16.09.2015, 00:51
Aufgrund mehrerer Nachfragen zur Vorgehensweise bei der Spendenquittung hier noch folgender Hinweis:
Bei Spenden bis 100 € reicht dem Finanzamt der Überweisungsträger bzw.
bei Online Überweisung der Ausdruck. Wer mehr spendet, kann seine
Anschrift auf den Überweisungsträger schreiben, er erhält dann eine
Bescheinigung. Trotzdem Verwendungszweck "Klage Marina" nicht vergessen!
Viele Grüße
Der Vorstand der BI Zeller Hamm e. V.