28.01.2019, 14:22
URL mit Fraunhofer Institut Video zugefügt.
Neue Begründung: Die Messtation am Neckartor steht in einer Ecke vor einer 20 Meter hohen Fassade. Hierdurch ergeben sich höhere Meßwerte, da die von der Straße eingebrachten Schadstoffe nicht zirkulieren und verteilen können, sondern sich dort ansammeln. Die Station am Neckartor sticht mit Ihren höheren Messwerten in Stuttgart klar heraus, dies ist die Erklärung.
Luftmesspunkte sollen repräsentative Werte für einen Stadtteil liefern, eine punktuelle Fehlmessung ist nicht als repräsentativ anzusehen. Das Fraunhofer Institut kommt zum selben Schluß und hat Messungen von 20 ug NOx nur wenige Meter weiter gezeigt. gezeigt:
Minute 17ff:
www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster-video-102.html
Die ursprüngliche EU Richtlinie ist sogar noch schärfer gefasst, diese wurde in der deutschen Richtlinie aufgeweicht, aber auch dieses Bedingung erfüllt die Station nicht.
1) Aus "mindestens 270°" wird "mindestens 270° oder 180°": Eine wesentlich stärkere Einschränkung für Luftzirkulation - und damit höhere Meßwerte.
2) Aus "müssen mindestens 0,5 m", wird "sollen mindestens 0,5 Meter": Aus muss wird soll, man kann also in Deutschland davon abweichen. Das macht aber keinen Sinn, wenn man die EU Grenzwerte heranzieht, dann ist auch nach EU Richtlinien zu messen und nicht irgendwie.
Die Meßstation am Neckartor erfüllt nicht einmal die deutsche Richtlinie, siehe Zeichnung, da diese in einer Ecke steht. Hindernisfreiheit für alle Lufteinlässe ist nicht einmal für die 180° gegeben.
Deutschland nimmt also den EU Grenzwert, folgt aber bei der Aufstellung der Stationen eigenen Interpretationen und baut Verschlechterungen mit ein.
Wir bitten daher diesen Mangel abzustellen.
Aus dem Original: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de
Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d.h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Macht Deutschland: www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html
Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.
Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Signatures at the time of the change: 1160 (1011 in Baden-Württemberg)