18.05.2022, 17:52
Liebe Unterstützer:Innen der im September 2020 gestarteten Petition „Naturerhalt statt Baugewalt“,
in den letzten Monaten haben die Gemeinde Juist und der Investor ihre Bemühungen fortgesetzt, insgesamt sechs Gebäude mit überwiegend Ferienwohnungen in das Plangebiet V6 im Ostdorf zu bauen. Wesentliche Änderungen zu den im September 2020 vorgestellten Planungen gibt es nicht.
Seit Ende April können auf der Homepage der Gemeinde Juist unter „Bekanntmachungen“ die Pläne sowie die Begründung zur Planung eingesehen werden, s. oc.gemeinde-juist.de/oeffentliche-bekanntmachungen/ (unter dem Stichpunkt „Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 6 für 5 Inselkaten und ein Mehrfamilienhaus").
Der aktuelle Verfahrensstand dient der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und ist nicht nur ein formal wichtiger Vorgang, sondern auch die Chance, in diesem Stadium noch einmal Anmerkungen, Anregungen und auch Widerspruch zu der geplanten Bebauung kundzutun.
Daher schicke ich Ihnen/Euch den Link mit der großen Bitte, möglichst zahlreich an der öffentlichen Beteiligung teilzunehmen und Ihre/Eure Bedenken gegen die zunehmende Verdichtung auf der Insel Juist, den Verlust von noch mehr Grünflächen und der nachhaltigen Veränderung der städtebaulichen Entwicklung zu äußern.
Anregungen oder Anmerkungen zum Vorhaben können bis zum 25. Mai 2022 per Mail an bauverwaltung@juist.de erfolgen, siehe hierzu im Einzelnen: oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/sites/3/2022/04/2022.04.13_VHB-6_Inselkaten_Oeffentl.-Bekanntmachung_m.-Unterschrift.pdf.
Einerseits beklagt nicht nur die Insel Juist seit Jahren den Zuwachs von Ferienwohnungen und hat sich daher zum Ziel gesetzt, dem in der Vergangenheit eingesetzten Veränderungsprozess durch Zweitwohnungen entgegenzuwirken, im Gegensatz dazu aber unterstützt die Gemeinde mit dem Verfahren zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans V6 den Bau von Zweitwohnungen in hohem Maße.
Wir halten den Bebauungsplanentwurf unverändert für fehlerhaft und rechtswidrig, sehen nach wie vor nicht, dass das Investorenvorhaben für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Insel Juist erforderlich ist. Im Gegenteil zeigt die Planung, dass es vordergründig nur um private Interessen des Investors sowie des beteiligten Eigentümers der Grundstücke geht. Die Schaffung von Dauerwohnraum wurde nachträglich so eingefügt, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt werden. Weder ist für die drei geplanten Wohnungen ein ausreichender Garten vorhanden (insgesamt nur rund 418 qm Grundfläche, auf dem auch noch Nebengebäude untergebracht werden sollen), noch scheint mithilfe des vorgelegten Entwurfs des Durchführungsvertrages sichergestellt, dass tatsächlich auf Dauer Wohnraum für die Insulaner geschaffen wird.
Wir bitten Euch/Sie heute daher noch einmal um Eure/Ihre Unterstützung, so wie Ihr/Sie es bereits in den Kommentaren so zahlreich und engagiert getan habt. Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, die Schönheit der Natur auf der Insel Juist ein Stück weit zu erhalten und das Vorhaben zu verhindern.