Der Petitionsausschuss hat mit dem beigefügten Schreiben vom 29.10.2021 das Petitionsverfahren gemäß der Geschäftsordnung des Landtages für endgültig abgeschlossen erklärt. Vorangegangen war der Bericht der Landesregierung vom 11.10.2021, mit dem der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens - erwarteter Beschluss bis Ende 2021 - dargestellt wurde.
am 15.9.21 ab 10:00 will das Regierungspräsidium Karlsruhe die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhobenen Einwendungen gegen den Radschnellweg erörtern (Kulturhaus Mannheim-Käfertal, Werner-Keller-Saal, Gartenstr. 8, 68309 Mannheim) siehe Anlage.
Nach unseren Informationen können Personen zugelassen werden, die " .... Einwendungen erhoben oder sich geäußert haben". Wie aus der Anlage hervorgeht, ist hierzu aber eine Anmeldung per Post oder E-Mail unter den angegebenen Adressen erforderlich.
Freundliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz
Liebe Unterstützer*innen,
im Rahmen der Planungen zur Bundesgartenschau 2023 soll jetzt mit weiteren Baumaßnahmen begonnen werden, die ebenso wie der Radschnellweg massiv das Landschaftsschutzgebiet der Feudenheimer Au beeinträchtigen:
1. Das Projekt "Augewässer":
Zur Versorgung neuer Au- Gewässer und des BUGA23-Geländes sollen im Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au 2 neue Brunnen gebohrt werden.
Aus diesen Brunnen sollen täglich bis mindestens 2024 zwischen 400.000 und 600.000 Liter Grundwasser abgepumpt werden (Quelle: Wasserrechtlicher Genehmigungsantrag der BUGA23 gGmbH vom Oktober 2020, Seite 17).
Im Genehmigungsantrag auf Seite 13 gibt der Antragsteller selbst zu, dass die Folgen der o.g. Grundwasserentnahme nicht eingeschätzt werden können:
„In der Periode 1913 – 2019 betrug die Schwankungsbreite rd. 5 m (siehe Abbildung 5). Sie ist u.a. von der hydrologischen Situation, aber auch von anthropogenen Einflüssen (großräumige Absenkung durch Trink- und Brauchwasserentnahmen) geprägt. Die zukünftige Entwicklung der genannten Einflussgrößen kann nicht gesteuert werden. Auch wenn die Grundwasserstände aktuell bezogen auf das langjährige Mittel hoch liegen, ist nach längeren Trockenphasen ein Absinken auf die Wasserstände der 1970er Jahre möglich.“
Bei diesem Projekt werden weitere ca. 50.000 qm dauerhaft versiegelt – ein Unding, da Mannheim bereits zu den am meisten versiegelten Städten in Deutschland zählt.
2. Das Projekt „Panoramasteg“
Es beinhaltet ein weit über 300 Tonnen schweres und riesiges Bauwerk mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora, Fauna, Boden und Landschaft.
Zudem entsteht durch den Bau die massive Beschädigung des Hochgestades durch das Fundament der Rampe, welches sieben bis acht Meter hoch ist. Bäume müssten dafür gefällt werden. Neben dem geplanten Tunnel mitten durch das Hochgestade für den Radschnellweg wird mit dem Panoramasteg erneut in eklatanter Weise irreversibel und schwer in das besonders geschützte Hochgestade eingegriffen.
Die Landschaftsschutzgebietsverordnung enthält jedoch das Verbot, dass „das Hochgestade verändert oder geschädigt wird (Paragraf 4 Ziffer 6)“. Mit den genannten Eingriffen wird sich also völlig bewusst über Gebote und Verbote zum Landschafts- und Naturschutz hinweggesetzt, und das zugunsten einer Bundesgartenschau, die laut öffentlicher Darstellung eigentlich ökologisches Verhalten veranschaulichen und fördern soll.
Gegen diese Eingriffe wurden nun zwei neue Petitionen ins Leben gerufen: www.openpetition.de/petition/online/augewaesser-keine-weiteren-massiven-eingriffe-in-das-landschaftsschutzgebiet-feudenheimer-au www.openpetition.de/petition/online/panoramasteg-keine-weiteren-massiven-eingriffe-in-das-landschaftsschutzgebiet-feudenheimer-au
Liebe Unterstützer*innen, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mit Ihren Unterschriften ebenfalls die obigen Petitionen unterstützen, dass die Feudenheimer Au nicht zu Schaden kommt.
Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz
Liebe Unterstützer*innen,
aufgrund der vom Gemeinderat mehrheitlich genehmigten neuen Trassenvariante (u.a. mit einer Untertunnelung des Aubuckels) gibt es ein neues Anhörungsverfahren.
Gemäß der dortigen Bekanntmachung können Einwendungen gegen die neue Trasse bis zum 22.1.2021 eingereicht werden entweder beim
• Regierungspräsidium Karlsruhe(Referat 17), Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder
• bei der Stadtverwaltung Mannheim, Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung, Denkmalschutz, Collinistr. 1, 68161 Mannheim, wo auch die Planunterlagen in der Zeit vom 23.11.2020 bis einschließlich 22.12.2020 während der gesamten Dienststunden ausliegen.
Ich selbst habe bereits meine Einwendungen an das RP versandt (siehe Anlage). Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn viele von Euch ebenfalls an das RP oder an die Stadtverwaltung schreiben würden. Sehr gerne könnt Ihr dabei Argumente aus meinem Schreiben sinngemäß (bitte nicht wortwörtlich verwenden) für Euer eigenes Schreiben benutzen.
Viel Spaß dabei und herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz
Hände weg von der Au!
Der Gemeinderat hat mit einer äußerst knappen Mehrheit für den geplanten Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet gestimmt. Doch das letzte Wort hat immer noch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Unter dem Motto „Montags für Monnem“ treffen wir uns daher ab sofort immer Montags zu einer kleinen Mahnwache um 18:00 Uhr für maximal 30 Minuten am Aubuckel / Ecke Feudenheimer Straße mit Plakaten und Grablichtern zum lockeren Austausch und um klar zu signalisieren: Wir geben nicht auf! Und das sollen alle merken!
An alle Spazier- und Gassigänger:
Wissen Sie, dass als sogenannte "Ausgleichsfläche" für den geplanten Radschnellweg ausgerechnet der schön ausgebaute und häufig genutzte Spazierweg am unteren Rand des Aubuckels entsiegelt, d.h. wegfallen wird?
Bitte kommen Sie und unterstützen Sie damit unser Anliegen zum Erhalt des Landschaftsschutzgebiets. Sagen Sie es weiter, sprechen Sie mit Nachbarn, Freunden, Lokalpolitikern, oder teilen Sie in den sozialen Medien.
Mund-/Nasenschutz ist bei allen Teilnehmern zwingend!
Liebe Unterstützer*innen,
Uli Schaefer beschreibt in einem kurzen Video (5:54 Min.) einen weiteren Nachteil des geplanten Radschnellweges durch die Feudenheimer Au: Dadurch soll ein beliebter Spazierweg am Fuße des Hochgestades entfallen.
Liebe Unterstützer*innen,
der Landtag ist in der beigefügten Entscheidung vom 15.10.2020 der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt. Danach soll "die Petition der Regierung als Material überwiesen werden, verbunden mit der Bitte, im nächsten Jahr erneut zu berichten".
Es handelt sich somit um keine Endentscheidung. Vielmehr wird dort darauf hingewiesen, dass zunächst noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse. Des Weiteren wird erwähnt, dass "um eine Abschätzung treffen zu können, welche Auswirkungen der Bau eines Radschnellweges durch die Feudenheimer Au verursacht, zunächst die Unterlagen vollständig vorgelegt werden müssen".
Obwohl wir den Petitionsausschuss bereits über die Entscheidung des RP mit der Nichtgenehmigung der Verlegung der 26 Kleingärten in das Landschaftsschutzgebiet hingewiesen hatten, geht die Petitionsentscheidung schwerpunktmäßig auf diesen Umstand ein.
Bemerkenswerterweise ist davon die Rede, dass die Planfeststellungsbehörde nur über das Vorhaben selbst sowie über die notwendigen Folgemaßnahmen entscheiden könne und die Verlegung der Kleingärten keine notwendige Folgemaßnahme darstelle!
Im Gegensatz dazu hat das RP doch bereits darüber entschieden und die Verlegung für nicht rechtmäßig angesehen!
