02.04.2014, 00:36
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Neue Begründung: Am 17.2.2014 entschied das Landessozialgericht in Kiel (Urteil v. 17.02.2014; goo.gl/ZQ7AiZ), dass die "Inklusion nicht zu Lasten der Sozialhilfe gehen darf", heißt hier konkret, dass "ein behindertes Kind keinen Anspruch auf Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe habe, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit bestehe. Diese liege im Verantwortungsbereich der Schule." (Siehe Presseerklärung vom 21.2.2014 goo.gl/vuOvRy)
Da wir Eltern von betroffenen Kindern sind, wissen wir, dass die Entscheidung zu drastischen Engpässen an den Schulen führt und sehen die Beschulung von besonderen Kindern aber auch den Unterricht für alle in Gefahr.
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