02.04.2014, 14:58
Eine Formulierung wurde umgeschrieben, um aufzuklären, welche Aufgaben die Schulbegleiter/innen haben.
Neuer Petitionstext: Landesregierung und Kreise streiten sich, wer in Zukunft die Kosten der Schulbegleiter übernimmt.
Das heißt in der Praxis: Inklusiver Unterricht ohne Hilfe der Schulbegleiter. Dadurch sind die Schulabschlüsse aller Kinder in Gefahr, weil normaler Unterricht nicht möglich ist.
Die Schulbegleiter/innen unterstützen nicht nur das behinderte Kind, sondern auch den Lehrer und die anderen Schüler, in dem er/sie dafür sorgt, dass das behinderte Kind am Schulunterricht teilhaben kann. kann und im normalen Klassenverband zurecht kommt.
Durch die ungeklärte Finanzierung ab Sommer 2014 wird die Inklusion boykottiert und das bestehende System ruiniert. Das Land und der Kreis sind sich noch nicht einig wer ab Sommer die Finanzierungvübernimmt. Leittragende sind alle Kinder. Das scheint der Regierung aber egal zu sein.
Wir fordern daher die Landesregierung von Schleswig-Holstein auf, die Finanzierung der Schulbegleiter übergangs- und reibungslos sicherzustellen, damit auch im Schuljahr 2014/15 Inklusion stattfinden kann und für alle Beteiligten Planungssicherheit gewährleistet ist.
Bitte unterstützen Sie diese Petition und helfen sie allen Kindern mit Ihrer Unterschrift!
02.04.2014, 00:36
kleinere Textkorrektur
Neue Begründung: Am 17.2.2014 entschied das Landessozialgericht in Kiel (Urteil v. 17.02.2014; goo.gl/ZQ7AiZ), dass die "Inklusion nicht zu Lasten der Sozialhilfe gehen darf", heißt hier konkret, dass "ein behindertes Kind keinen Anspruch auf Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe habe, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit bestehe. Diese liege im Verantwortungsbereich der Schule." (Siehe Presseerklärung vom 21.2.2014 goo.gl/vuOvRy)
Da wir Eltern von betroffenen Kindern sind, wissen wir, dass die Entscheidung zu drastischen Engpässen an den Schulen führt und sehen die Beschulung von besonderen Kindern aber auch den Unterricht für alle in Gefahr.
Bildquelle: Andrey Kuzmin - Fotolia
02.04.2014, 00:26
Neue Begründung: Am 17.2.2014 entschied das Landessozialgericht in Kiel (Urteil v. 17.02.2014; goo.gl/ZQ7AiZ),dass die "Inklusion nicht zu Lasten der Sozialhilfe gehen darf", heißt hier konkret, dass "ein behindertes Kind keinen Anspruch auf Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe habe, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit bestehe. Diese liege im Verantwortungsbereich der Schule." (Siehe Presseerklärung vom 21.2.2014 goo.gl/vuOvRy)
Da wir Eltern von betroffenen Kindern sind, wissen wir, dass die Entscheidung zu drastischen Engpässen an den Schulen führt und sehen die Beschulung von besonderen Kindern aber auch den Unterricht für alle in Gefahr.
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