17.04.2014, 17:03
Online-Petitionen leben von der Beteiligung der Unterstützer aber auch der Kritiker.
Berechtigte Kritik an einzelnen Punkten soll für die Petition hier aufgenommen werden.
Die deutlichste Kritik wird an der Forderung nach „zertifizierter“ Munition gerichtet. Sie ist, wenn dabei von möglicher zunehmender Bürokratie und Mehrkosten geredet wird, auch berechtigt.
Weitere Kritik wird dahingehend geäußert, dass der Entwicklung zu tierschutzgerechter, bleifreier Munition zu wenig Raum eingeräumt wird.
Beide Kritikpunkte werden in diesen Änderungen mit aufgenommen.
Bei den neuen Formulierungen lehnen wir uns eng an die Empfehlungen an, die Diplom-Forstwirt Carl Gremse, HNE Eberswalde in seinem Gutachten auf Seite 116 formuliert hat.
Neuer Titel: Leiden vermeiden – Jagd nur mit zertifizierter tierschutzgerechter Munition Neuer Petitionstext: Auf der Jagd dürfen nach dem Tierschutzgesetz (§ 4, Abs. 1) Tiere nur getötet und erlegt werden, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“
Nun wird schon seit Jahren in Deutschland über die Einführung von bleifreier Munition bei der Jagdausübung diskutiert.
In der Jagdpraxis ist inzwischen deutlich geworden, dass bei derzeit vorhandener und verwendeter bleifreier Jagdmunition die geforderte, tierschutzgerechte sofortige Tötungswirkung bleifreier Jagdmunition aus unterschiedlichsten Gründen häufig nicht vorhanden ist.
Das wird auch deutlich an vielen der aufgeführten Bemerkungen bei den Unterzeichnern dieser Petition.
Aus diesen Gründen
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
1. Jagdmunition muss zertifiziert Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, den § 19 Bundesjagdgesetz mit Bezug auf den § 4 des Tierschutzgesetzes dahingehend anzupassen, dass neben der Mindest - Auftreffenergie und dem Mindestkaliber auch Mindestangaben zur zielballistisch wirksamen Energie und Eindringtiefe spezifiziert werden. Sie darf für die verschiedenen Wildarten nur zugelassen werden, wenn Zielgenauigkeit und insbesondere die Energieabgabe im Wildkörper ein tierschutzgerechtes Erlegen des Wildes gewährleisten.
2. Zur Entwicklung Geschwindigkeit und Zertifizierung dieser Entfernung, ab denen die Mindestanforderungen an die Munition wird nicht mehr erreicht werden, sind auf den Herstellern eine Übergangszeit von 3 bis 5 Jahren eingeräumt. Sie werden aufgefordert, die Bleigehalte in der Jagdmunition handelsüblichen Verpackung zu minimieren. Nach der Übergangsfrist darf zur Jagdausübung nur noch zertifizierte Munition verschossen werden. kennzeichnen.
3. Damit sichergestellt ist, dass dem Etwaige Feldversuche an lebendem Wild kein unnötiges Leiden zugefügt wird, ist in dieser Übergangszeit mit zuvor nicht fachkundig auf Erfüllung der Einsatz von bleihaltiger Munition, die tierschutzgerecht erlegt, bei den Jagden erlaubt. Mindestanforderungen geprüften Geschossen, sind aufgrund § 4 Tierschutzgesetz zu untersagen.
4. Die Bundes-, Landes- und Kreisforsten werden angewiesen, in der Übergangszeit die ausnahmslose Nutzung Ein politisches Gebot von bleifreier Munition bei der Jagdausübung gleichzeitigem Verbot von bleihaltiger Munition ist abzulehnen, so lange nicht weiter generell zu verlangen. Mindestkriterien zur zielballistisch wirksamen Energie und Eindringtiefe im § 19 des Bundesjagdgesetz definiert sind
5. Feldversuche, bei denen verschiedene In dieser Übergangszeit sollten vernünftigerweise auch in Staatsforsten bleihaltige und bleifreie Munition an Wild ausprobiert wird, sind zu untersagen oder nur unter bestimmten Bedingen und Auflagen zu erlauben. nebeneinander geführt werden dürfen.