An dieser Entscheidung sieht man, dass der Petitionsausschuss nur völlig unzureichend oder gar nicht vom Verkehrsministerium und den angefragten Behörden über die neue Planungsschritte und Entscheidungen informiert wurde, was der Berichterstatter, Herr Stephen Brauer, bereits ausdrücklich bemängelt hatte.
Nicht Gegenstand der Landtagsentscheidung war damit der Umstand, dass der Mannheimer Gemeinderat am 6.10.2020 (mit knapper Mehrheit) eine neue Radwegtrasse abgesegnet hat, mit der ein massiver Eingriff in das streng geschützte Hochgestade mittels der Durchstoßung mittels Unterführung und dem Abholzen von ca. 40 Bäumen verbunden ist.
Interessant sind für mich die in der Entscheidung dargestellten Grundsätze zum Planfeststellungsverfahren:
Danach ist die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme nicht Gegenstand der Planfeststellung.
Andererseits wird aber hervorgehoben, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Gesamtabwägung stattfinden wird. Daraus ergebe sich die Verpflichtung, der Frage nach etwaigen schonenderen Alternativen nachzugehen. Zitat:
"Die Alternativenprüfung bezieht sich beispielsweise auf den konkreten Ort der Verwirklichung des Vorhabens, auf die Dimensionierung des Vorhabens oder die Art der Projektverwirklichung. Unter diesem Gesichtspunkt spielen auch die zu erwartenden Umweltauswirkungen eine gewichtige Rolle. Außerdem ist im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu untersuchen, ob die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt, vermieden, ausgeglichen oder kompensiert werden können. Ein Vorhaben kann nur zugelassen werden, wenn der positive Nutzen die danach verbleibenden negativen Auswirkungen überwiegt."
Sind wir also gespannt, wie das RP nach diesen Grundsätzen den Umstand bewerten wird, dass nach unserem Vorschlag eine Alternativtrasse über die Kastanienallee, Aubuckel und Feudenheimer Straße zur Verfügung steht, die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet völlig vermeidet.
Liebe Unterstützer*innen,
am Dienstag 6.10.2020 hat der Mannheimer Gemeinderat mit einer recht knappen Mehrheit von 24: 21 Stimmen zugunsten der neuen Radschnellwegvariante durch die Feudenheimer Au entschieden.
Hier der Link zum Pressebericht der Rhein-Neckar-Zeitung:
Gleichzeitig gibt es ein sehr interessantes Video von Uli Schaefer zur Mahnwache für die Erhaltung der Au vom 4.10.2020. Dieses Video ist zu sehen unter
Auch nach der für uns negativen Gemeinderatsentscheidung werden wir weiterkämpfen und hoffen auf eine positive Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde im Planfeststellungsverfahren.
aus der beigefügten E-Mail-Nachricht des Berichterstatters des Petitionsausschusses, Stephen Brauer, MdL, vom 21.7.2020 geht hervor, dass die Stadt Mannheim dem Stuttgarter Petitionsausschuss offenbar zu wenig Informationen zur Verfügung stellt, so dass dieser nicht in der Lage ist, über die Petition abzustimmen.
Deswegen sei es erforderlich, eine neue Petition einzureichen, aber erst, wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Auch wenn es nach unseren Informationen dann nicht erforderlich sein wird, erneut Unterschriften zu sammeln, sind wir doch über die vorläufige Beendigung des Petitionsverfahrens sehr irritiert und enttäuscht, insbesondere, was das von Herrn Brauer beanstandete Verhalten der Stadt angeht.
Auf der anstehenden Gemeinderatssitzung am Dienstag, 28.7.2020 (16-19 Uhr) besteht die Möglichkeit dafür zu stimmen, dass über das Thema Radschnellweg durch die Feudenheimer Au erneut beraten und hierüber abgestimmt wird. Nachdem sich die CDU-Fraktion gegen die neue Radschnellwegvariante ausgesprochen hat, ist es sogar denkbar, dass sich aktuell eine Mehrheit im Gemeinderat gegen den Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet der Au ausspricht!
Deswegen wollen wir nun schriftlich und auch persönlich vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag auf die GemeinderätInnen zugehen, damit diese dafür votieren, dass schon in absehbarer Zeit im Gemeinderat erneut über den Radschnellweg abgestimmt wird. Hierzu wollen wir eine aktuelle Argumentensammlung gegen die neue Radwegvariante überreichen.
Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie sich an dieser Aktion vor der Gemeinderatssitzung beteiligen würden.