Bildung

Keine verwaltungsseitige Kindeswohlgefährdung mehr durch Ignorieren von Gutachten zur Schulfähigkeit

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

1.150 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

1.150 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 25.09.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

15.07.2023, 17:07

Ich habe im Text alle Begriffe mit "Kindswohl" durch den sprachlich korrekten Begriff "Kindeswohl" ersetzt.


Neuer Titel: Keine verwaltungsseitige KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung mehr durch Ignorieren von Gutachten zur Schulfähigkeit

Neuer Petitionstext:

Eltern von Autisten habe häufig ein Problem: Die Schule

Warum ist das so? Gerade bei Spektrums-Autisten ist der Autismus oft nicht auf den ersten Blick nach außen ersichtlich. Für Verantwortliche im Schulsystem wird diesbezüglich keine Fachkenntnis auf diesem Gebiet verlangt, dennoch werden die Themen die bei Autisten auftauchen imer wieder als „im Regelschulbetrieb lösbar“ angesehen. Dabei wird eines vergessen. Ein Kernthema des Autismus ist oft die soziale Interaktionsfähigkeit. Es gibt Autisten die kein Problem damit haben und solche bei denen alleine der Gedanke an größere Menschengruppen zu teilweise schweren psychosomatischen Schäden führen kann.

Präsenzunterricht in der Schule ist in diesem Zusammenhang oft ein Worst-Case-Szenario, also das Schlimmste, was einem Autisten passieren kann, denn Kinder nehmen in Bezug auf Lautstärke und Verhaltenoft wenig Rücksicht auf die Wahrnehmungs-Sensibilität von autistischen Kindern, die in der Folge schlichtweg an völliger Reizüberflutung leiden. Es gibt aber in den Schulen in der Regel keine fachlich kompetenten Lehrer, die mit dem Thema Autismus umgehen können. Inklusionsbeauftragte können diese Aufgabe aus eigener Erfahrung ebenfalls fachlich selten stemmen. Leidtragende sind neben den Kindern auch die Eltern, die mit den Folgen täglich konfrontiert sind.

Wir haben am eigenen Leib erlebt, dass von fachlicher, sogar amtsärztlicher Stelle eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit diagnostiziert wurde, was jedoch das Schulamt und sogar das Jugendamt schlichtweg nicht anerkannte.

Aktuell haben wir in meinen Augen in Deutschland eine Situation, die es einem jeweiligen Schulamt bzw. Jugendamt überläßt, ob sie eine entsprechende fachliche Diagnose anerkennen oder nicht. Dies hat sich nach zahlreichen Treffen mit Regierung, Schulamt und Jugendamt, aber auch Berichten von Betroffenen bei uns verfestigt.

Um es zu verdeutlichen: Wenn eine oder sogar mehrere fachliche Diagnosen zur Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit vorliegen, das Schul- oder Jugendamt diese aber ignoriert und dennoch Präsenz vorschreibt, fordert sie in meinen Augen quasi eine aktive KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung durch die Eltern ein. Das Argument der fehlenden Hinführung zu einer sozialen Reife, welches in der Regel gegen einen Wegfall von Präsenz angebracht wird, kann hier nicht greifen, da genau dieser soziale Kontakt in den Schulen ja nachweislich zu gesundheitsschädlichen Problemen für dieses Kind führt.

Statt sich auf die Entwicklung einer gesunden Bildung konzentrieren zu können, wird somit Eltern und Kind ein Szenario aufgedrückt, welches zu dauerhaften Folgeschäden bei Kindern aber auch Eltern führen kann, für die dann niemand staatlicherseits die Verantwortung übernimmt. Oft bleibt den Eltern somit nur der langwierige Klageweg, der jedoch überwiegend aus fehlender Kraft, aber auch aus Kostengründen nicht beschritten wird.

Gerade bei der Schulbesuchsunfähigkeit geht es NICHT um ein Wegbleiben von Bildung, sondern darum, dass der Staat es durch zur Präsenz alternative Angebote ermöglicht, einem Kind sein Recht auf Bildung zukommen zu lassen, ohne aktiv dessen KindswohlKindeswohl zu gefährden.

Mir ist bewußt, dass die Kulturhoheit und somit alles in Bezug auf die Schulpflicht bei den Ländern liegt. Aber KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung ist kein Länderthema, sondern ein Bundesthema. Damit seitens eines Schulamtes angeordnete kindswohlgefährdendekindeswohlgefährdende Entwicklungen an Schulen unterbunden werden können, muss der Staat den Rahmen dafür schaffen.

Daher fordere ich den Bundestag auf, eine bundesweite Regelung zu treffen und diese geseltzlich zu verankern, wie eine verwaltungsseitige KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung durch Ignorieren von fachärztlichen, teilweise sogar amtsärztlichen Gutachten zur Schul- bzw. Schulbesuchsunfähigkeit im Rahmen der Schulpflicht unterbunden werden kann. Sprich: Es muss ein bundesweiter Rahmen/Ablauf geschaffen werden, auf Basis derer die jeweiligen Schulbehörden eine Schulbesuchsunfähigkeit bzw. Schulunfähigkeit anerkennen MÜSSEN, um eine von der Verwaltung verordnete KindswohlgefährdungKindeswohlgefährdung zu verhindern.

Autismus ist im Übrigen hier als Beispiel genannt. Es gibt eine Vielzahl anderer Gründe, auf Basis derer eine Schulbesuchs- oder Schulunfähigkeit ausgesprochen werden kann.

Quellen und Anmerkung:

Die in der Petition beschriebenen Ereignisse basieren auf eigenen Erfahrungen mit unserem autistischen Sohn (heute 14) vor allem der letzten 4 Jahre. Aber wir hatten auch zahlreiche Gespräche mit anderen betroffenen Eltern, sowie auch einer etablierten Online-Schule mit Fokus Autismus, die Ähnliches berichten. Den Autausch mit den jeweiligen Betroffenen kann ich aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Aber in entsprechenden Gruppe wie z.B. der Facebook Gruppe: Schulfrei für Kinder mit Autismus/Behinderung ist Vergleichbares mehrfach nachzulesen.

www.facebook.com/groups/991692257669300

Auch in den Kommentaren zu dieser Petition spiegelt sich wieder, dass die von mir beschriebenen Abläufe wohl kein Einzelfall sind.



Neue Begründung:

Verwaltungsseitig dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, die nachweislich kindswohlgefährdendkindeswohlgefährdend sind. Mit dem Ignorieren teilweise sogar amtsärztlicher Gutachten überschreitet eine nichtfachliche Behörde ihre Kompetenz. Das Hauptproblem liegt darin, dass es staatlicherseits keine entsprechenden Regularien gibt, ab wann eine Schul- oder Schulbesuchsunfähigkeit ausgesprochen werden MUSS. Die Entscheidung obliegt immer einer Einzelperson, die bisher völlig unbehelligt Entscheidungen treffen kann, auch wenn sie das KindswohlKindeswohl gefährden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 43 (43 in Deutschland)


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