Erfolg
Gesundheit

Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
58.134 Unterstützende 57.914 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

58.134 Unterstützende 57.914 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 14.06.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

25.12.2020, 21:26

Ich wurde gebeten die Zielgruppe allgemeiner zu verfassen


Neue Begründung: Unter dem Deckmantel der angeblichen Vereinfachung der unsäglichen Bürokratie bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und zieht weiter in die Richtung „stationär vor ambulant“. Was genau umgekehrt sein sollte, um die Selbstbestimmung aller Pflegebedürftigen zu wahren!
Hintergrund ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige und Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag Alltag realisiert werden können. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 58 (58 in Deutschland)


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