577 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Dr. Tjark Goerges
Grünflächen auf Juist erhalten - Gegen die dichte und profitorientierte Bebauung des ruhigen Ostdorfes.
Am 31.08.2020 wurde im Bauausschuss der Gemeinde Juist von den Investoren Bauunternehmung Kuhlmann/Walter Schüssler Consulting ein Projekt für den Bau von insgesamt 6 Häusern mit 9 Wohnungen am östlichen Ortsausgang vorgestellt (hierzu: http://www.juistnews.de/artikel/2020/9/2/verhaltene-reaktionen-fur-weitere-hauser-am-ostlichen-ortsrand/)..)
Mit Hilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll das Projekt nach dem Willen der Investoren schnell umgesetzt und mit dem Bau bereits im nächsten Jahr begonnen werden.
Ein wertvoller Teil der Insel würde überbaut werden und weitere Grünflächen dauerhaft verschwinden.
Mit der Petition möchten wir Unterstützer gewinnen, um die zuständigen Gremien davon zu überzeugen, dass eine Genehmigung des geplanten Projekts gegen die Interessen der Insulaner und der Gäste verstößt und der Insel Juist langfristig schadet.
Wir sind der Auffassung, dass eine nachhaltige Sicherung der Gemeinwohlbelange der Insulaner erfolgen muss und die Insel Juist gegen weitere, profitorientierte, nicht dem Wohl der Insel dienende Vorhaben von privaten Investoren geschützt werden muss.
Wir möchten mit der Petition erreichen, dass
der Rat der Gemeinde Juist die Vorlage der Investoren ablehnt und keinen Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans fasst
Grünflächen im Ostdorf erhalten bleiben, der Baumbestand nicht gefährdet und auf Artenschutz geachtet wird (Rehe, Fasane, es gibt immer weniger Vögel auf der Insel Juist)
nicht noch mehr Ferienwohnungen auf Juist gebaut werden, die in der Nebensaison leer stehen (keine Geistersiedlung im Ostdorf, keine höhere Verdichtung und Überformung der Siedlungsstrukturen)
die Bürger, die diesen Aufruf unterstützen, angehört werden, bevor eine nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidung über die geplante Bebauung im Ostdorf fällt (kein vereinfachtes, vorhabenbezogenes Bebauungsplanungsverfahren, das von den Investoren bezahlt wird und einseitig die Interessen der Investoren berücksichtigt)
mehr Kommunikation und Transparenz im Hinblick auf Vorhaben auf der Insel Juist erfolgt, insbesondere im Blick auf interessierte und verbundene Menschen
eine reflektierte Entscheidungsfindung stattfindet, der Transparenz, Offenheit und eine angemessene Vorbereitungszeit zugrunde liegt.
Begründung
„Töwerland“ - Zauberland wird die Nordseeinsel liebevoll von den Insulanern genannt. Der größte Teil dieser zauberhaften Natur steht als Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unter besonderem Schutz und gehört seit 2009 zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer.
Wir möchten, dass dieses Zauberland auch für künftige Generationen erhalten und nicht durch eine irreversible, unbedachte, übermäßige Bebauung zerstört wird.
Die Lage ist ernst: „In den vergangenen Jahren wurden auf der Insel Juist zunehmend Häuser von Investoren aufgekauft, anschließend erweitert oder durch Objekte mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Durch die Spekulationen der Investoren steigen die Immobilienpreise auf der Insel stark an. Auch die Kurzzeitvermietung an Touristen ist oftmals lukrativer als die Dauervermietung, sodass sich viele Insulaner gezwungen sehen, auf das Festland abzuwandern. Parallel wirkt sich der zunehmende Mangel an Personalwohnungen negativ auf die touristischen Angebote und die damit einhergehenden Dienstleistungen aus. Die derzeitigen Bebauungspläne der Insel Juist stellen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechtliche Bodennutzung gem. § 1 Abs. 5 S. 1 BauGB gewährleistet, nicht mehr sicher. Die Gemeinde sieht sich daher in der Pflicht, die gesamten Bebauungspläne des Siedlungsbereiches zu überprüfen und neu aufzustellen“ (Auszug aus der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“ der Gemeinde Juist, 06/17, https://oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/2017/07/Juist_3_Begr_170626.pdf)..)
Mit der von den Investoren geplanten Bebauung im Ostdorf können die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Juist, wie die Sicherung
der ortstypischen Gebietsstrukturen
der touristischen Infrastruktur
der Gästebeherbergung
sowie der Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum nicht erreicht werden.
Die ortstypischen Gebietsstrukturen im Ostdorf würden durch die Bebauung massiv verändert, es käme zu einer städtebaulich nicht verträglichen Verdichtung der Ortsrandlage. Die Grünflächen sorgen mit dem Buschwerk für einen guten Ausgleich des vorhandenen Bauteppichs.
