21.01.2020, 18:40
Liebe Unterstützer*innen,
ich will noch einmal allen danken für die Unterschriften und die Kommentare. Ich weiß, dass es eine Unterstützung in den Koalitionsverhandlungen war, aber was wirklich umgesetzt wird, wird die Zukunft zeigen.
Kürzlich war wieder ein Beispiel in der Presse, wo jemand auf die Chance der Arbeitsplatzduldung hofft. www.freiepresse.de/chemnitz/arbeitgeber-empoert-ueber-angedrohte-abschiebung-artikel10700528
Die Kommentare unter dem Text sind jedoch ernüchternd, auch wenn dort bekanntlich nicht die Mehrheit ist.
Hier der Text des Koalitionsvertrags. koalitionsvertrag.gruene-sachsen.de/
Ob die vorgefertigte Betreffzeile von openpetition stimmt? Hoffen wir es und bleiben dran.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Weyandt
29.11.2019, 12:14
Die Petition hat ihr Ziel erreicht, einen Aspekt zu den Koalitionsverhandlungen mit vielen Argumenten und Voten zu unterstützen. Das fand ich großartig und danke allen!
Dies war dazu eine Unterschriftensammlung. Ich hoffe, dass es auf dem Wege der Politik und der Ausländerbehörden - verbunden mit dem Drängen der Wirtschaft - große Fortschritte gibt. Das Thema bleibt uns auf jeden Fall erhalten. Wir werden sehen, was im Koalitionsvertrag steht. Ich bin gespannt, was wie umgesetzt wird.
25.10.2019, 19:45
Weiteres krasses Beispiel aus Spiegel Online.
Neuer Petitionstext: „Ich möchte arbeiten, aber ich darf nicht.“ Wir als Arbeitgeber *innen und Unterstützer *innen erleben bei geduldeten Geflüchteten immer mehr ein Spannungsverhältnis: aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben zu werden, aber von Arbeit ausgeschlossen zu sein. Oder zu arbeiten, aber die Abschiebung fürchten zu müssen.
**Diese Menschen sind hier, sie haben gelernt, sie wollen weiter lernen, eine Ausbildung beginnen und zum Ende bringen, sie wollen arbeiten. Wir brauchen sie!**
Deshalb setzen wir Hoffnung auf den Koalitionsvertrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD und fordern von den Verhandler*innen konkrete Maßnahmen.
**Gute Ansätze im Sondierungspapier**
Im Sondierungspapier sind wichtige Ansätze. Im Kapitel „Arbeit und Fachkräfte“ lesen wir: „Hier lebenden, integrierten Asylbewerbern werden wir den Zugang zum Arbeitsmarkt, z. B. bei der Ausbildungsduldung erleichtern.“ Im Kapitel „Integration“ steht: „Wir verstehen Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft. Die Aufgaben in den Bereichen Asyl, Migration und Integration müssen zusammen gedacht werden. Bestehende Potenziale von schon in Sachsen lebenden Ausländern wollen wir besser heben und dafür mit allen Beteiligten einen abgestimmten Rahmen schaffen. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen werden wir verbessern.“
Bisher erleben wir, wie Geflüchteten, Unterstützer *innen und Arbeitgeber *innen und Ausbildungsstätten immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, wenn Geduldete, aber auch teils Asylbewerber *innen bei den Ausländerbehörden eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis (Ausbildungsduldung) beantragen. Vor allem die Auslegung der „Identitätsklärung“ ist ein Problem. Muss ein Pass beschafft werden oder reichen andere Dokumente?
**Auf der einen Seite wird verstärkt um Azubis und Arbeitskräfte geworben, hier und im Ausland, auf der anderen Seite werden die, die bereits in Deutschland sind, mit kurzfristigen Aufenthaltszeiten und Arbeitsverboten enorm behindert.**
Beispiele
**Beispiel 1: Avat Hosseinikakehrash, iranischer Kurde in Chemnitz, bekommt nach einem einmonatigen Praktikum parallel zu seinem Sprachkurs bei einem traditionsreichen Mittelständler im Bereich Metall die Zusage zu einem Ausbildungsplatz. Die Ausländerbehörde verlangt vor der Genehmigung einen Pass. Als politisch Verfolgter fürchtet er den Gang zur Botschaft. Kurz vor dem Ausbildungsbeginn 1. September hat sein 2. Asylantrag Erfolg, er kann auch so die Ausbildung beginnen.**
**Beispiel 2: Kasim Atris, libanesischer Rettungsschwimmer, Beschäftigter im Plauener Stadtbad, Duldung läuft bis Ende November.**
**Beispiel 3: Fünfköpfige Familie Shakarashvili aus Georgien, seit 2017 in Deutschland, Asylverfahren negativ, Kinder in der Schule bzw. Kindergarten, Eltern beide im Sprachkurs, die Ehefrau ist ausgebildete Hebamme und Krankenschwester, arbeitete neben dem Sprachkurs in einem Altenheim, dennoch wurde die ganze Familie im Mai 2019 abgeschoben.**
**Beispiel 4: Akram und Safir aus Pakistan arbeiten in einer Bäckerei und in der Gastronomie, Branchen mit zu wenig Nachwuchs, zahlen Sozialbeiträge, zahlen selbst für ihre Weiterbildung in ihrer Freizeit, aber sie und ihre Arbeitgeber leben in Angst vor Abschiebung.**
**Beispiel 5: Carolina Roraima Cuare aus Venezuela, Altenpflegehelferin. www.tag24.de/nachrichten/carolina-roraima-cuare-warum-will-sachsen-eine-lebensbedrohte-altenpflegerin-nach-venezuela-abschieben-1259872
**Beispiel 6: Fazal-Khan A. aus Afghanistan - ein positives Beispiel! www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2019/10/24/pm-schnurstracks-zur-ausbildung-was-eine-neue-regierung-tun-kann/
**Beispiel 7: Altenpfleger Mustafa, mit 8 mit der Familie nach Montenegro abgeschoben, wartet auf sein Visum, um in eine Arbeitsstelle zurück nach Deutschland zu gehen www.bento.de/politik/einwanderungspolitik-mustafa-musste-deutschland-verlassen-jetzt-will-man-ihn-als-altenpfleger-zurueck-a-6fd27b65-15d7-43cb-834f-ee3e39785d6f#refsponi
• … weitere Beispiele werden ergänzt...
