12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
23.05.2016, 10:44
Zusätze: Anforderung an die richterliche Videovernehmung (nur eine einzige Richterin macht dies!), Quellenangaben
Neuer Petitionstext: Kinder, wie meine achtjährige Tochter, die Opfer einer Gewalt bzw. Sexualstraftat geworden sind, bleibt es derzeit nicht erspart mehrfach bei Polizei und Gericht detailliert zu den Einzelheiten der Tat befragt zu werden. Diese Befragung kann die Kinder stark belasten und traumatisieren. Dies gilt auch für andere schutzwürdige Personen. Meine Tochter weigert sich zum Beispiel über den Vorfall zu reden, da sie die gerichtliche Befragung stark belastet hat.
Aber eine Mehrfachbefragung wäre nicht nötig, wenn die Polizei in Berlin, so wie in anderen Bundesländern, bereits bei der polizeilichen Vernehmung der Opfer eine Videoaufzeichnung anbieten würde. Diese ist für gerichtliche Anforderung zumeist ausreichend.
Die Strafprozessordnung erlaubt dieses Verfahren eindeutig. Nur wird es in Berlin selten genutzt. In den Jahren 2010-2014 erfolgte eine Videoaufzeichnung jährlich höchstens 100 Mal. Im Vergleich dazu wurden in Berlin allein im Jahr 2014 723 Kinder, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurden und 534 Kindesmisshandlungen polizeilich protokolliert!
Dabei dient die Anfertigung von Videoaufnahmen bei den Vernehmungen nicht nur dem Schutz der Kinder, diese ersten Aussagen haben auch eine besondere Beweisbedeutung, da sie noch frisch sind und nicht mehrere Monate zwischen den Aussagen liegen, wie es zwischen Anzeige und Prozessbeginn üblich ist. Kinder können sich je mehr Zeit vergeht immer ungenauer an die Taten, Zeitpunkte und Dauern erinnern, so dass die Beweisfunktion immer mehr abnimmt und letztendlich der Täter dadurch geschützt wird.
Meine Forderung: Bieten Sie den Opfern schnellstmöglich eine Videobefragung an!
Kinderschutz darf nicht Sparzwängen oder bürokratischen Abläufen zum Opfer fallen.
Wie ich kürzlich erfahren habe, gibt es in Berlin nur eine einzige Amtsrichterin am Landgericht, die solche Befragungen, die als Beweismittel dienen können, anfertigt. Wenn diese abwesend ist oder selber Termine hat, kann eine Befragung also nicht erfolgen.... Es muss doch möglich sein, das mehrere Richter(innen) diese Zusatzqualifikation aufweisen und nutzen.
Quelle: www.morgenpost.de/berlin/article206919637/Opferbeauftragter-Mehr-Schutz-fuer-missbrauchte-Kinder.html
www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/03/jahresbilanz-berliner-beautragter-fuer-opferschutz-roland-weber.html
Neue Begründung: Bitte unterstützen Sie mich beim Schutz von Kindern, die bereits Opfer eines Missbrauchs oder von Misshandlungen geworden sind. Auch ihr Kind, ihr Enkel, ihr Patenkind, das Kind eines Freundes oder Verwandten könnte betroffen sein.
Ich habe in den letzten Monaten erlebt, wie der Kinderschutz ad absurdum geführt wird. Die Überwachung von Sexualstraftätern in Berlin und der Schutz von Kindern im Landgericht Berlin werden kleingeschrieben. Die Täter erfahren mehr Schutz und aufgrund des Sparzwanges oder anderer Gründe wie bürokratischen Mühen bei Verhängung angemessener Strafen und Sicherungsverwahrung werden sie protegiert.
Meine Tochter muss nun, trotz des abgeschlossenen Gerichtsprozesses nochmals vor dem LKA aussagen. Mehr als ein Jahr nach der Straftat und mehr als 5 Monate nach der letzten Aussage vor Gericht!!! Ein Schelm wer Böses dabei denkt, wird hier nochmals der Täter geschützt vom System, weil die kindliche Erinnerung verblasst?
Hier geht etwas Grundlegenes schief!
25.02.2016, 18:18
Schreibfehler bereinigt und ein "jährlich" eingefügt.
Neuer Petitionstext: Kinder , Kinder, wie meine achtjährige Tochter, die Opfer einer Gewalt bzw. Sexualstraftat geworden sind, bleibt es derzeit nicht erspart mehrfach bei Polizei und Gericht detailliert zu den Einzelheiten der Tat befragt zu werden. Diese Befragung kann die Kinder stark belasten und traumatisieren. Dies gilt auch für andere schutzwürdige Personen. Meine Tochter weigert sich zum Beispiel über den Vorfall zu reden, da sie die gerichtliche Befragung stark belastet hat.
Aber eine Mehrfachbefragung wäre nicht nötig, wenndie wenn die Polizei in Berlin, so wie in anderen Bundesländern, bereits bei der polizeilichen Vernehmung der Opfer eine Videoaufzeichnung anbieten würde. Diese ist für gerichtliche Anforderung zumeist ausreichend.
Die Strafprozessordnung erlaubt dieses Verfahren eindeutig. Nur wird es in Berlin selten genutzt. In den Jahren 2010-2014 erfolgte eine Videoaufzeichnung jährlich höchstens 100 Mal. Im Vergleich dazu wurden in Berlin allein im Jahr 2014 723 Kinder, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurden und 534 Kindesmisshandlungen polizeilich protokolliert!
Dabei dient die Anfertigung von Videoaufnahmen bei den Vernehmungen nicht nur dem Schutz der Kinder, diese ersten Aussagen haben auch eine besondere Beweisbedeutung, da sie noch frisch sind und nicht mehrere Monate zwischen den Aussagen liegen, wie es zwischen Anzeige und Prozessbeginn üblich ist. Kinder können sich je mehr Zeit vergeht immer ungenauer an die Taten, Zeitpunkte und Dauern erinnern, so dass die Beweisfunktion immer mehr abnimmt und letztendlich der Täter dadurch geschützt wird.
Meine Forderung: Bieten Sie den Opfern schnellstmöglich eine Videobefragung an!
Kinderschutz darf nicht Sparzwängen oder bürokratischen Abläufen zum Opfer fallen.