27.06.2018, 20:47
Die durchschnittliche Wohneigentumsquote lag im Jahr 2014 in Deutschland bei 52,4%.
Zur Zeit liegt sie in Niedersachsen bei 54,7%.
Diese 54,7% werden nach der Strabs veranlagt. Dabei sind die Wohnungseigentümer
auszuschließen, die an Bundes- Landes- oder Kreisstraßen liegen. Außerdem die, die durch Sonderprogramme der EU usw. nicht zur Zahlung herangezogen werden.
Ist es fair und richtig, dass nach Anwendung der Strabs die verbleibenden ca. 30%
das gesamte kommunale Straßennetz zahlen?