Umwelt

„Keine Zerstörung der Kulturlandschaft Mosel durch Großferienpark!“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Karl Heinz Simon vgzell@vg-zell.de

3.635 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

3.635 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

08.09.2019, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


07.09.2017, 13:50

Liebe Freunde und Unterstützer der BI Zeller Hamm,

Im Mai hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Hafengenehmigung des Ferienparkprojektes Marina in Zell aufgehoben und für rechtswidrig erklärt. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 18. Mai 2017, 1 K 372/16.KO und 1 K 388/16.KO). Der Fortgang des Projektes wurde somit gestoppt.
Daraufhin hat der Investor einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.
Außerdem wurde von der Gemeinde Briedel, der Stadt Zell und dem Planungszweckverband Marina Weingarten Antrag auf Beiladung gestellt.
Dieser Antrag wurde jetzt im September vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgelehnt.
Über die Zulassung des Investors zur Berufung wird voraussichtlich erst Anfang des nächsten Jahres entschieden.
Wir werden Sie weiterhin über den Verfahrensfortgang auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank für Ihre Treue
der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.


28.05.2017, 23:26

Liebe Freunde und Unterstützer der BI Zeller Hamm,

nach über acht Jahren Widerstand gegen "Marina" können wir Euch heute mitteilen, dass das Verwaltungsgericht Koblenz sowohl der Klage des BUND als auch der Klage der Winzer vollumfänglich stattgegeben hat.
Das heißt: Der Planfeststellungsbeschluss (=Hafengenehmigung) wurde vom Gericht aufgehoben.
Dies bedeutet einen klaren Etappensieg, den wir mit Ihrer / Eurer Unterstützung erreicht haben! Vielen Dank dafür!

Herzliche Grüße
der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.


20.02.2017, 20:57

Liebe Freunde und Unterstützer der Kulturlandschaft Moseltal!
Heute melden wir uns wieder bei Ihnen, um Sie über den weiteren Fortgang in Sachen Marina Weingarten zu informieren. Zu den aktuell laufenden Klagen von BUND und betroffenen Winzern gegen die Hafengenehmigung der SGD Nord hat das VG Koblenz für den 26.04.2017 einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. An diesem Tag ist danach kein weiteres Verfahren angesetzt worden, d. h. das Ende ist offen. Über die Ergebnisse der Verhandlung werden wir Sie wieder informieren.
Herzliche Grüße von der Mosel
Der Vorstand der BI Zeller Hamm e.V.


31.12.2016, 13:50

Liebe Freunde und Unterstützer der Kulturlandschaft Zeller Hamm!
Aktuell laufen Klagen von BUND für Umwelt und Naturschutz RLP und betroffenen Winzern gegen die Hafengenehmigung. Bis es zu einer ersten gerichtlichen Entscheidung kommt, wird voraussichtlich noch mindestens ein Vierteljahr vergehen. Danach gehen Winzer/BUND entweder in Revision oder die Marina Projekt GmbH wird klagen. Weitere Klagen gegen den Bebauungsplan (Häusergebiet) stehen aus.
Wir sind deshalb weiterhin sehr optimistisch, dass wir den Ferienpark mit Hafen hier an unserer schönen Mosel verhindern können.
Ihnen allen noch einmal unseren herzlichen Dank für Ihre bisherige Unterstützung. Bleiben Sie uns weiterhin treu. Helfen Sie uns weiterhin durch Ihre Spende, damit wir die rechtlichen Schritte wie oben beschrieben weiter gehen können.
Auch die kleinste Spende hilft. DANKE.
Alle guten Wünsche für das neue Jahr wünscht Ihnen
Der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.

PayPal-Spendenkonto der BI über unsere Homepage (www.bi-zellerhamm.de) oder

www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=5VFHGXC4UH49L

Klage Marina Weingarten
Spendenbestätigung möglich, steuerlich nicht absetzbar

Spendenkonto des BUND LV
Volksbank Worms-Wonnegau
IBAN: DE50 550912000001559192
Verwendungszweck: Klage Marina Weingarten Zell
Spendenbestätigung möglich, steuerlich absetzbar

www.bi-zellerhamm.de


13.12.2016, 21:45

Liebe Freunde und Unterstützer der Kulturlandschaft Zeller Hamm!
Aktuell laufen Klagen von BUND für Umwelt und Naturschutz RLP und betroffenen Winzern gegen die Hafengenehmigung. Bis es zu einer ersten gerichtlichen Entscheidung kommt, wird voraussichtlich noch mindestens ein Vierteljahr vergehen. Danach gehen Winzer/BUND entweder in Revision oder die Marina Projekt GmbH wird klagen. Weitere Klagen gegen den Bebauungsplan (Häusergebiet) stehen aus.
Wir sind deshalb weiterhin sehr optimistisch, dass wir den Ferienpark mit Hafen hier an unserer schönen Mosel verhindern können.
Ihnen allen noch einmal unseren herzlichen Dank für Ihre bisherige Unterstützung. Bleiben Sie uns weiterhin treu. Helfen Sie uns weiterhin durch Ihre Spende, damit wir die rechtlichen Schritte wie oben beschrieben weiter gehen können.
Auch die kleinste Spende hilft. DANKE.
Besinnliche Advents-und Weihnachtsfeiertage und alle guten Wünsche für das neue Jahr.
Der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.

