05.04.2020, 13:19
An die Petenten der OpenPetition Petition aus 2019
im Rechtsfall Manfred Genditzki
www.openpetition.de/petition/online/lebenslang-unschuldig-eingesperrt-ihr-appell-an-den-bayerischen-justizminister
Sehr geehrte Petenten,
auf vielfachen Wunsch war nach dem ersten Gerichtsurteil im Rechtsfall Manfred Genditzki vom 12. Mai 2010 gefragt worden. Dies ist nunmehr unter diesem Datum und mit namentlicher Schwärzung – auf der Website www.manfred-genditzki.eu als PDF eingestellt worden.
Es ist mit 66 Seiten kürzer als das 2. Urteil, aber die vielen Parallelen mit dem 2. Urteil (111 Seiten) sind einer Diskussion würdig.
Zum aktuellen Stand der Dinge kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es keine Neuigkeiten vom Landgericht München II gibt. Angesichts der aktuellen Belastung auch der Gerichte durch die Corona-Virus-Krise, erwarten wir aktuell auch keine kurzfristige Entscheidung.
Wir möchten Sie weiterhin im Rechtsfall Manfred Genditzki auf dem Laufenden halten und bitten um Ihre Zustimmung.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
Stanislaus Benecke
Website zu Manfred Genditzki
www.manfred-genditzki.de
Online Petition zu Manfred Genditzki zum 31.12.2019 beendet und nicht mehr erreichbar:
www.openpetition.de/petition/online/lebenslang-unschuldig-eingesperrt-ihr-appell-an-den-bayerischen-justizminister
Anlage - Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis 2020
Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis 2020
28.05.1960 Manfred Genditzki wird in Mecklenburg-Vorpommern geboren.
1987 Geburt der Tochter aus 1. Ehe.
ab 1996 arbeitet Manfred Genditzki hauptberuflich (vorher nebenberuflich) als Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, in der auch die Eheleute Kortüm wohnen; Herr Genditzki kümmert sich um die beiden.
2006 Geburt des Sohnes aus 2. Ehe.
seit 2007 Nach dem Tod von Herrn Kortüm kümmert sich Manfred Genditzki verstärkt um Lieselotte Kortüm.
28.10.2008 Todestag von Frau Kortüm. Herr Genditzki hatte sie mittags aus dem Krankenhaus abgeholt, in das sie wegen starker Durchfälle eingeliefert worden war. Gegen 18:30 Uhr wird Frau Kortüm von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes leblos in der Badewanne gefunden.
29.10.2008 Die Leiche wird obduziert. Der Rechtsmediziner Prof. Keil stellt Tod durch Ertrinken fest, mutmaßlich durch einen Sturz in die Badewanne und notiert: „keine zwingenden Anhaltspunkte für die Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser“. Tags darauf wird die Leiche eingeäschert.
17.11.2008 Der Rechtsmediziner Prof. Keil kommt nach einer „Tatortbesichtigung“, zu der er von der Polizei eingeladen worden war, nunmehr zu dem Ergebnis, dass ein Sturz in die Badewanne die Kopfschwartenhämatome nicht verursacht haben kann
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell Beschuldigter.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und sie dann ermordet.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte, kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alten Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München Unterschriften von 1.000 Petenten.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München.
2020 Im Lauf des Jahres wird ein Beschluss des LGM I zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erwartet.