06.04.2024, 00:26
Liebe Unterstützer:innen,
Unserem Anliegen wurde nicht entsprochen und unsere Petition vom 26. Sept. 2023 ist damit beendet.
Wir haben noch die Möglichkeit anschließend eine Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments einzureichen.
Frau Martina Stamm-Fibich, Vorsitzende des Petitionsausschuss schreibt:
Sehr geehrte Frau Jasef,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 21. März 2024 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Es folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/10632), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich
Begründung
Die Petentin fordert weiterhin Maßnahmen, um Bürger vor "elektromagnetischem Terrorismus" zu schützen.
Mit diesem Anliegen hat sich die Petentin erstmals am 28. Juni 2021 an den Petitionsausschuss gewandt.
Der Deutsche Bundestag hat am 22. Sept. 2022 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dies ist der Petentin mit Schreiben vom 23. September 2022 mitgeteilt worden. Gleichzeitig ist ihr die begründete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses übersandt worden.
Mit Schreiben vom 26. Sept. 2023 wendet sich die Petentin gegen den o.g. Bundestagsbeschluss und trägt ihr Anliegen erneut vor. Ergänzend fordert sie, das Strahlenangriffe gegen Privatpersonen im Strafgesetzbuch als schwere Straftaten normiert werden. Elektromagnetische Strahlenwaffen aus der Distanz, wie z.B. Mikrowellen-, Laser- und Funkwaffen, müssten verboten werden. Mit hochentwickelten, ferngesteuerten und "geheimen" Waffen würden schwerste Menschenrechtsverbrechen an ihr und zahlreichen Zivilisten in Deutschland begangen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat ein Petent, dessen Petition ordnungsgemäß beschieden ist, keinen Anspruch auf erneute Prüfung oder Bescheidung, wenn er die gleiche Petition nochmals bei derselben Stelle einbringt.
Das Vorbringen der Petentin enthält nach Auffassung des Petitionsausschusses keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Gesichtspunkte. Der Petitionsausschuss sieht daher keinen Anlass zu einer von dem o.g. Beschluss des Deutschen Bundestages abweichenden Beurteilung des Anliegens.
Ergänzend stellt des Petitionsausschuss fest, dass weder ihm noch der Bundesregierung Erkenntnisse zu dem von der Petentin behaupteten Einsatz von "geheimen" elektromagnetischen Strahlenwaffen gegen Privatpersonen vorliegen.
Ein regelungsbedürftiger Sachverhalt, der eine Anpassung des Strafrechts erfordern würde, ist mithin nicht gegeben.
Im Übrigen merkt der Ausschuss an, dass das Strafgesetzbuch die Strafbarkeit bestimmter Strahlungsverbrechen bereits normiert (vgl. §§ 307ff.StGB).
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit wird der Petitionsausschuss nicht mehr beantworten. Der Ausschussdienst ist angewiesen, derartige Zuschriften unbeantwortet zu den Akten zu nehmen.
Ende des Schreibens.
Beste Grüße an Alle
Ursula Jasef