1.261 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Landrat Matthias Schneider
Der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (www.pg-rheinhessen-nahe.de) weist in den Gemarkungen Oberkirn/Schwerbach eine Vorrangfläche für Windenergie und in der Gemarkung Hausen eine Fläche als "zusätzlicher Gebietsvorschlag" aus. Nun soll eine raumordnerische Prüfung durchgeführt werden, da eine von zwei geplanten Windkraftanlagen auf der Gemarkung Oberkirn mit dem Fundament innerhalb der Vorrangfläche liegt, mit dem Rotor aber bis zu fast 50 Prozent (ca. 37 m) über die Grenze des Vorranggebietes hinausragt.
Durch die dritte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) (https://mdi.rlp.de/de/unsere-themen/landesplanung/landesentwicklungsprogramm/dritte-teilfortschreibung/) wurden die Kriterien für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie neu gefasst. In dem Ziel 163 g wird festgelegt, dass einzelne Windenergieanlagen nur an solchen Standorten errichtet werden dürfen, an denen der Bau von mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund von einer Größe von min. 20 ha planungsrechtlich möglich ist. Des Weiteren wurde ein Mindestabstand von 1100 Metern zu Wohn-, Dorf- und Mischgebieten für Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 200 Meter festgelegt. In Oberkirn sind derzeit jedoch nur zwei Anlagen geplant.
Durch die nachträglichen Regelungen des LEP IV ergeben sich auch Änderungen bezüglich der Größe der Vorrangfläche in Oberkirn. Durch die festgelegten Abstände zu den o.g. Gebieten der Ortslagen verringert sich die Fläche des Vorranggebietes Oberkirn/Schwerbach. Im ROP war die Fläche noch mit 46 ha angegeben. Die Vorrangfläche auf der Gemarkung Oberkirn beträgt nun nur noch ca. 12 ha und der „zusätzliche Gebietsvorschlag“ auf der Gemarkung Hausen ca. 10 ha. Diese beiden Flächen liegen ca. 600 m Luftlinie auseinander und werden durch ein Bachtal topographisch voneinander getrennt. Daher können Sie unseres Erachtens nicht als Verbund ausgewiesen werden.
Die Bürgerinitiative „WEA Wobbad – SooNit“ schließt sich dem Widerspruch der VG Kirchberg an und äußert in einer Stellungnahme schwerwiegende Bedenken gegenüber der Vorrangfläche Nr. 20, gegenüber des Baus der geplanten Anlagen sowie etwaiger weiterer Anlagen im südlicher gelegenen Teilbereich der Vorrangfläche.
Das Vorranggebiet Nr. 20 Oberkirn/Schwerbach kann nicht weiter als solches ausgewiesen werden!
Die ursprüngliche Vorrangfläche Nr. 20 Oberkirn/Schwerbach ist im ROP mit einer Größe von 46 ha angegeben. Diese Fläche hat sich durch die jüngsten Regelungen im LEP IV deutlich verringert. In der Gemarkung Oberkirn bleiben 12 ha, der „zusätzliche Gebietsvorschlag“ in Hausen hat eine Größe von 10 ha. Wie sich aus der Begründung zum Ziel 163 g ergibt, ist ein räumlicher Verbund grundsätzlich dann gegeben, wenn die Anlagenstandorte in einem Standortbereich mit einer Mindestgröße von 20 ha liegen. Dies ist hier nicht gegeben und damit sind die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Vorrangfläche nicht erfüllt.
Eine Addierung dieser beiden Flächen, um den geforderten räumlichen Verbund von 20 ha zu erreichen, ist abwegig. Die beiden Flächen liegen circa 600 m auseinander und werden topographisch durch das circa 100 Höhenmeter tiefer liegende Tal des Allern- bzw. Wiesenbachs getrennt. Ein „räumlicher Verbund“ ist hier also nicht gegeben. Durch die topographische Trennung der Flächen kann die geforderte Bündelwirkung nicht erreicht werden. Das Landschaftsbild würde dort durch Einzelanlagen beeinträchtigt.
Der geplante Standort der Anlage OBK 1 ist nicht rechtens!
Nach derzeitiger Planung befindet sich zwar das Fundament der Anlage OBK 1 innerhalb der Vorrangfläche, die Rotoren aber können je nach Windrichtung bis zu 50 Prozent über die Grenzen des Vorranggebietes herausreichen. Dies steht im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 C 8.04) vom 21.10.2004 (https://www.bverwg.de/211004U4C8.04.0). Demnach sind die äußeren Grenzen eines Bauleitplans oder die Grenzen von Baugebieten oder Bauflächen stets von der gesamten Windkraftanlage einschließlich des Rotors einzuhalten. Im Urteil heißt es, bei Windenergieanlagen seien nicht nur das Fundament und der Turm, sondern auch die Rotoren als wesentliche Teile der Anlage in die Berechnung der Grundfläche einzubeziehen.
