17.02.2017, 13:32
Liebe Unterstützer,
ein erster Teilerfolg ist geschafft!!
Im Bundestag wurde am Dienstag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird. (s. dazu www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/brille-krankenkassen-bezahlt-in-zukunft-ab-sechs-dioptrien-a-1134979.html )
Trotzdem bleibt ein großer Teil des Problems bestehen!
Armutsgefährdete Menschen die unterhalb diesen Dioptrien-Werten liegen, müssen ihre Brille immer noch selbst finanzieren, ob sie können oder nicht! Nicht alle Brillenträger können ihre Brille jahrelang tragen – es gibt auch Brillenträger, bei denen ändert sich die Sehstärke regelmäßig, sodass bei einem geringen Einkommen die Zeit zum Ansparen viel zu knapp ist und sie sich keine neue Brille leisten können.
Was wir an der Gesetzesänderung vermissen ist außerdem, dass noch nicht einmal eine Evaluation zur Situation von armutsgefährdeten Brillenträgern eingeführt wird. Denn die Anzahl betroffener Personen, die sich keine Brille leisten kann, kann nur überschlägig durch die Zahl der Brillenträger in der Bevölkerung und die Anzahl armutsgefährdeter Menschen ermittelt werden. Hier fehlt die systematische Erfassung betroffener Personen!
Auch aus einer unserer Anfragen an die Landesregierung NRW geht hervor, dass armutsgefährdete Brillenträger eine geringe Bereitschaft aufweisen, sich eine neue passgenaue Brille zu kaufen. ( s. www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12567.pdf;jsessionid=EA7B4A4581D09840724C140353CBB633.ifxworker )
Trotz diesen wichtigen Teilerfolgs besteht also weiterhin Handlungsbedarf! Denn ALLE Menschen mit einer Sehschwäche haben das Recht auf Teilhabe und Durchblick!!