Die Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum ist mit dem Vorhaben der Investoren Kuhlmann/Schüssler nicht nachhaltig sichergestellt. Hierzu stellte Bauamtsleiterin Karoline Engel in der Bauausschusssitzung vom 31.8.20 zutreffend fest, dass die 30 Jahre, für die eine Bindung von Dauerwohnraum geplant ist, „im Bausektor (nur) ein Wimpernschlag“ seien.
Darüberhinaus ist fraglich, ob sich die Insulaner die geplanten Wohnungen mit je 70 qm (angenommen 10 Euro/qm netto) ganzjährig überhaupt leisten können. Zu befürchten ist, dass die Gemeinde das von den Investoren vorgeschlagene Benennungsrecht faktisch nicht ausüben kann und die Wohnungen damit den Einwohnern am Ende nicht zur Verfügung stehen. Auch steht der Bau von 5 großen Einzelhäusern mit 6 Wohnungen zu den 3 geplanten Wohnungen für Gemeindemitglieder in keinem Verhältnis.
Nicht zu akzeptieren ist, dass die geplanten Insulanerwohnungen den schlechtesten Standort bekommen sollen, eingezwängt in ein schmales Grundstück, ohne Garten, mit Ausblick auf den Zaun der Nachbarn. Tageslicht wird es im Erdgeschoss nur eingeschränkt geben. Dagegen erhalten die Einzelhäuser die „Prime Location“. Außerhalb der Hauptsaison stehen die Ferienhäuser auf der Insel jedoch erfahrungsgemäß überwiegend leer (sog. „Rolladensiedlungen“). Dies ist städtebaulich weder erwünscht noch verträglich. Wenn niemand in den leeren Häusern außerhalb der Saison lebt, fehlt es auch an Unterstützung der sozialen Infrastruktur, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in den Vereinen, bei der ehrenamtliche Mitarbeit.
Neben der fehlenden Verwirklichung übergeordneter Ziele mangelt es der Planung auch an einem Konzept für Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Baugesetzbuch sowie Aussagen zur Regelung von Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Der Plan der Investoren wird den Anforderungen an eine städtebaulich vertretbare, sinnvolle Gestaltung des Ortsausgangs im Ostdorf nicht gerecht und dient auch nicht der Erfüllung öffentlicher Interessen der Gemeinde Juist (sondern nur den finanziellen Interessen der Investoren).
Wir möchten mehr Qualität statt Quantität für Inselbewohner und Gäste auf der Insel. Die Grenzen des Wachstums sind erreicht. Das Töwerland kann das Wachstum nicht weiter tragen.
Bitte helfen Sie uns, das sensible Ökosystem inmitten der Nordsee aufrecht zu erhalten und eine Balance zwischen Natur und Infrastruktur auf Juist zu schaffen. Rein wirtschaftliche Interessen dürfen das Gesicht der schönen und ruhigen Insel nicht entstellen. Entscheiden Sie mit gegen die geplante Bebauung im Ostdorf.
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.09.2020
Petition endet:
13.09.2021
Region:
Juist
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 19.05.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition ist bereit zur Übergabe - Neuer Link
am 18.05.2022Liebe Alle,
wir haben die Rückmeldung bekommen, dass ein Link in unserer letzten Nachricht leider nicht geöffnet werden kann.
Hier ist der Link nun noch einmal:
oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/sites/3/2022/04/2022.04.13_VHB-6_Inselkaten_Oeffentl.-Bekanntmachung_m.-Unterschrift.pdf
Wir bitten um Entschuldigung und freuen uns auf Ihre/ Eure Kommentare und Meinungen!
Beste Grüße
Anke Gößmann -
Liebe Unterstützer:Innen der im September 2020 gestarteten Petition „Naturerhalt statt Baugewalt“,
in den letzten Monaten haben die Gemeinde Juist und der Investor ihre Bemühungen fortgesetzt, insgesamt sechs Gebäude mit überwiegend Ferienwohnungen in das Plangebiet V6 im Ostdorf zu bauen. Wesentliche Änderungen zu den im September 2020 vorgestellten Planungen gibt es nicht.
Seit Ende April können auf der Homepage der Gemeinde Juist unter „Bekanntmachungen“ die Pläne sowie die Begründung zur Planung eingesehen werden, s. oc.gemeinde-juist.de/oeffentliche-bekanntmachungen/ (unter dem Stichpunkt „Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 6 für 5 Inselkaten... weiter
Debatte
21 Inselbewohner (Erstwohnsitz) dagegen ! Rest also überwiegend Zweitwohnungsbesitzer und damit diejenigen, die den entstandenen Grünflächenverbrauch maßgeblich verursacht haben!! Und sich jetzt beschweren!! Nicht Natur sondern Erhalt ihrer (privilegierten) Wohnlage ist der Petitionsgrund. Ein Schelm, der Böses dabei denkt !