In der Planung aus dem Jahr 2018 war die Anlage OBK 1 innerhalb der Vorrangfläche geplant. Dieser Standort aber konnte aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden, da dort negative Auswirkungen auf die Fledermauspopulation zu befürchten sind. Es ist zweifelhaft, dass diese Auswirkungen durch die neue Standortwahl erheblich verringert werden, da die Anlage nur um wenige Meter (nicht genau beziffert) in südliche Richtung versetzt wurde. In einer Stellungnahme vom 14.08.2018 heißt es, dass Eingriffe im Bereich des Waldes mit hohem Angebot an Habitatbäumen vermieden werden sollen. Dieser Eingriff würde hier jedoch auch nötig aufgrund der für den Bau notwendigen Rodung.
Begründung
Neben der rechtlichen Situation sprechen viele Argumente gegen den Bau der Anlagen. Der direkt angrenzende Rhein-Hunsrück-Kreis verfügt über mehrere Hundert Anlagen, die die Landschaft stark beeinträchtigen. Die dortige Verbandsgemeinde Kirchberg hat den bereich südlich der B50, in dem die geplanten Anlagen liegen, aufgrund der Bedeutung für den Vorgelzug ausgespart. Es gibt kaum noch windkraftfreie Rückzugsorte für Mensch und Tier in der Region. Die jetzt noch freien Flächen sollten unbedingt frei bleiben!
Im Bereich der geplanten Anlagen haben wir zu dem Bedenken aufgrund folgender Punkte:
Akustische Beeinträchtigungen und Mindestabstand: Aufgrund der südwestlichen Lage zu Lindenschied und Dickenschied und der westlichen Lage zu Rohrbach ist insbesondere für diese Gemeinden mit einer erheblichen Erhöhung der Lärm-Emission auszugehen. Diese kann gesundheitliche Folgen für Mensch und Tier nach sich ziehen. Siehe etwa: https://www.bundestag.de/resource/blob/657038/05e0a36c803110ae446a7c04dc4e1f6a/WD-8-099-19-pdf-data.pdf und hier: https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz/regionale-wirtschaft_artikel,-wie-gefaehrlich-ist-der-stille-laerm-eine-studie-der-mainzer-unimedizin-zum-thema-windkraft-liefert-er-_arid,2120517.html
Gesetzlich geschützte Biotope: Mehrere Biotopkatasterflächen (BK) und substantielle Biotoptypen (BT) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft der beiden Anlagen und unweit der noch nicht beplanten Fläche südlich in der Gemarkung Hausen. Die meisten dieser Flächen liegen im Allern- bzw. Wiesenbachtal, das die beiden geplanten Flächen topographisch voneinander trennt. Das beplante Gebiet zählt zu Natura 2000-Gebiete und liegt im Vorranggebiet für den „Biotopverbund Kernfläche/Kernzone“ und in einem „Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund“. Die Anlagenstandorte befinden sich im nördlichen Bereich des FFH-Gebietes „Obere Nahe“.
Flora und Fauna einschließlich Vogelzug: Durch die Rodungsarbeiten und während des späteren Betriebs rechnet der Projektierer mit der Tötung von Vogelarten, mit der Kollision und Tötung von Kranichen während des Vogelzugs, mit der Tötung von Fledermäusen durch mechanischen Schlag oder durch Druckschwankungen, mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Fledermäuse, mit der Störwirkung auf Jagdhabitate und Quartiernutzung der Mops- und Bechsteinfledermaus, mit der Zerstörung von Nestern der Haselmaus und der Tötung selbiger sowie einer möglichen Tötung von Wildkatzen. Die Verbandsgemeinde Kirchberg weist zudem auf den Vogelzug im Bereich der beplanten Fläche hin. Soonwaldkamm und Idarkopf sind von großer Bedeutung für den Vogelzug. Die geplanten Anlagen befinden sich mittig zwischen Idarkopf und Soonwaldkamm und damit genau im Vogelzugkorridor.
Zuwegung: Geplant ist die Zuwegung über die B 421 zwischen Kirchberg und Dickenschied, über die Zufahrt zur PV-Anlage, entlang des Waldrands Bannholz, dann über den Radweg H6 und durch das Waldstück „Karsthecker Heide“.
