05.07.2019, 22:06
Am Mittwoch, 10.Juli 2019 wird in Rot am See (Veranstaltungsort: im FORUM Rot am See, Zum Rothölzle 2, ab 10 Uhr) ein Erörterungstermin mit Vertretern des Regierungspräsidiums stattfinden.
Zu diesem Termin werden vom Regierungspräsidium Bürger und Gruppen, die Einwände zum Raumordnungsverfahren abgegeben haben, sowie Betroffene eingeladen. Auch die Öffentlichkeit ist zu diesem Termin zugelassen. Dieser Erörterungstermin ist ein Teil des förmlichen Anhörungsverfahrens und dient insbesondere der weiteren Vertiefung und Klärung von Projektfragen sowie nach Möglichkeit des Ausgleichs der verschiedenen Interessen.
Das Raumordnungsverfahren führt keine Genehmigung des Vorhabens herbei. Ziel des Raumordnungsverfahrens ist, aus den beantragten Erdkabelkorridoren einen raum- und umweltverträglichen Erdkabelkorridor und aus den beantragten Freileitungskorridoren einen raumverträglichen Freileitungskorridor zu identifizieren, um für die vertiefte Planung und die Vorbereitung des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Baurecht wird erst mit Ende des Planfeststellungsverfahrens hergestellt.
Nach Erörterung, Bewertung und Abwägung der Stellungnahmen, Einwendungen und Planungsunterlagen wird das Regierungspräsidium über den Antrag der Netze BW entscheiden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die raumordnerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird voraussichtlich bis Ende 2019 dauern.
Erst das sich an das Raumordnungsverfahren anschließende Zulassungsverfahren dient zur Festlegung konkreter Trassen. Auch die Entscheidung über die konkrete technische Ausführung des geplanten Vorhabens als Erdkabel, Freileitung oder als Kombination aus beiden Technologien, wird erst in diesem Verfahrensschritt erfolgen.