Umwelt

Korrektur der Aufstellung der Messstation am Neckartor in Einklang mit Richtlinie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung

2.688 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.688 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 13.05.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.07.2021, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


27.07.2020, 17:05

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 16/04646 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


13.05.2020, 18:11


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Baden-Württemberg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


23.06.2019, 10:58

Leider haben wir die 20.000 Unterschriften nicht erreicht, ein Quorum ist daher ausgeschlossen. Die Petition hat dennoch dazu beigetragen die teilweise absurden Diskussionen auf den richtigen Weg zu bringen.

Politiker sowie Mainstream Medien sind auf den Zug aufgesprungen die Message der Petition: "Wir messen falsch" weiter zu entwickeln. So wurden zum Beispiel detailierte Karten erstellt die zeigen wie kleinräumig und irrelevant die nur geringen Überschreitungen beim NO2 hier sind.

Trotz dieser Fakten sind die grünen Ideologen nicht bereit irgendeine Änderung bei der Aufstelllung am Neckartor vorzunehmen, selbst als die Station nach einen Brand erneuert wurde hat man sie exakt da wieder aufgestellt.

Ich bedanke mich dennoch bei allen Unterstützern und bitte um weitere Unterstützung für die Wahrheit und gegen ideologischen Aktionimus mit dem Ziel der Abschaffung der individuelle Mobilität.

Eckhard Völlm


28.01.2019, 14:22

URL mit Fraunhofer Institut Video zugefügt.


Neue Begründung: Die Messtation am Neckartor steht in einer Ecke vor einer 20 Meter hohen Fassade. Hierdurch ergeben sich höhere Meßwerte, da die von der Straße eingebrachten Schadstoffe nicht zirkulieren und verteilen können, sondern sich dort ansammeln. Die Station am Neckartor sticht mit Ihren höheren Messwerten in Stuttgart klar heraus, dies ist die Erklärung.
Luftmesspunkte sollen repräsentative Werte für einen Stadtteil liefern, eine punktuelle Fehlmessung ist nicht als repräsentativ anzusehen. Das Fraunhofer Institut kommt zum selben Schluß und hat Messungen von 20 ug NOx nur wenige Meter weiter gezeigt.
gezeigt:
Minute 17ff:
www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster-video-102.html
Die ursprüngliche EU Richtlinie ist sogar noch schärfer gefasst, diese wurde in der deutschen Richtlinie aufgeweicht, aber auch dieses Bedingung erfüllt die Station nicht.
1) Aus "mindestens 270°" wird "mindestens 270° oder 180°": Eine wesentlich stärkere Einschränkung für Luftzirkulation - und damit höhere Meßwerte.
2) Aus "müssen mindestens 0,5 m", wird "sollen mindestens 0,5 Meter": Aus muss wird soll, man kann also in Deutschland davon abweichen. Das macht aber keinen Sinn, wenn man die EU Grenzwerte heranzieht, dann ist auch nach EU Richtlinien zu messen und nicht irgendwie.
Die Meßstation am Neckartor erfüllt nicht einmal die deutsche Richtlinie, siehe Zeichnung, da diese in einer Ecke steht. Hindernisfreiheit für alle Lufteinlässe ist nicht einmal für die 180° gegeben.
Deutschland nimmt also den EU Grenzwert, folgt aber bei der Aufstellung der Stationen eigenen Interpretationen und baut Verschlechterungen mit ein.
Wir bitten daher diesen Mangel abzustellen.
Aus dem Original: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de
Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d.h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Macht Deutschland: www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html
Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.
Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.

