22.01.2021, 17:53
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim vom 19.11.2020 bzgl. Windkraftplanungen des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein liegt nun eine Begründung in Kurzfassung öffentlich vor:
verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/8875109/?LISTPAGE=1213200
Die komplette Begründung umfasst 51 Seiten.
Die 2 wesentlichen Punkte der Begründung:
• In der Planung ging man von kleineren Anlagen aus. Es war jedoch frühzeitig absehbar, dass die Anlagen deutlich größer geplant sind.
• Die Forderung des Regionalverbandes nach auszuweisenden Windkraftanlagen (WKA) bzw. WKA-Flächen in der Region Mittlerer Oberrhein war zu groß und vorrangig, ohne dabei auf alle konkurrierenden raumordnerischen Belange Rücksicht zu nehmen.
Die o.a. Punkte treffen aus meiner Sicht 1:1 auch für die Gemeinde Kraichtal als Teil der Region Mittlerer Oberrhein zu. Das bedeutet: auch für Kraichtal müssen die Planungen m.E. komplett überarbeitet werden.
Ich halte Euch diesbezüglich auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Roland