07.07.2018, 18:59
Liebe Mitstreiter und Interessenten,
in Gesprächen habe ich öfters gehört, dass viele ja schon eine Petition gegen die Strabs unterschrieben haben, und fragen, warum sie schon wieder unterschreiben sollen.
In der Tat ist es richtig, dass es viele Petitionen zum Thema Strabs gibt. Jede einzelne Petition betrifft aber immer nur eine Region,- so gibt es verschiedene Aktionen in verschiedenen Städten und Bundesländern.
Unsere Petition "Keine Strabs in Nordstemmen" betrifft also nur die Gemeinde Nordstemmen, und hierfür sammeln wir Unterschriften.
Wir sind auf einem guten Weg !
In diesem Sinn wünsche ich ein schönes Wochenende
06.07.2018, 19:25
Nur die Formatierung wurde geändert
Neuer Petitionstext: Änderung des § 6 NKAG, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.
Neue Begründung: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraßen ist ungerecht und unsozial.
Straßenbeiträge belasten einseitig nur die Grundstückseigentümer, oft in einer existenz-bedrohenden Höhe.
Änderung des § 6 NKAG, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.
Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge, die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Erneuerung und Ausbau sind daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
Niedersachsen schafft die Strabs ab.
www.facebook.com/groups/303351970146894/
Das Argument der Verwaltung, dass im Moment kein Geld für die Streichung der Strabs vorhanden sei, und für die nächsten Jahre keine Strassenerneuerungen geplant sind, greift nicht.
Wenn eh keine Erneuerungen der Strassen geplant sind, kann problemlos die Strabs gestrichen werden. Die Kosten für, in späteren Jahren geplante Strassenerneuerungen, kann ggf. bei Notwendigkeit durch eine moderate Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden.
Die Argumente der Verwaltung, dass im Fall der Streichung, die Grundsteuer fast verdoppelt werden müsste, sind widerlegt worden, ebenso das Argument, dass ein Großteil der Mehreinnahmen als Kreisumlage abgeführt werden müsse.
Einer Streichung der Strabs, auch in Nordstemmen, steht somit nichts mehr im Weg. Etwa ein Drittel der Kommunen im Landkreis haben es vorgemacht!
03.07.2018, 12:50
Liebe Unterstützer,
viele haben nachgefragt, wie Sie die Petition unterstützen können,-
es gibt viele Wege und Möglichkeiten um zu unterstützen.
Erzählen Sie ihren Nachbarn von der Petition und senden Sie den Link www.openpetition.de/petition/online/keine-strabs-in-nordstemmen, damit sie unterschreiben können.Sie können den Link gerne auch bei Facebook, Twitter und Co. teilen. Alternativ können Sie auch Unterschriftenbögen ausdrucken und von Interessierten auf Papier unterschreiben lassen.
Es sind unsererseits noch weitere Aktionen zum Thema: "Keine Strabs in Nordstemmen " geplant. Wir werden Sie rechtzeitig hierüber informieren.
Geniessen Sie das schöne Wetter !
Liebe Grüße aus Nordstemmen
28.06.2018, 20:50
Liebe Mitstreiter und Unterstützer,
unsere Petition hat einen sehr guten Start hingelegt !
Vielen Dank an ALLE, die für diesen guten Start gesorgt haben.
Bitte sprecht auch eure Nachbarn und Freunde an, damit auch sie die Petition unterschreiben können.
Was auch ganz wichtig ist, dass Ihr den Link zur Petition teilt.
Ihr könnt aber auch eine Unterschriftenliste ausdrucken und von Interessierten unterschreiben lassen.
In diesem Sinne, wünsche ich euch einen guten Start in das wohlverdiente Wochenende
...und denkt daran: Gemeinsam können wir viel bewegen
28.06.2018, 20:24
Liebe Mitstreiter und Unterstützer,
unsere Petition hat einen sehr guten Start hingelegt !
Vielen Dank an ALLE, die für diesen guten Start gesorgt haben.
Bitte sprecht auch eure Nachbarn und Freunde an, damit auch sie die Petition unterschreiben können.
Was auch ganz wichtig ist, dass Ihr den Link zur Petition teilt.
Ihr könnt aber eine Unterschriftenliste ausdrucken und von Interessierten unterschreiben lassen.
In diesem Sinne, wünsche ich euch einen guten Start in das wohlverdiente Wochenende
...und denkt daran: Gemeinsam können wir viel bewegen
27.06.2018, 20:47
Die durchschnittliche Wohneigentumsquote lag im Jahr 2014 in Deutschland bei 52,4%.
Zur Zeit liegt sie in Niedersachsen bei 54,7%.
Diese 54,7% werden nach der Strabs veranlagt. Dabei sind die Wohnungseigentümer
auszuschließen, die an Bundes- Landes- oder Kreisstraßen liegen. Außerdem die, die durch Sonderprogramme der EU usw. nicht zur Zahlung herangezogen werden.
Ist es fair und richtig, dass nach Anwendung der Strabs die verbleibenden ca. 30%
das gesamte kommunale Straßennetz zahlen?