Für die Zuwegung ist eine befahrbare Breite von 4 bis 4,5 m nötig. In den Innenkurven ist für die Schwerlastfahrzeuge zudem ein seitlicher Freiraum notwendig, der das Ausscheren der Lasten ermöglichen soll. In diesem Bereich müssten, so die Aussage, ggf. Gehölze entfernt oder eingekürzt werden.
Das bedeutet: Erhebliche "Einkürzung" entlang des Bannholzes, dem allein durch seine keltischen Gräberfelder eine kulturgeschichtliche Bedeutung zukommt und das dadurch auch touristisch frequentiert wird; Einkürzung am stark frequentierten Radweg, der die Rad-Aktiv-Route H6 „Kirchberger Rad-Aktiv-Route zwischen Kirchberg und Lützelsoon" beinhaltet; Rodung alter Mischwaldbestände am Radweg zum Bannholz hin; Vermutliche Rodung der Randgehölze und Bäume entlang des radwegs, was einen erheblichen Eingriff auch in den Naherholungseffekt nach sich zieht. Das Gebiet Karsthecker Heide verfügt über Biotope, die durch eine notwendige Rodung aufgrund der erforderlichen fahrbaren Breite ebenfalls erheblich beeinträchtigt würden. Zu erwähnen ist dort insbesondere das Vorkommen eines Uhus mit Jungtieren, das durch langjährige und regelmäßige Sichtungen des vormaligen Jagdpächters Matthias Krämer bestätigt wird. Weiterhin führt die Zuwegung unmittelbar entlang des Gebiets BK-6110-0026-2009, das dadurch ebenfalls erheblich beeinträchtigt würde. Die Standorte liegen zudem in einem „Vorhaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild“ im Landschaftsschutzgebiet „Hochwald-Idarwald".erwähnen ist dort insbesondere das Vorkommen eines Uhus mit Jungtieren, das durch langjährige und regelmäßige Sichtungen des vormaligen Jagdpächters Matthias Krämer bestätigt wird. Weiterhin führt die Zuwegung unmittelbar entlang des Gebiets BK-6110-0026-2009, das dadurch ebenfalls erheblich beeinträchtigt würde.
Per E-Mail an wea-soonit@web.de kann die gesamte Stellungnahme angefordert werden.
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.07.2020
Petition endet:
20.08.2020
Region:
Landkreis Birkenfeld
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 12.03.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 11.03.2021Liebe Unterstützer,
in der vergangenen Woche haben wir uns mit einem Offenen Brief (siehe Anhang) an die Landesregierung und an die Direktkandidaten unseres Walkreises gewandt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 9. März. Leider haben uns lediglich Bettina Brück (SPD-Direktkandidatin) und Karina Wächter (CDU-Direktkandidatin) geantwortet.
Bettina Brück räumte ein, sie recherchiere noch in der Sache, könne unsere Bedenken allerdings verstehen, da sie die Region kenne. Für "eine grundlegende Stellungnahme" fehle ihr aber "zum jetzigen Zeitpunkt die fachliche Grundlage". Generell teilt Brück mit: "Wir als SPD nehmen uns für Rheinland-Pfalz ein sehr ehrgeiziges Ziel vor und streben als eines der ersten Bundesländer die vollständige Klimaneutralität... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 27.02.2021Liebe Unterstützer, leider hatte unsere Petition erst einmal keinen Erfolg. Denn die Kreisverwaltung Birkenfeld hat entschieden, dass die Planung der Anlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sei.
Die meisten der Institutionen, die um Stellungnahme gebeten wurden, lehnten die Planung ab oder sahen sie kritisch. Darunter die Generaldirektion Kulturelles Erbe (sie geht von einer archäologischen Verdachtsfläche aus) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Die UNB äußert gar, dass die Ausweisung des Vorranggebiets naturschutzfachlich nicht nachvollziehbar sei. Die Teilflächen seien topografisch deutlich voneinander getrennt, das Vorranggebiet liege im FFH-Gebiet "Obere Nahe", es bestehe hohes Konfliktpotenzial aufgr. windkraftsensibler... weiter
Debatte
Ich wohne im Hunsrück, in Kümbdchen, im Abstand von wenigen hundert Metern von mehreren Windkrafträdern. Wie manche Mitmenschen sich über die (angebliche) Belästigung aufregen, kann ich nicht nachvollziehen. Ja, manchmal hört man die Räder und bei Nacht sieht man die Lichter blinken, aber nur aus der Ferne und in meinen Augen nicht störend. Natürlich wäre ein Hunsrück, und jede andere Naturlandschaft auch, ohne Windräder schöner, keine Frage. Aber wenn wir Strom wollen, müssen wir uns entscheiden woher der kommt. Und ich habe zigmal lieber Windräder vor der Nase als Atom- oder Kohlemeiler!