Umwelt

Keine Verbrennung "freigemessener radioaktiver Abfälle" im Müllkraftwerk Schwandorf und anderswo!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Zweckverband Müllverwertung Schwandorf

696 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

696 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.12.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.11.2020, 12:59

Quellenangaben u. der dadurch ausgelöste Platzmangel


Neue Begründung: Das Müllkraftwerk Schwandorf verbrennt seit 2010 "freigemessene Abfälle" aus den Atomanlagen Isar 1 und Isar 2 sowie seit 2018 Material, das aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld anfällt. Umweltverbände und sogar der Deutsche Ärztetag üben daran deutlich Kritik und sehen nicht kalkulierbare Risiken für die Menschen.
Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) umfasst insgesamt 17 Kommunen. Das Gebiet erstreckt sich dabei von Bayreuth bis nach Landshut und Straubing und ist in diesem Zuständigkeitsbereich für die adäquate Entsorgung sämtlichen Mülls zuständig. Dazu gehört auch das sich derzeit im Rückbau befindende Atomkraftwerk Isar I nahe Landshut. Ganz klar nicht im Einzugsgebiet befindet sich hingegen das ehemalige Atomkraftwerk im unterfränkischen Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurth. Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) stuft den freigemessenen Abfall wie Gewerbemüll ein. Weil freigemessene Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen sind, ist das rechtlich korrekt, allerdings enthält dieser Müll trotzdem radioaktive Substanzen.
Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung nachweislich nicht gesundheitsgefährdend wäre. Grenz- bzw. Risikowerte sind politische Werte. Wie bedenklich diese Praxis ist, zeigt vielleicht die Tatsache, dass die Entsorgung von atomaren Abfällen über die Müllverbrennung in keinem anderen Land erlaubt ist.
Wir stehen erst am Anfang des Rückbaus der Atomkraftwerke – die Menge des freigemessenen Abfalls wird sich mit Sicherheit erhöhen. Denn durch die Freigabe wird gespart - was verbrannt wird, muss nicht teuer gelagert werden. Schwandorf muss den Müll nicht annehmen. Es ist durchaus möglich abzulehnen, wie das zum Beispiel das Müllkraftwerk Schweinfurt getan hat. Man bedenke, was es für die Zukunft bedeutet, wenn in Schwandorf widerstandslos der freigemessene Abfall angenommen wird, andere Müllkraftwerke das aber ablehnen!
ablehnen!
[https://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/aerger-ueber-akw-abfall-im-muellkraftwerk-21416-art1930486.html](www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/aerger-ueber-akw-abfall-im-muellkraftwerk-21416-art1930486.html)
Anders als das Wort „freigemessen“ suggeriert, ist der Müll aber dennoch strahlenbelastet. Das sogenannte 10μSv-Konzept der Bundesregierung bezeichnen daher zahlreiche Umweltverbände schon seit Jahren als Augenwischerei und unterstellen der Politik, so die Kosten des Atomausstieges von den Kernkraftwerksbetreibern auf die Steuerzahler umzuwälzen.
umzuwälzen.
[https://ippnw-ulm.de/wp-content/uploads/2019/02/2019-02-02-Mu%CC%88llverbrennung-von-radioaktiven-AKW-Abfa%CC%88llen-1.pdf](ippnw-ulm.de/wp-content/uploads/2019/02/2019-02-02-Mu%CC%88llverbrennung-von-radioaktiven-AKW-Abfa%CC%88llen-1.pdf)
„Grenzwerte sind politische Werte“
Deshalb kann es kein Freimessen geben. „Jegliches strahlendes Material aus Atomkraftwerken darf nicht aus der atomrechtlichen Verantwortung entlassen werden.“ Das sieht der Gesetzgeber anders und erklärte in der Strahlenschutzverordnung von 2001, dass freigegeben werde, was nicht „unzweifelhaft endgelagert werden muss“.
[https://www.aerzteblatt.de/archiv/173109/Gefahren-durch-Ionisierende-Strahlung-Mediziner-in-der-Verantwortung](www.aerzteblatt.de/archiv/173109/Gefahren-durch-Ionisierende-Strahlung-Mediziner-in-der-Verantwortung)
Der Schwellenwert von 10 Mikrosievert liegt zwar deutlich unterhalb natürlich vorkommender Strahlungsquellen wie in manchen Nahrungsmitteln oder der kosmischen Strahlung. Dennoch kritisieren auch der Umweltverband BUND und die Ärzteorganisation IPPNW das praktizierte Verfahren. Da es sich bei den Abrissabfällen um sehr große Mengen handle, könne es zu einer unkontrollierten Erhöhung der Strahlenbelastung kommen, so die Befürchtung. Wie die BüfA zudem in einer offiziellen Stellungnahme erklärt, sei es seit Jahren gängige Praxis, radioaktiv kontaminiertes Material wie Schutzanzüge in einer Tonne mit anderen nicht kontaminierten Abfällen so lange zu mischen, bis die gesetzlichen Grenzwerte unterschritten werden. „Somit dürfen diese Abfälle wie gewöhnlicher Gewerbemüll verbrannt werden. Dies reduziert aber die Radioaktivität nicht, sondern macht nur den Umfang geringer.“
[https://schwandorf.bund-naturschutz.de/brennpunkte/akw-muellverbrennung](schwandorf.bund-naturschutz.de/brennpunkte/akw-muellverbrennung)
Aus medizinischer Sicht sehr bedenklich.
Denn aus medizinischer Sicht existiert überhaupt kein Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung für den Menschen nicht schädlich wäre. Der Deutsche Ärztetag bezeichnete 2017 in einem Beschluss den Grenzwert für freigemessenen Müll daher als „willkürlich festgelegt“ und forderte eine neue Begutachtung der Thematik. Der Deutsche Ärztetag sowie Umweltverbände wie der BUND sehen die bestehende Praxis ohnehin „eher als Finanzierungskonzept zur Reduzierung der Atommüllkosten“ und damit ebenfalls als politisch motiviert.
Immerhin geht es um mehrere Millionen Tonnen Müll, der in den kommenden Jahren deutschlandweit durch den Rückbau der Atommeiler anfallen wird. 2022 soll mit Ohu II bei Landshut ein weiteres AKW im direkten Einzugsgebiet des Zweckverbandes Schwandorf stillgelegt werden. Dieser Müll wird dann voraussichtlich nach der Freimessung ebenfalls in Schwandorf landen. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
[http://ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Freimessung\_Aerztetag.pdf](ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Freimessung_Aerztetag.pdf)

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 268


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