PayPal-Spendenkonto der BI über unsere Homepage (www.bi-zellerhamm.de) oder

www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=5VFHGXC4UH49L

Klage Marina Weingarten
Spendenbestätigung möglich, steuerlich nicht absetzbar

Spendenkonto des BUND LV
Volksbank Worms-Wonnegau
IBAN: DE50 550912000001559192
Verwendungszweck: Klage Marina Weingarten Zell
Spendenbestätigung möglich, steuerlich absetzbar

www.bi-zellerhamm.de


09.06.2016, 14:20

Liebe Freunde und Unterstützer!
Auf unserer Homepage können Sie sich über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Viele Fragen und Diskussionspunkte des Erörterungsverfahrens sind noch offen und bisher unbeantwortet geblieben. Die Behörde kann nicht genau genug geprüft haben: So wird durch den Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen. Rechtskräftige Urteile in vergleichbaren Fällen (z. B. Urteil Dienheim/Aus für das Baugebiet Taubhaus) wurden außer Acht gelassen.
Deshalb sehen wir auch nach der Genehmigung des Hafens große Chancen diesen Bau zu verhindern und haben uns entschieden, nunmehr den Klageweg zu gehen. Hierzu sind wir auf Spenden angewiesen und bitten alle die wie wir, eine intakte Kulturlandschaft erhalten möchten, um einen Beitrag, damit wir unser Ziel erreichen.
Wir sagen allen Spendern herzlichen Dank für ihre Unterstützung, im Namen der BI "Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm e.V."
Vorstand BI Zeller Hamm

erneuter Spendenaufruf

PayPal-Spendenkonto der BI über unsere Homepage (www.bi-zellerhamm.de) oder

www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=5VFHGXC4UH49L

Klage Marina Weingarten
Spendenbestätigung möglich, steuerlich nicht absetzbar

Spendenkonto des BUND LV
Volksbank Worms-Wonnegau
IBAN: DE50 550912000001559192
Verwendungszweck: Klage Marina Weingarten Zell
Spendenbestätigung möglich, steuerlich absetzbar

___
www.bi-zellerhamm.de


24.03.2016, 22:02

Liebe Freunde und Unterstützer der Kulturlandschaft Moseltal!
Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung unserer Bemühungen!
Seit 2009 konnte die Bürgerinitiative "Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm e.V." mit Ihrer und der Unterstützung des BUND verhindern, dass mit dem Baubeginn des Ferienparks Marina Weingarten, politisch angestrebte Fakten geschaffen werden. Nach der Genehmigung des Hafens, sehen wir große Chancen diesen Bau weiter zu verhindern und haben uns entschieden, nunmehr den Klageweg zu gehen. Hierzu sind wir auf Spenden angewiesen und bitten alle, die wie wir eine intakte Kulturlandschaft erhalten wollen um einen Beitrag, damit wir unser Ziel erreichen.
Wir sagen allen Spendern herzlichen Dank für ihre Unterstützung!

Der BUND darf Privatklagen nicht unterstützen, die BI darf und wird das tun; Spenden hierfür bitte gerne auf dieses Konto:

BI Zeller Hamm e.V.
Verwendungszweck Klage
IBAN: DE 93 5876 1343 0000 4106 40
(Spende an BI nicht steuerlich absetzbar)

Spendenkonto des BUND LV
Volksbank Worms-Wonnegau
BLZ 553 900 00 Konto 60501009
IBAN DE78553900000060501009 BIC GENODE61WO1
Verwendungszweck: Klage Marina Weingarten Zell
Spendenbestätigung möglich, steuerlich absetzbar

BI-Stellungnahme zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses (Genehmigung des Hafens):
Die BI ist empört und entsetzt, dass die Genehmigung erteilt wurde...

- den vollen Wortlaut finden Sie unter:
www.bi-zellerhamm.de

Der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.


16.09.2015, 00:51

Aufgrund mehrerer Nachfragen zur Vorgehensweise bei der Spendenquittung hier noch folgender Hinweis:

Bei Spenden bis 100 € reicht dem Finanzamt der Überweisungsträger bzw.
bei Online Überweisung der Ausdruck. Wer mehr spendet, kann seine
Anschrift auf den Überweisungsträger schreiben, er erhält dann eine
Bescheinigung. Trotzdem Verwendungszweck "Klage Marina" nicht vergessen!

Viele Grüße
Der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.


09.09.2015, 23:02

Liebe Freunde und Unterstützer,

da bei unserem Spendenaufruf in Sachen Klage Marina die IBAN (und BIC) nicht angegeben war und auf den Überweisungsvordrucken, anders als beim online banking, nur noch ein Feld für die IBAN steht, hier die entsprechende IBAN-Nr.:

IBAN DE78 5539 0000 0060 5010 09

BIC GENODE61WO1

Viele Grüße
Der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.


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