04.12.2022, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
03.12.2020, 10:38
Hiermit möchte ich allen herzlich danken, die mit ihrer Unterschrift das Anliegen der Petition unterstütz haben. Gestern war die Verbandsversammlung des Müllzweckverbands bei der auch das "Freimessen" des Abfalls aus Atomkraftwerken besprochen wurde. Zumindest einen Teilerfolg kann ich Ihnen vermelden. Der Zweckverband nimmt ab dem 01.01.2021 keinen atomar belasteten Müll mehr aus dem AKW Grafenreinfeld an, da dieses außerhalb des Verbandsgebietes liegt. Außerdem soll eine Messung des eingehenden Mülls auf Radioaktivität erfolgen.Der Müll aus den AKW´s Ohu 1 und Ohu2 wird aber weiterhin im Müllkraftwerk Schwandorf verbrannt. Damit wollen wir uns nicht zufrieden geben. Um das Problem von der Wurzel her anzugehen, muss der Gesetzgeber im Bund das "Freimessen" von atomar belasteten Abfällen beenden. Deshalb rege ich eine Petition mit diesem Inhalt an den Bundestag an.
02.12.2020, 06:00
Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.
28.11.2020, 01:00
Presseschau von openPetition
27.11.2020, 11:55
Weil am 2.12.2020 die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf stattfindet und dabei über die weitere Vorgehensweise der Verbrennung von "freigemessenen Atommüll" entschieden wird.
Neues Zeichnungsende: 02.12.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 508
20.11.2020, 12:29
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
19.11.2020, 12:59
Quellenangaben u. der dadurch ausgelöste Platzmangel
Neue Begründung: Das Müllkraftwerk Schwandorf verbrennt seit 2010 "freigemessene Abfälle" aus den Atomanlagen Isar 1 und Isar 2 sowie seit 2018 Material, das aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld anfällt. Umweltverbände und sogar der Deutsche Ärztetag üben daran deutlich Kritik und sehen nicht kalkulierbare Risiken für die Menschen.
Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) umfasst insgesamt 17 Kommunen. Das Gebiet erstreckt sich dabei von Bayreuth bis nach Landshut und Straubing und ist in diesem Zuständigkeitsbereich für die adäquate Entsorgung sämtlichen Mülls zuständig. Dazu gehört auch das sich derzeit im Rückbau befindende Atomkraftwerk Isar I nahe Landshut. Ganz klar nicht im Einzugsgebiet befindet sich hingegen das ehemalige Atomkraftwerk im unterfränkischen Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurth. Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) stuft den freigemessenen Abfall wie Gewerbemüll ein. Weil freigemessene Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen sind, ist das rechtlich korrekt, allerdings enthält dieser Müll trotzdem radioaktive Substanzen.
Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung nachweislich nicht gesundheitsgefährdend wäre. Grenz- bzw. Risikowerte sind politische Werte. Wie bedenklich diese Praxis ist, zeigt vielleicht die Tatsache, dass die Entsorgung von atomaren Abfällen über die Müllverbrennung in keinem anderen Land erlaubt ist.
Wir stehen erst am Anfang des Rückbaus der Atomkraftwerke – die Menge des freigemessenen Abfalls wird sich mit Sicherheit erhöhen. Denn durch die Freigabe wird gespart - was verbrannt wird, muss nicht teuer gelagert werden. Schwandorf muss den Müll nicht annehmen. Es ist durchaus möglich abzulehnen, wie das zum Beispiel das Müllkraftwerk Schweinfurt getan hat. Man bedenke, was es für die Zukunft bedeutet, wenn in Schwandorf widerstandslos der freigemessene Abfall angenommen wird, andere Müllkraftwerke das aber ablehnen!
ablehnen!
[https://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/aerger-ueber-akw-abfall-im-muellkraftwerk-21416-art1930486.html](www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/aerger-ueber-akw-abfall-im-muellkraftwerk-21416-art1930486.html)
Anders als das Wort „freigemessen“ suggeriert, ist der Müll aber dennoch strahlenbelastet. Das sogenannte 10μSv-Konzept der Bundesregierung bezeichnen daher zahlreiche Umweltverbände schon seit Jahren als Augenwischerei und unterstellen der Politik, so die Kosten des Atomausstieges von den Kernkraftwerksbetreibern auf die Steuerzahler umzuwälzen.
umzuwälzen.
[https://ippnw-ulm.de/wp-content/uploads/2019/02/2019-02-02-Mu%CC%88llverbrennung-von-radioaktiven-AKW-Abfa%CC%88llen-1.pdf](ippnw-ulm.de/wp-content/uploads/2019/02/2019-02-02-Mu%CC%88llverbrennung-von-radioaktiven-AKW-Abfa%CC%88llen-1.pdf)
„Grenzwerte sind politische Werte“
Deshalb kann es kein Freimessen geben. „Jegliches strahlendes Material aus Atomkraftwerken darf nicht aus der atomrechtlichen Verantwortung entlassen werden.“ Das sieht der Gesetzgeber anders und erklärte in der Strahlenschutzverordnung von 2001, dass freigegeben werde, was nicht „unzweifelhaft endgelagert werden muss“.
