17.05.2020, 14:30
Liebe UnterstützerInnen,
als Anlage erhalten Sie den Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde an die BuGa-Gesellschaft. Die Behörde stellt damit das Verwaltungsverfahren ein, nachdem die BuGa-Gesellschaft von sich aus den Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung von 26 Kleingartenparzellen im LSG Feudenheimer Au zurückgenommen hatte. Hintergrund ist die in diesem Bescheid auf Seite 2 im 4. Absatz wiedergegebene Auffassung des Regierungspräsidiums (RP) als Obere Naturschutzbehörde, die den Plänen der BuGa-Gesellschaft widerspricht:
" Nach unserer Einschätzung würde die Verlegung der 26 Kleingartenparzellen – trotz der Auflagen zur Minimierung der Beeinträchtigung – aus den folgenden Erwägungen heraus in für uns nicht akzeptabler Weise nach wie vor dem Schutzzweck des LSG zuwider laufen, das Landschaftsbild und die natürliche Eigenart der Landschaft nachteilig verändern sowie den Naturgenuss und den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen“.
Diese Aussagen des Regierungspräsidiums wecken Hoffnung für das laufende Planfeststellungsverfahrens zum Radschnellweg. Denn müsste das RP danach nicht auch konsequenterweise einen Radschnellweg mitten durch die AU - egal in welcher Variante - verbieten?
Denn wenn schon die Anlage von Kleingärten den Charakter des Landschaftsschutzgebietes verändert, dann doch erst recht die knapp 2 km lange 6,50 Meter breite Radweg-Betontrasse mitten durch schützenswerte Pflanzen und Tierwelt der Au und insbesondere das dabei geplante 116 Meter lange Brückenbauwerk als Auffahrt zum Hochgestade, welches den Freiflächencharakter der Au zerstört und für ein komplett neues Landschaftsbild sorgt!
Aber auch die vom Bezirksbeirat Feudenheim ins Spiel gebrachte alternative Radwegvariante würde durch das Landschaftsschutzgebiet verlaufen. Und der mit dieser Variante vorgesehene Tunnel oder die Unterführung durch das Hochgestade wäre ein glatter Verstoß gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung der Feudenheimer Au: Nach dieser Verordnung ist es ausdrücklich verboten, dass das Hochgestade verändert oder geschädigt wird.
Alles spricht daher aus unserer Sicht nunmehr für den mit unserer Petition verfolgten Radschnellweg am Aubuckel und an der Feudenheimer Straße.
Bleiben wir also dran und hoffen weiter!
Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz