert allen belasteten Familien unterstützend zur Bewältigung von Lebenskrisen, gerade auch wird, droht vielen dieser Einrichtungen das Aus – mit schwerwiegenden Folgen für die akute Bewältigungsstrategie in der CORONA-Nachsorgezeit, zur Verfügung stehen. Corona-Krise und der zukünftigen Versorgung chronisch kranker bzw. gefährdeter Mütter, Väter und Kinder, deren Zahl sich durch die aktuelle Krise wohl stark erhöhen wird.
Vielen Dank
Abgeordnete der bürgerlichen Fraktionen in Bund und Land haben ihre Unterstützung für Eure Unterstützung, wir zählen auf Euch. diese Einrichtungen zugesagt, denn es darf hier nicht mit unterschiedlichem Maß gemessen werden.
Die Corona-Pandemie stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen im Gesundheitswesen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Bitte unterstützen auch Sie diese Petition, damit das Leistungsangebot für kranke und belastetet Mütter/Väter und Kinder nicht der Krise geopfert wird
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2390