Signatures at the time of the change: 1160 (1011 in Baden-Württemberg)


28.01.2019, 12:25

URL Positionen im Text korrigiert


Neue Begründung: Die Messtation am Neckartor steht in einer Ecke vor einer 20 Meter hohen Fassade. Hierdurch ergeben sich höhere Meßwerte, da die von der Straße eingebrachten Schadstoffe nicht zirkulieren und verteilen können, sondern sich dort ansammeln. Die Station am Neckartor sticht mit Ihren höheren Messwerten in Stuttgart klar heraus, dies ist die Erklärung.
Luftmesspunkte sollen repräsentative Werte für einen Stadtteil liefern, eine punktuelle Fehlmessung ist nicht als repräsentativ anzusehen. Das Fraunhofer Institut kommt zum selben Schluß und hat Messungen von 20 ug NOx nur wenige Meter weiter gezeigt.
Die ursprüngliche EU Richtlinie ist sogar noch schärfer gefasst, diese wurde in der deutschen Richtlinie aufgeweicht, aber auch dieses Bedingung erfüllt die Station nicht.
1) Aus "mindestens 270°" wird "mindestens 270° oder 180°": Eine wesentlich stärkere Einschränkung für Luftzirkulation - und damit höhere Meßwerte.
2) Aus "müssen mindestens 0,5 m", wird "sollen mindestens 0,5 Meter": Aus muss wird soll, man kann also in Deutschland davon abweichen. Das macht aber keinen Sinn, wenn man die EU Grenzwerte heranzieht, dann ist auch nach EU Richtlinien zu messen und nicht irgendwie.
Die Meßstation am Neckartor erfüllt nicht einmal die deutsche Richtlinie, siehe Zeichnung, da diese in einer Ecke steht. Hindernisfreiheit für alle Lufteinlässe ist nicht einmal für die 180° gegeben.
Deutschland nimmt also den EU Grenzwert, folgt aber bei der Aufstellung der Stationen eigenen Interpretationen und baut Verschlechterungen mit ein.
Wir bitten daher diesen Mangel abzustellen.
Aus dem Original: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de
Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d.h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Macht Deutschland: www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html
Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.
Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Deutschland:
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html
Aus dem Original:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de

Signatures at the time of the change: 1138 (992 in Baden-Württemberg)


28.01.2019, 12:22

URL korrigiert, Hausecke durch


Neue Begründung: Die Messtation am Neckartor steht in einer Hausecke. Ecke vor einer 20 Meter hohen Fassade. Hierdurch ergeben sich höhere Meßwerte, da die von der Straße eingebrachten Schadstoffe nicht zirkulieren und verteilen können, sondern sich dort ansammeln. Die Station am Neckartor sticht mit Ihren höheren Messwerten in Stuttgart klar heraus, dies ist die Erklärung.
Luftmesspunkte sollen repräsentative Werte für einen Stadtteil liefern, eine punktuelle Fehlmessung ist nicht als repräsentativ anzusehen. Das Fraunhofer Institut kommt zum selben Schluß und hat Messungen von 20 ug NOx nur wenige Meter weiter gezeigt.
Die ursprüngliche EU Richtlinie ist sogar noch schärfer gefasst, diese wurde in der deutschen Richtlinie aufgeweicht, aber auch dieses Bedingung erfüllt die Station nicht.
1) Aus "mindestens 270°" wird "mindestens 270° oder 180°": Eine wesentlich stärkere Einschränkung für Luftzirkulation - und damit höhere Meßwerte.
2) Aus "müssen mindestens 0,5 m", wird "sollen mindestens 0,5 Meter": Aus muss wird soll, man kann also in Deutschland davon abweichen. Das macht aber keinen Sinn, wenn man die EU Grenzwerte heranzieht, dann ist auch nach EU Richtlinien zu messen und nicht irgendwie.
Die Meßstation am Neckartor erfüllt nicht einmal die deutsche Richtlinie, siehe Zeichnung, da diese in einer Ecke steht. Hindernisfreiheit für alle Lufteinlässe ist nicht einmal für die 180° gegeben.
Deutschland nimmt also den EU Grenzwert, folgt aber bei der Aufstellung der Stationen eigenen Interpretationen und baut Verschlechterungen mit ein.
Wir bitten daher diesen Mangel abzustellen.
Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d.h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.
Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Deutschland:
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html
Aus dem Original:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/…
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de


New deadline: 02.03.2019
Signatures at the time of the change: 1137 (991 in Baden-Württemberg)


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