07.09.2017, 13:50
Liebe Freunde und Unterstützer der BI Zeller Hamm,
Im Mai hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Hafengenehmigung des Ferienparkprojektes Marina in Zell aufgehoben und für rechtswidrig erklärt. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 18. Mai 2017, 1 K 372/16.KO und 1 K 388/16.KO). Der Fortgang des Projektes wurde somit gestoppt.
Daraufhin hat der Investor einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.
Außerdem wurde von der Gemeinde Briedel, der Stadt Zell und dem Planungszweckverband Marina Weingarten Antrag auf Beiladung gestellt.
Dieser Antrag wurde jetzt im September vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgelehnt.
Über die Zulassung des Investors zur Berufung wird voraussichtlich erst Anfang des nächsten Jahres entschieden.
Wir werden Sie weiterhin über den Verfahrensfortgang auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank für Ihre Treue
der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.