Region: Mannheim
Umwelt

Kein Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg
1.198 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.198 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

29.02.2020, 10:34

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Liebe MitstreiterInnen,

jetzt kommt das Finale in Sachen Radschnellweg durch die Au.

Bei der Anhörung des Petitionsausschusses am 21.2.2020 hatten die Vertreter des Petitionsausschusses erklärt, dass der Ausschuss erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entscheiden wolle. Es ist also umso wichtiger, dass Sie jetzt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren Ihre Einwendungen erheben!

Schriftliche Einwendungen können bis zum 12.3.2020 (Eingangsdatum maßgebend) erhoben werden beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder beim Bürgermeisteramt der Stadt Mannheim, Fachbereich Grünflächen und Umwelt, Collinistr. 1, 68161 Mannheim.

Als Muster erhalten Sie unsere Argumentensammlung mit 10 wichtigen Punkten, die wir zu unserer Präsentation vor dem Petitionsausschuss an die Anwesenden verteilt hatten.

Ergänzender Hinweis:

Die mittlerweile vom Bezirksbeirat Feudenheim ins Spiel gebrachte Kompromisslösung sieht zwei gravierende Abweichungen zur offiziellen Trasse A 2 vor. Zum einen, dass der Radweg nicht durch die Kleingartenanlage verläuft, sondern auf dem bestehenden Weg zwischen Unterführung Feudenheimer Straße und Au geführt wird, dann aber ebenso als Betontrasse durch das Landschaftsschutzgebiet der Au verlaufen soll. Am anderen Ende soll der Aubuckel mittels einem Tunnel/Unterführung gequert werden (anstelle einer Hochführung mittels Brücken/Rampenkonstruktion zum Hochgestade und einer Querung des Aubuckels mittels Ampelsteuerung wie bei der offiziellen Trasse A2). Ich verkenne nicht, dass dadurch die Kleingartenanlage geschont und die Verkehrsproblematik am Aubuckel entschärft werden würde. Wir lehnen aber auch diese Lösung als "kleineres Übel " ab, weil sie ebenso in die Natur des Landschaftsschutzgebietes eingreift und gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung verstößt. Denn nach dieser Verordnung ist es verboten, dass das Hochgestade verändert oder geschädigt wird (§4 Ziffer 6), siehe unter
www.mannheim.de/sites/default/files/page/2625/lsg_feudenheimer_au.pdf

Liebe MitstreiterInnen, es geht meines Erachtens nicht darum, dass jede(r) möglichst viel zu Papier bringt. Sinnvoll wäre es, wenn jede(r) ausgewählte Einwendungen vorbringt, die ihm/ihr am meisten Herzen liegen, möglichst mit eigener Formulierung. Auf diese Weise dürften wir eine Vielzahl von unterschiedlichen Einwendungen herausbekommen. Schön wäre es, wenn auch vorsorglich auf die Kompromisslösung des Bezirksbeirates eingegangen würde.

So, ich hoffe, ich habe nichts Wichtiges vergessen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und wünsche viel Spaß beim Verfassen eines Einwendungsschreibens.

Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz


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