Bildung

Kita: Beitragsgerechtigkeit für Cottbusser Eltern 2018

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Drogla, Vositzender der Stadtverordnetenversammlung

1.325 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.325 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.10.2018, 16:46

Der Text wurde überarbeitet.


Neuer Petitionstext: **Durch das neue Kita-Gesetz Die SPD hat folgenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung gegeben:
1. Die Verwaltung der Stadt Cottbus stellt bis zum 01.01.2019 eine Erhebung der Kitabeiträge nach Maßgabe
des Landes Brandenburg neuen Kitagesetzes sicher.
2. Die Verwaltung der Stadt Cottbus legt dar, welche Auswirkungen die Änderung der
Berechnung der Elternbeiträge auf den städtischen Haushalt hat.
3. Die gesetzeskonforme Beitragserhebung erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten der bisherigen Elternbeitragssatzung (1.8.2016); nach gesetzeskonformer Berechnung zu viel gezahlte Elternbeiträge werden rückerstattet.
4. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit innerhalb der Stadt Cottbus
ist die Cottbusser Praxis rechtswidrig. Dadurch müssen Cottbusser eine trägerübergreifende Gesamtlösung zu schaffen. Eine einheitliche Handhabung und Rückerstattung zwischen den zahlreichen Trägern und den Eltern höhere Beiträge für die Kita ihrer Kinder zahlen. Das lassen wir uns nicht gefallen und fordern folgendes von der Stadtverordnetenversammlung:**
ist zu sichern.
___
- Die betroffenen Eltern sind von den nicht gerechtfertigten Mehrkosten zeitnah zu entlasten. Ein Ausschöpfen der Übergangsfristen ist nicht gerechtfertigt.
- Zuviel gezahlte Elternbeiträge sind zurück zu zahlen.
Zwar bedeutet dies eine Belastung des Cottbusser Haushalts, jedoch können diese Mehrkosten nicht auf den Schultern von betroffenen Eltern ausgetragen werden.
**Zahlreiche Kommunen des Landes haben bereits die Rolle rückwärts gemacht. Manche haben, wie Teltow, die zu viel gezahlten Beiträge zurückgezahlt und andere, wie Potsdam, sind noch in der Vorbereitung einer solchen Rückzahlung.**
Aus Sicht des Haushaltsrechtes mag es sich bei einer solchen Rückzahlung um eine freiwillige Leistung handeln. Aus zivil- und verwaltungsrechtlicher Sicht werden die Eltern, welche Klage eingereicht haben, ihr zu viel gezahltes Geld vom Gericht zugesprochen bekommen.
--> der Antrag wurde auf November zurückgestellt

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 291 (226 in Cottbus)


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