Bildung

Inklusion NRW in der Sackgasse: Gemeinsames Lernen bitte nur dort, wo Kinder wirklich profitieren!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Der Präsident des Landtags NRW

177 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

177 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.11.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

03.04.2022, 12:37

sprachliche Präzisierung in Pkt. 3 der Begründung


Neue Begründung:

Die vormalige rot-grüne Landesregierung hatte den Schulen in NRW - gegen überwiegende Expertenmeinung - eine Radikalversion von Inklusion verordnet (9. SchRÄG 2013) - ohne sachgemäßes Konzept, ohne hinreichende Sachmittel, ohne ausreichendes Personal. Dies bescherte vielen Schulen chaotische Zustände und ließ Lehrkräfte wegen Überlastung vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Die am meisten Leidtragenden waren aber viele Schüler, mit und ohne Behinderungen, die nicht mehr angemessen gefördert werden konnten.

Die jetzige Schulministerin Gebauer hat seit 2017 einige Grobfehler der Vorgängerregierung abgemildert – aber immer noch ...

  • werden 'Förderkinder' in inklusiv arbeitenden Schulen höchstens stundenweise von qualifizierten Sonderpädagogen betreut;
  • kann auch bei gravierenden Entwicklungsstörungen sonderpädagogische Unterstützung (Verfahren AO-SF) erst ab der 3. Klasse von der Schule beantragt werden - damit vergeht kostbare Förderzeit;
  • werden Gymnasien - mit ihrer ohnehin schon höchst heterogenen Schülerschaft und besonderemdem AnspruchZiel der Hochschulbefähigung - in Einzelfällen genötigt,ungefragt vor die Situation gestellt, lern- oder geistig behinderte Schüler zieldifferent zu unterrichten;
  • wurden für Sonderpädagogen zwar zusätzliche Stellen bewilligt, diese können aber wegen des leergefegten Marktes kaum besetzt werden. Deshalb setzt man vermehrt auch Sozialpädagogen im Gemeinsamen Lernen ein, diese sind im Unterrichten aber gar nicht ausgebildet;
  • verläuft Unterricht in Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen oft derart chaotisch, dass viele Kinder vom Gemeinsamen Lernen weniger profitieren als von getrenntem.

Gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung ist ein anspruchsvolles schulpädagogisches Ziel. Schritte dorthin sind aber nur zu rechtfertigen, wenn Kinder sich dabei mindestens so gut entwickeln wie bei separater Beschulung. Die Behindertenrechtskonvention (BRK 2008) hat denn auch keineswegs dazu verpflichtet, alle Schulen für alle Kinder zu öffnen - sondern nur, die Möglichkeit inklusiver Beschulung zu schaffen.

inklusion-als-problem.de/rechtliches/

Die Forschung hat gezeigt, dass die Diagnose- und Unterstützungsqualität fester Fördergruppen* in einem inklusiven Regelschulsystem höchstens punktuell und nur bei optimaler Ausstattung erreicht werden kann.

inklusion-als-problem.de/wissenschaft/

Demnächst können Bürgerinnen und Bürger in NRW eine neue Regierung wählen - und damit die zukünftige Bildungspolitik des Landes. Neben den bekannten Baustellen der Schulpolitik (Lehrermangel, Digitalisierung, Schulleistungen) wird es vor allem darum gehen, inklusive Bildung richtig und nicht radikal anzulegen.

bildung-nrw-da-geht-doch-mehr.info/

*) Der Begriff 'feste Fördergruppen' umfasst: separate Förderschulen, Partner - oder Außenklassen an Regelschulen wie in BY oder BW, Campus-Lösungen wie in SH u.v.a.m.

Hinweis: Begriffe wie Lehrer und Schüler werden in diesem Text funktional verwendet, gemeint sind stets Angehörige aller Identitäten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 96 (82 in Nordrhein-Westfalen)


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