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 116 (92 in Sachsen)
24.10.2019, 16:42
Aktuelles Negativbeispiel der venezolanischen Altenpflegehelferin aus Kamenz, deren Abschiebung am Flughafen abgebrochen wurde - der Peitionsausschuss will den Fall prüfen. Welchen Spielraum hat Sachsen also? Dafür mussen konkrete Regeln vereinbart werden.
Und ein Positivbeispiel des Sächsischen Flüchtlingsrats, wo schon trotz Asylablehnung der Abschluss der Ausbildung ermöglicht wird.
Neuer Petitionstext: „Ich möchte arbeiten, aber ich darf nicht.“ Wir als Arbeitgeber *innen und Unterstützer *innen erleben bei geduldeten Geflüchteten immer mehr ein Spannungsverhältnis: aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben zu werden, aber von Arbeit ausgeschlossen zu sein. Oder zu arbeiten, aber die Abschiebung fürchten zu müssen.
**Diese Menschen sind hier, sie haben gelernt, sie wollen weiter lernen, eine Ausbildung beginnen und zum Ende bringen, sie wollen arbeiten. Wir brauchen sie!**
Deshalb setzen wir Hoffnung auf den Koalitionsvertrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD und fordern von den Verhandler*innen konkrete Maßnahmen.
**Gute Ansätze im Sondierungspapier**
Im Sondierungspapier sind wichtige Ansätze. Im Kapitel „Arbeit und Fachkräfte“ lesen wir: „Hier lebenden, integrierten Asylbewerbern werden wir den Zugang zum Arbeitsmarkt, z. B. bei der Ausbildungsduldung erleichtern.“ Im Kapitel „Integration“ steht: „Wir verstehen Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft. Die Aufgaben in den Bereichen Asyl, Migration und Integration müssen zusammen gedacht werden. Bestehende Potenziale von schon in Sachsen lebenden Ausländern wollen wir besser heben und dafür mit allen Beteiligten einen abgestimmten Rahmen schaffen. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen werden wir verbessern.“
Bisher erleben wir, wie Geflüchteten, Unterstützer *innen und Arbeitgeber *innen und Ausbildungsstätten immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, wenn Geduldete, aber auch teils Asylbewerber *innen bei den Ausländerbehörden eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis (Ausbildungsduldung) beantragen. Vor allem die Auslegung der „Identitätsklärung“ ist ein Problem. Muss ein Pass beschafft werden oder reichen andere Dokumente?
**Auf der einen Seite wird verstärkt um Azubis und Arbeitskräfte geworben, hier und im Ausland, auf der anderen Seite werden die, die bereits in Deutschland sind, mit kurzfristigen Aufenthaltszeiten und Arbeitsverboten enorm behindert.**
Beispiele
**Beispiel 1: Avat Hosseinikakehrash, iranischer Kurde in Chemnitz, bekommt nach einem einmonatigen Praktikum parallel zu seinem Sprachkurs bei einem traditionsreichen Mittelständler im Bereich Metall die Zusage zu einem Ausbildungsplatz. Die Ausländerbehörde verlangt vor der Genehmigung einen Pass. Als politisch Verfolgter fürchtet er den Gang zur Botschaft. Kurz vor dem Ausbildungsbeginn 1. September hat sein 2. Asylantrag Erfolg, er kann auch so die Ausbildung beginnen.**
**Beispiel 2: Kasim Atris, libanesischer Rettungsschwimmer, Beschäftigter im Plauener Stadtbad, Duldung läuft bis Ende November.**
**Beispiel 3: Fünfköpfige Familie Shakarashvili aus Georgien, seit 2017 in Deutschland, Asylverfahren negativ, Kinder in der Schule bzw. Kindergarten, Eltern beide im Sprachkurs, die Ehefrau ist ausgebildete Hebamme und Krankenschwester, arbeitete neben dem Sprachkurs in einem Altenheim, dennoch wurde die ganze Familie im Mai 2019 abgeschoben.**
**Beispiel 4: Akram und Safir aus Pakistan arbeiten in einer Bäckerei und in der Gastronomie, Branchen mit zu wenig Nachwuchs, zahlen Sozialbeiträge, zahlen selbst für ihre Weiterbildung in ihrer Freizeit, aber sie und ihre Arbeitgeber leben in Angst vor Abschiebung.**
**Beispiel 5: Carolina Roraima Cuare aus Venezuela, Altenpflegehelferin. www.tag24.de/nachrichten/carolina-roraima-cuare-warum-will-sachsen-eine-lebensbedrohte-altenpflegerin-nach-venezuela-abschieben-1259872
**Beispiel 6: Fazal-Khan A. aus Afghanistan - ein positives Beispiel! www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2019/10/24/pm-schnurstracks-zur-ausbildung-was-eine-neue-regierung-tun-kann/
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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 74 (56 in Sachsen)
22.10.2019, 12:22
Foto fehlte noch
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19 (15 in Sachsen)