Soziales

Finanzierung von Brillen für Menschen mit wenig Geld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

21.511 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

21.511 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.10.2020, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


21.02.2017, 12:31

Verlängerung der Petiton bis zu den Bundestagswahlen im September. Die Petition wird dann an den neu konstituierten Bundestag überreicht.


Neuer Petitionstext: In Deutschland sind Millionen Menschen auf eine Sehhilfe angewiesen. Fast zwei Drittel aller Erwachsenen tragen eine Brille.
Gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben aber keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe.
Update: Am 16.02.2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf! Denn damit sind noch immer viele armutsgefährdete Brillenträger ausgeschlossen, die sich bei einer etwas geringeren Sehschwäche keine passende Brille leisten können.
Bisherige Ausnahme:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Brillengläsern. Für andere Personen besteht der Anspruch nur, wenn auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegt (dies bedeutet, dass TROTZ Brille ein Sehvermögen von weniger als rund 30 Prozent vorliegen muss!).
Auch die Existenzsicherungssysteme sehen regelmäßig keine zusätzlichen Leistungen für Sehhilfen vor. Gesetzlich Krankenversicherte mit einem geringen Einkommen, die z.B. von einer kleinen Rente leben, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bekommen, erhalten also für den Kauf einer Brille keine finanzielle Hilfe.
So gibt es Menschen, die sich keine passende Brille leisten können.
Der Staat kommt somit seiner Verantwortung für die lebensnotwendige Unterstützung bedürftiger Menschen nicht nach!
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages auf, Brillen in die Aufzählung des § 24 Abs. 3 S. 1 SGB II aufzunehmen bzw. im SGB V eine Härtefallregelung für Brillen zu schaffen, analog der Regelung für Zahnersatz (§ 55 Abs. 2 SGB V).
Weitere Informationen gibt es unter: www.dendurchblickbehalten.de


Neuer Sammlungszeitraum: 1 Jahr


17.02.2017, 13:41

Am 16.02.2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf! Denn damit sind noch immer viele armutsgefährdete Brillenträger ausgeschlossen, die sich bei einer etwas geringeren Sehschwäche keine passende Brille leisten können.


Neuer Petitionstext: In Deutschland sind Millionen Menschen auf eine Sehhilfe angewiesen. Fast zwei Drittel aller Erwachsenen tragen eine Brille.
Gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben aber keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe.
Update: Am 16.02.2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf! Denn damit sind noch immer viele armutsgefährdete Brillenträger ausgeschlossen, die sich bei einer etwas geringeren Sehschwäche keine passende Brille leisten können.
Ausnahme:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Brillengläsern. Für andere Personen besteht der Anspruch nur, wenn auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegt (dies bedeutet, dass TROTZ Brille ein Sehvermögen von weniger als rund 30 Prozent vorliegen muss!).
Auch die Existenzsicherungssysteme sehen regelmäßig keine zusätzlichen Leistungen für Sehhilfen vor. Gesetzlich Krankenversicherte mit einem geringen Einkommen, die z.B. von einer kleinen Rente leben, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bekommen, erhalten also für den Kauf einer Brille keine finanzielle Hilfe.
So gibt es Menschen, die sich keine passende Brille leisten können.
Der Staat kommt somit seiner Verantwortung für die lebensnotwendige Unterstützung bedürftiger Menschen nicht nach!
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages auf, Brillen in die Aufzählung des § 24 Abs. 3 S. 1 SGB II aufzunehmen bzw. im SGB V eine Härtefallregelung für Brillen zu schaffen, analog der Regelung für Zahnersatz (§ 55 Abs. 2 SGB V).
Weitere Informationen gibt es unter: www.dendurchblickbehalten.de



17.02.2017, 13:32

Liebe Unterstützer,

ein erster Teilerfolg ist geschafft!!
Im Bundestag wurde am Dienstag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird. (s. dazu www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/brille-krankenkassen-bezahlt-in-zukunft-ab-sechs-dioptrien-a-1134979.html )

Trotzdem bleibt ein großer Teil des Problems bestehen!
Armutsgefährdete Menschen die unterhalb diesen Dioptrien-Werten liegen, müssen ihre Brille immer noch selbst finanzieren, ob sie können oder nicht! Nicht alle Brillenträger können ihre Brille jahrelang tragen – es gibt auch Brillenträger, bei denen ändert sich die Sehstärke regelmäßig, sodass bei einem geringen Einkommen die Zeit zum Ansparen viel zu knapp ist und sie sich keine neue Brille leisten können.

Was wir an der Gesetzesänderung vermissen ist außerdem, dass noch nicht einmal eine Evaluation zur Situation von armutsgefährdeten Brillenträgern eingeführt wird. Denn die Anzahl betroffener Personen, die sich keine Brille leisten kann, kann nur überschlägig durch die Zahl der Brillenträger in der Bevölkerung und die Anzahl armutsgefährdeter Menschen ermittelt werden. Hier fehlt die systematische Erfassung betroffener Personen!

Auch aus einer unserer Anfragen an die Landesregierung NRW geht hervor, dass armutsgefährdete Brillenträger eine geringe Bereitschaft aufweisen, sich eine neue passgenaue Brille zu kaufen. ( s. www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12567.pdf;jsessionid=EA7B4A4581D09840724C140353CBB633.ifxworker )

Trotz diesen wichtigen Teilerfolgs besteht also weiterhin Handlungsbedarf! Denn ALLE Menschen mit einer Sehschwäche haben das Recht auf Teilhabe und Durchblick!!


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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