Umwelt

Keine Windkraft in Oberkirn! Heimat der "Heimat" muss windkraftfrei bleiben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Matthias Schneider

1.261 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.261 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

27.02.2021, 10:57

Liebe Unterstützer, leider hatte unsere Petition erst einmal keinen Erfolg. Denn die Kreisverwaltung Birkenfeld hat entschieden, dass die Planung der Anlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sei.
Die meisten der Institutionen, die um Stellungnahme gebeten wurden, lehnten die Planung ab oder sahen sie kritisch. Darunter die Generaldirektion Kulturelles Erbe (sie geht von einer archäologischen Verdachtsfläche aus) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Die UNB äußert gar, dass die Ausweisung des Vorranggebiets naturschutzfachlich nicht nachvollziehbar sei. Die Teilflächen seien topografisch deutlich voneinander getrennt, das Vorranggebiet liege im FFH-Gebiet "Obere Nahe", es bestehe hohes Konfliktpotenzial aufgr. windkraftsensibler Fledermausarten und in Bezug auf Biotopverbund, landschaftsgebundene Erholung, Artenschutz und Vogelzug.
Die Naturschutzinitiative (NI) schließt sich dieser Einschätzung an und weist auch auf das Wildkatzenvorkommen und die Bedeutung als Trittstein-Biotop hin. Sie fordert eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine Artenschutzprüfung.
Das Forstamt Idarwald weist zudem auf einen alten Laubholzbestand hin in einer Größe von 9,3 ha, darunter eine 148-jährige Traubeneiche und eine 118-jährige Buche. In Abt. 13a befänden sich zudem 1,1 ha 155-jährige Kiefern und je 0,8 ha 155-jährige Buchen und 100-jährige Traubeneichen. Auch der Landesjagdverband weist auf die Vorkommen diverser Fledermausarten, Rotmilan und Uhu hin - alles Arten, die auf der Roten Liste stehen.
Die Einwände der betroffenen Verbandsgemeinde Kirchberg und der Ortsgemeinden sowie unserer BI wurden zur Kenntnis genommen.
Fazit der Kreisverwaltung: Weder Ziel 163e (räumlicher Verbund von drei Anlagen) noch 163g stehen der Planung entgegen, da es weder eine Anforderung an die topografische Einheit des Gebiets gebe, noch müssten tatsächlich drei Anlagen geplant und gebaut werden. Einen Konflikt zum FFH-Gebiet sieht die Verwaltung nicht und die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet, in dem sich die Anlagen befinden, sei kein Ausschlusskriterium für die Planung. Auch Flächen außerhalb eines Vorranggebiets seien nicht von der Windenergie ausgeschlossen, hier entscheide der Träger der Bauleitplanung über die Umsetzung der Anlagen, erklärt auch die Planungsgemeinschaft.
Überlagerungen der Vorranggebiete mit Regionalem Biotopverbund oder Vorbehaltsgebieten Freizeit, Erholung, Landschaftsbild werden nicht kritisch gesehen. Diese Überlagerungen würden bewusst zugelassen. Die Planungsgemeinschaft empfiehlt die Planung der dritten Anlage südlich, um einen räumlichen Verbund herzustellen.

Fakt ist, das hatte auch ein Urteil des OVG Koblenz in Bezug auf Windräder in Horn ergeben: bisher als maßgeblich geltende Leitfäden zum Vogelschutz sind, so schätzte es das OVG ein, rechtlich nicht verbindlich. Das äußerte damals auch die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück: der naturschutzfachliche Rahmen und der Leitfaden 2014 seien inhaltlich nicht verbindlich. Das OVG hatte unter anderem begründet, dass der Kreisverwaltung hinsichtlich Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes „eine artenschutzfachliche Einschätzungsprärogative“ zukomme (Prärogative = "Vorrecht des Herrschers oder Souveräns", sie also Bewertungsspielraum hat. Das Abweichen der Verwaltung von den allgemein anerkannten Richtlinien „ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der realen Raumnutzung durch den Rotmilan in der konkreten Örtlichkeit abweichen zu können, jedenfalls vertretbar“, erklärte das OVG.
Volker Boch kommentierte am 29. Dezember 2020 in der Rhein-Hunsrück-Zeitung (www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/rhein-hunsrueck-zeitung_artikel,-streit-um-horner-windraeder-entschieden-genehmigung-der-kreisverwaltung-rheinhunsrueck-war-rechtens-_arid,2204643.html): "Die Empfehlungen und Rahmenvorgaben bezüglich der Windkraft sind nichts wert, wenn es vor den Gerichten hart auf hart kommt. Das von Naturschutzverbänden oft zitierte Helgoländer Papier, der vom Land aufgezeigte naturschutzfachliche Rahmen und die Leitfäden des Umweltministeriums in Mainz sind nichts als zahnlose Papiertiger. Sie lassen sich zwar ganz gut lesen, rechtlich halten sie aber keiner Belastungsprobe stand. Das Oberverwaltungsgericht verweist auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Empfehlungen, so sehr sie von Experten erstellt sein mögen, nicht zählen."
Das muss sich unseres Erachtens dringend ändern. Daher fordern wir klare Regelungen und Kriterien in Bezug auf den weiteren Ausbau der Windkraft. Es kann nicht sein, dass Verwaltungen nahezu willkürlich zugunsten der Projektentwickler entscheiden können und sämtliche Bedenken und Einwände weggewischt und abgetan werden können. Vielleicht nutzt es etwas, wenn Ihr alle diese Forderung schriftlich äußert in einer Nachricht an Malu Dreyer, an die Fraktionen im Landtag, an die Direktkandidaten, die gerade zur Wahl stehen. Vielleicht kommt uns der Wahlkampf hier zugute. Danke


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