Tierschutz

Leiden vermeiden – Jagd nur mit tierschutzgerechter Munition

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

4.163 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.163 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.04.2014, 16:19

Aufgrund verschiedener Hinweise, und weil sie richtig sind, wird aus sachlichen Gründen die Forderung Nr. 6 ergänzt, die die Wieder- und Selbstlader betrifft.
Neuer Petitionstext: Auf der Jagd dürfen nach dem Tierschutzgesetz (§ 4, Abs. 1) Tiere nur getötet und erlegt werden, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“

Nun wird schon seit Jahren in Deutschland über die Einführung von bleifreier Munition bei der Jagdausübung diskutiert. In der Jagdpraxis ist inzwischen deutlich geworden, dass die geforderte, tierschutzgerechte sofortige Tötungswirkung bleifreier Jagdmunition häufig nicht vorhanden ist.

Aus diesen Gründen ergeben sich folgende Forderungen:

1. Jagdmunition muss zertifiziert werden. Sie darf für die verschiedenen Wildarten nur zugelassen werden, wenn Zielgenauigkeit und insbesondere die Energieabgabe im Wildkörper ein tierschutzgerechtes Erlegen des Wildes gewährleisten.

2. Zur Entwicklung und Zertifizierung dieser Munition wird den Herstellern eine Übergangszeit von 3 bis 5 Jahren eingeräumt. Sie werden aufgefordert, die Bleigehalte in der Jagdmunition zu minimieren. Nach der Übergangsfrist darf zur Jagdausübung nur noch zertifizierte Munition verschossen werden.

3. Damit sichergestellt ist, dass dem Wild kein unnötiges Leiden zugefügt wird, ist in dieser Übergangszeit der Einsatz von bleihaltiger Munition, die tierschutzgerecht erlegt, bei den Jagden erlaubt.

4. Die Bundes-, Landes- und Kreisforsten werden angewiesen, in der Übergangszeit die ausnahmslose Nutzung von bleifreier Munition bei der Jagdausübung nicht weiter generell zu verlangen.

5. Feldversuche, bei denen verschiedene bleifreie Munition an Wild ausprobiert wird, sind zu untersagen oder nur unter bestimmten Bedingen und Auflagen zu erlauben.

6. Es ist sicher zu stellen, dass Wieder- und Selbstlader auch weiterhin mit entsprechenden Geschossen, die genügend Energie im Wildkörper abgeben, ihre Munition herstellen können.


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