Umwelt

Ich lehne die Aufnahme von Kernkraftwerksabfällen auf die Deponien Schwieberdingen und Horrheim ab

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Rainer Haas

2.008 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

2.008 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

10.03.2016, 09:10

Schreibfehler
Neuer Petitionstext: Ab dem Jahr 2017 sollen auf den Landkreiseigenen landkreiseigenen Deponien Horrheim und Schwieberdingen 3550 t sog. sogenannte freigemessene Abfälle, also gering radioaktive Reststoffe aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim eingebaut werden.
Zusätzlich sind weitere uneingeschränkt freigegebene Abfälle aus Neckarwestheim zu erwarten, die auch noch eine geringe Strahlenaktivität aufweisen können, aber staatlich nicht überwacht werden müsssen. müssen.
Dies gilt es aus Sorge um die Risiken für die Standort- und Nachbargemeinden und deren folgende Generationen zu verhindern.
Neue Begründung: Auch bei einer zu erwartenden niedrigen zusätzlichen individuellen Strahlendosis sollte der einzelne Bürger entscheiden können, ob er hierzu über Jahrzehnte bereit ist.
Nach dem jüngsten nicht sachgemäßen Umgang mit Asbest auf der Schwieberdinger Deponie haben wir kein Vertrauen in den ordnungsgemäßen Umgang mit gering radioaktiven Kernkraftwerksabfällen, sog. sogenannte freigemessenen Abfällen.
Nachdem die Deponierung von freigemessenem Müll aus Karlsruhe Jahre jahrelang verheimlicht wurde, haben wir kein Vertrauen in die die Kommunikation mit dem Deponiebetreiber.
Der Kernkraftwerksbetreiber EnBW bietet nicht die ausreichende öffentliche Transparenz, so dass die Strahlenschutzmesswerte und der langfristige Verbleib der Abfälle nicht ausreichend nachvollzogen weren kann. werden können.
Die Umrechnung der im Kernkraftwerk ermittelten Strahlenaktivität in die auf und um die Deponien über Jahrzehnte und Jahrhunderte zu erwartende Strahlendosis ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt.
Prinzipiell notwendige Strahlenschutzkontrollen z.B. des Sicker- und Grundwassers sind nicht regelhaft vorgesehen.
Die freie Nachnutzung der Deponien wird durch die freigemessenen Abfälle unmöglich gemacht.


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