6. Es ist sicher zu stellen, muss weiterhin gewährleistet werden, dass Wieder- und Selbstlader auch weiterhin mit entsprechenden Geschossen, die genügend Energie im Wildkörper abgeben, ihre Munition herstellen können. Neue Begründung: Wild, das in der bisherigen Praxis mit der neuen bleifreien Munition beschossen wird, flüchtet länger und ausgiebiger. Es leidet länger. Nachsuchen fallen häufiger an und dauern länger.
Damit Jagd aber tierschutzgerecht ist, muss ein Schuss sofort töten.
Nur so kann das Wild vor möglichem Leiden bewahrt werden, und nur so lässt sich dem Anspruch unserer Gesellschaft gerecht werden.
Es geht bei dieser Petition also um die Möglichkeit und die Verpflichtung, bei der Ausübung der Jagd gemäß § 4 des Tierschutzgesetz tierschutzgerecht zu töten.
Nun berichten aber viele Jäger aus ihrer Jagdpraxis, dass Wild, das mit neuer, bleifreier Munition beschossen wird, häufig länger flüchtet und somit länger leidet.
Nachsuchen fallen häufiger an und dauern länger.
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB),sowie (BDB) sowie zahlreiche Schweißhundführer berichten von dieser ungenügenden Wirkung und von Tierschutzproblemen bei dem Einsatz von derzeit verwendeter bleifreier Munition. In einem Gutachten des BDB ist die Rede von „drei bis fünf mal längeren Fluchtdistanzen“.
Weitere Jäger berichten, dass beschossenes Wild trotz erheblicher Organverletzungen länger lebt und sich unnötig quält. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Zudem wird das Auffinden des erlegten Wildes erheblich erschwert, da es häufig im Schuss gar nicht zeichnet und am Anschuss oft keine oder nur wenige Anschusszeichen zu finden sind.
Dipl. Forstwirt Carl Gremse, HNE Eberswalde zeigt in seinem Gutachten "Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse" auf, dass auch mit bleifreier Munition ein tierschutzgerechtes Töten möglich ist.
Dazu müssen allerdings verschiedene Kriterien, die bisher nicht im §19 des Bundesjagdgesetz definiert sind, eingehalten werden
Es geht daher nicht um bleihaltig oder bleifrei, sondern um Mindestanforderungen zur zielballistisch wirksamen Energie und Eindringtiefe jagdlicher Munition, die die Vorraussetzung eines tierschutzgerechten Tötens sind.
Fazit
Bei einem absoluten sofortigen Verbot von bleihaltiger Munition Gebot bleifreier Munition, ohne dabei Mindestanforderungen zu seiner zielballistisch wirksamen Energie und zur Eindringtiefe zu formulieren, bleibt der Tierschutz in der Jagdausübung auf der Strecke.
Umweltminister Robert Habeck (Grüne) aus Schleswig-Holstein ist zuzustimmen, wenn er über das Töten von Tieren sagt:
„Wir dürfen sie nicht über Gebühr quälen oder ihnen Leiden zufügen. Tierschutzvorschriften müssen penibel eingehalten werden. werden."
Damit Jagd den Tierschutzansprüchen des 21. Jahrhunderts entspricht, müssen gesetzliche Vorgaben geändert werden. Jagdmunition muss zukünftig unabhängig zertifiziert werden. Das zuständige Bundesministerium BMEL ist mit seinem wissensbasierten Weg, verbindliche Kriterien zu erarbeiten, auf dem richtigen Weg.
Solange das nicht gewährleistet ist, darf eine ausschließliche Verwendung von bleifreier Munition, wie sie Das BMEL wird aufgefordert diesen Weg zügig zu beschreiten, um noch in den Staatsforsten vieler Bundesländer Praxis ist, nicht geduldet werden. diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorlegen zu können. Neuer Sammlungszeitraum: 2 Monate