[https://www.aerzteblatt.de/archiv/173109/Gefahren-durch-Ionisierende-Strahlung-Mediziner-in-der-Verantwortung](www.aerzteblatt.de/archiv/173109/Gefahren-durch-Ionisierende-Strahlung-Mediziner-in-der-Verantwortung)
Der Schwellenwert von 10 Mikrosievert liegt zwar deutlich unterhalb natürlich vorkommender Strahlungsquellen wie in manchen Nahrungsmitteln oder der kosmischen Strahlung. Dennoch kritisieren auch der Umweltverband BUND und die Ärzteorganisation IPPNW das praktizierte Verfahren. Da es sich bei den Abrissabfällen um sehr große Mengen handle, könne es zu einer unkontrollierten Erhöhung der Strahlenbelastung kommen, so die Befürchtung. Wie die BüfA zudem in einer offiziellen Stellungnahme erklärt, sei es seit Jahren gängige Praxis, radioaktiv kontaminiertes Material wie Schutzanzüge in einer Tonne mit anderen nicht kontaminierten Abfällen so lange zu mischen, bis die gesetzlichen Grenzwerte unterschritten werden. „Somit dürfen diese Abfälle wie gewöhnlicher Gewerbemüll verbrannt werden. Dies reduziert aber die Radioaktivität nicht, sondern macht nur den Umfang geringer.“
[https://schwandorf.bund-naturschutz.de/brennpunkte/akw-muellverbrennung](schwandorf.bund-naturschutz.de/brennpunkte/akw-muellverbrennung)
Aus medizinischer Sicht sehr bedenklich.
Denn aus medizinischer Sicht existiert überhaupt kein Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung für den Menschen nicht schädlich wäre. Der Deutsche Ärztetag bezeichnete 2017 in einem Beschluss den Grenzwert für freigemessenen Müll daher als „willkürlich festgelegt“ und forderte eine neue Begutachtung der Thematik. Der Deutsche Ärztetag sowie Umweltverbände wie der BUND sehen die bestehende Praxis ohnehin „eher als Finanzierungskonzept zur Reduzierung der Atommüllkosten“ und damit ebenfalls als politisch motiviert.
Immerhin geht es um mehrere Millionen Tonnen Müll, der in den kommenden Jahren deutschlandweit durch den Rückbau der Atommeiler anfallen wird. 2022 soll mit Ohu II bei Landshut ein weiteres AKW im direkten Einzugsgebiet des Zweckverbandes Schwandorf stillgelegt werden. Dieser Müll wird dann voraussichtlich nach der Freimessung ebenfalls in Schwandorf landen. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
[http://ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Freimessung\_Aerztetag.pdf](ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Freimessung_Aerztetag.pdf)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 268
18.11.2020, 11:56
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte geben Sie Quellen für die folgenden Aussagen und Zitate an:
- Schwandorf muss den Müll nicht annehmen. Es ist durchaus möglich abzulehnen, wie das zum Beispiel das Müllkraftwerk Schweinfurt getan hat.
- Das sogenannte 10μSv-Konzept der Bundesregierung bezeichnen daher zahlreiche Umweltverbände schon seit Jahren als Augenwischerei und unterstellen der Politik, so die Kosten des Atomausstieges von den Kernkraftwerksbetreibern auf die Steuerzahler umzuwälzen.
- „Grenzwerte sind politische Werte“ Deshalb kann es kein Freimessen geben. „Jegliches strahlendes Material aus Atomkraftwerken darf nicht aus der atomrechtlichen Verantwortung entlassen werden.“ Das sieht der Gesetzgeber anders und erklärte in der Strahlenschutzverordnung von 2001, dass freigegeben werde, was nicht „unzweifelhaft endgelagert werden muss“.
- Dennoch kritisieren auch der Umweltverband BUND und die Ärzteorganisation IPPNW das praktizierte Verfahren. Da es sich bei den Abrissabfällen um sehr große Mengen handle, könne es zu einer unkontrollierten Erhöhung der Strahlenbelastung kommen, so die Befürchtung. Wie die BüfA zudem in einer offiziellen Stellungnahme erklärt, sei es seit Jahren gängige Praxis, radioaktiv kontaminiertes Material wie Schutzanzüge in einer Tonne mit anderen nicht kontaminierten Abfällen so lange zu mischen, bis die gesetzlichen Grenzwerte unterschritten werden. „Somit dürfen diese Abfälle wie gewöhnlicher Gewerbemüll verbrannt werden. Dies reduziert aber die Radioaktivität nicht, sondern macht nur den Umfang geringer.“
- Der Deutsche Ärztetag bezeichnete 2017 in einem Beschluss den Grenzwert für freigemessenen Müll daher als „willkürlich festgelegt“ und forderte eine neue Begutachtung der Thematik. Der Deutsche Ärztetag sowie Umweltverbände wie der BUND sehen die bestehende Praxis ohnehin „eher als Finanzierungskonzept zur Reduzierung der Atommüllkosten“ und damit ebenfalls als politisch motiviert.